Sara Lee hebt Gewinnprognosen


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Neuester Beitrag: 03.06.12 13:50
Eröffnet am:09.10.02 13:00von: first-henriAnzahl Beiträge:7
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36803 Postings, 8211 Tage first-henriSara Lee hebt Gewinnprognosen

 
  
    #1
1
09.10.02 13:00
Sara Lee hebt Gewinnprognosen    Newssuche  
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Der Konsumgüterkonzern Sara Lee Corp. meldete am Dienstag, dass der Gewinn im abgelaufenen Quartal höher als erwartet ausfallen wird, was das Ergebnis einer zweijährigen Neustrukturierung ist.

Aufgrund gestiegener Umsätze bei hochmargigen Produkten und geringeren operativen Kosten rechnet das Unternehmen nun mit einem Gewinn von 35 Cents pro Aktie nach ursprünglich erwarteten 26 Cents pro Aktie. Analysten gehen von einem EPS-Ergebnis von 28 Cents aus.

Für das Gesamtjahr prognostiziert Sara Lee ebenfalls einen höheren Gewinn und rechnet nun mit einem EPS-Ergebnis von 1,54-1,60 Dollar. Analysten schätzen den Gewinn auf lediglich 1,47 Dollar pro Aktie.

Die Aktie des Unternehmens, dessen Umsatz sich im ersten Quartal um rund 7 Prozent erhöht hat, schloss gestern an der NYSE bei 19,90 Dollar.


 

1308 Postings, 5718 Tage totopoffProcter&Gamble

 
  
    #2
10.12.09 19:15
steht kurz vor der Übernahme des Geschäftes mit Lufterfrischern von Sara Lee.
Für die Übernahme, die Medienberichten zufolge in den nächsten Tagen erfolgen soll,
ist Procter bereit, bis zu 700 Mio. Dollar auf den Tisch zu legen.
Die letzten Kursziele von Analysten liegen bei ca. 18$.
Doch zunächst gilt es den höchstkurs von 12.61$ zu knacken.
Alle Zeichen stehen auf grün.  

1308 Postings, 5718 Tage totopoffschöner chart

 
  
    #3
11.12.09 15:43
keine Atempause Geschichte wird gemacht.
Es geht voran.  
Angehängte Grafik:
chart.gif (verkleinert auf 96%) vergrößern
chart.gif

15130 Postings, 8247 Tage Pate100yo ein Traum

 
  
    #4
11.12.09 15:47

1308 Postings, 5718 Tage totopoffes ist eben alles

 
  
    #5
11.12.09 16:12
eine Frage der Perspektive.
Das ist wie mit dem halbvollen und halbleerren Glas.
Es wird grün leuchten.
Wir werden sehen.  

23555 Postings, 5131 Tage Balu4uGeht up und ...

 
  
    #6
02.03.12 19:30

24124 Postings, 5690 Tage HeronBekanntmachung

 
  
    #7
03.06.12 13:50
Board of Directors der Sara Lee Corp. genehmigt Ausgliederung des internationalen Kaffee- und Teegeschäfts und gibt Ausschüttung einer Sonderdividende bekannt

11:50 03.06.12
Board of Directors (Verwaltungsrat) der Sara Lee Corp. genehmigt Aktienzusammenlegung im Verhältnis 1:5 umgehend nach der Ausgliederung

DOWNERS GROVE, Illinois (USA)--(BUSINESS WIRE)--

Die Sara Lee Corp. (Sara Lee) (NYSE: SLE) hat heute bekannt gegeben, dass ihr Board of Directors die Abspaltung des internationalen Kaffee- und Teegeschäfts (im Folgenden CoffeeCo) von der Sara Lee Corp. einstimmig gutgeheißen hat. Der Verwaltungsrat von Sara Lee hat zudem einer Zusammenlegung der Stammaktien von Sara Lee im Verhältnis 1:5 umgehend nach der Abspaltung zugestimmt. Die Abspaltung geht wie folgt vor sich:

   Nach Börsenschluss am 28. Juni 2012 (dem Austeilungstag) werden die CoffeeCo-Stammaktien im Namen der bei Geschäftsschluss am 14. Juni 2012 (dem Eintragungsstichtag) eingetragenen Aktionäre von Sara Lee an unseren Börsenvertreter ausgeteilt.
   Umgehend nach der Verteilung der CoffeeCo-Stammaktien schüttet CoffeeCo eine Sonderdividende von 3,00 US-Dollar je Aktie aus. Diese Dividende wird an die CoffeeCo-Aktionäre ausgeschüttet, die umgehend nach der Austeilung der CoffeeCo-Stammaktien eingetragen sind, also an die eingetragenen Aktionäre von Sara Lee zum Geschäftsschluss des Eintragungsstichtages.
   Nach der Ausschüttung der Sonderdividende im Wert von 3,00 US-Dollar fusioniert CoffeeCo mit einer Tochtergesellschaft von D.E MASTER BLENDERS 1753 N.V., die Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 werden mit den Stammaktien von CoffeeCo ausgetauscht und sämtliche Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 werden an die Aktionäre von CoffeeCo verteilt, also an die eingetragenen Aktionäre von Sara Lee zum Geschäftsschluss des Eintragungsstichtages.
   Zum Eintragungsstichtag eingetragene Aktionäre von Sara Lee erhalten für jede Stammaktie von Sara Lee in ihrem Besitz eine Stammaktie von D.E MASTER BLENDERS 1753.

Verteilung der Aktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 und Ausschüttung der Sonderdividende

Zum Eintragungsstichtag eingetragene Aktionäre von Sara Lee müssen nichts unternehmen, um ihre Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 und die Sonderdividende im Wert von 3,00 US-Dollar zu erhalten. Ein Prospekt mit Informationen zu den Abläufen, nach denen die Abspaltung erfolgt, sowie zu weiteren Einzelheiten der Transaktionen ist im Börsenzulassungsantrag auf Formblatt F-1 (Antrag Nr. 333-179839, im Folgenden der Zulassungsantrag) enthalten, der von D.E MASTER BLENDERS 1753 bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht wurde und auf der SEC-Website unter www.sec.gov abgerufen werden kann.

Es werden keine Anteilsbruchteile der Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 an die Aktionäre von Sara Lee verteilt. Stattdessen wird die Menge der Anteilsbruchteile an Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753, die normalerweise verteilt worden wären, zusammengezählt und auf dem offenen Markt verkauft, wobei der Nettoerlös in Form von Barausschüttungen anteilmäßig an diejenigen Aktionäre verteilt wird, die einen berechtigten Anspruch auf Anteilsbruchteile von D.E MASTER BLENDERS 1753 haben.

Sara Lee hat von der US-Bundessteuerbehörde IRS eine verbindliche Auskunft erhalten, dass die Aufteilung der CoffeeCo-Stammaktien und gewisse damit zusammenhängende Transaktionen für Sara Lee, CoffeeCo und die Aktionäre von Sara Lee steuerfrei sind und nicht unter die nationale Einkommenssteuer der USA fallen. In der verbindlichen Steuerauskunft wird bestätigt, dass entscheidende Voraussetzungen für eine steuerfreie Behandlung der Ausgliederung gegeben sind. Da der IRS zu gewissen Elementen der Ausgliederung grundsätzlich keine Entscheidungen bekannt gibt, geht Sara Lee zum Abschlusszeitpunkt aufgrund eines ausstehenden Bescheids der Rechtsabteilung davon aus, dass die Voraussetzungen für jene zusätzlichen Elemente erfüllt sein sollten und die Aufteilung sowie die damit zusammenhängenden Transaktionen für Sara Lee, CoffeeCo und die Aktionäre von Sara Lee als steuerfrei gelten und damit nicht unter die nationale Einkommenssteuer der USA fallen werden. Die Domizilierung des Kaffee- und Teegeschäfts in den Niederlanden dürfte dazu führen, dass US-Aktionäre jegliche Gewinne, die den CoffeeCo-Aktien zurechenbar sind, die im Rahmen der Fusion in Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 umgewandelt werden, in den USA versteuern müssen. Auf Seiten 53-55 des Zulassungsantrags sind Einzelheiten zur Berechnung dieser Gewinne und zu gewissen anderen Fragen bezüglich der nationalen Einkommenssteuer der USA im Zusammenhang mit der Abspaltung angegeben.

Zusammenlegung der Stammaktien von Sara Lee

Umgehend nach der Abspaltung und vor Eröffnung der Märkte am 29. Juni 2012 werden die Stammaktien von Sara Lee im Verhältnis 1:5 zusammengelegt. Demzufolge werden je fünf Stammaktien von Sara Lee in jeweils eine Stammaktie des Unternehmens umgewandelt.

Aktionäre erhalten keine Anteilsbruchteile im Zusammenhang mit der Aktienzusammenlegung. Stattdessen wird der Börsenvertreter sämtliche Anteilsbruchteile kumulieren und so rasch wie möglich nach der Aktienzusammenlegung zum üblichen Kurs auf dem offenen Markt verkaufen. Aktionäre erhalten vom Börsenvertreter eine Barauszahlung in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am gesamten Nettoerlös aus diesem Verkauf.

Alle Aktionäre von Sara Lee erhalten ihre neuen Stammaktien des Unternehmens als stückelose Anteile mit Globalurkunde sowie eine Barauszahlung für eventuelle Anteilsbruchteile. Ein Begleitschreiben zur Aktienzusammenlegung wird an die Inhaber effektiver Urkunden für Stammaktien von Sara Lee verschickt, sobald die Aktienzusammenlegung stattgefunden hat. Den Inhabern effektiver Urkunden werden die Ersatzanteile mit Globalurkunde gutgeschrieben, nachdem sie das Begleitschreiben korrekt ausgefüllt und zusammen mit den physischen Urkunden zurückgeschickt haben. Inhabern von Anteilen mit Globalurkunde werden die Ersatzaktien zum Zeitpunkt der Aktienzusammenlegung gutgeschrieben. Der Börsenvertreter wird jedem Inhaber eine Transaktionsmeldung zuschicken, in der diese Gutschrift vermerkt ist.

Handel der Stammaktien von Sara Lee und D.E MASTER BLENDERS 1753

Die Stammaktien von Sara Lee werden bis Börsenschluss am 28. Juni 2012 weiterhin regulär an der New York Stock Exchange gehandelt. Die regulär gehandelten Stammaktien von Sara Lee haben Anspruch auf eine Stammaktie von D.E MASTER BLENDERS 1753 sowie die Ausschüttung der Sonderdividende im Wert von 3,00 US-Dollar im Rahmen der Abspaltung. Alle Inhaber von Stammaktien von Sara Lee, die ihre regulär gehandelten Aktien zu oder vor Börsenschluss am 28. Juni 2012 verkaufen, geben damit auch ihr Anrecht auf Erhalt der Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 und der Sonderdividende in Höhe von 3,00 US-Dollar im Rahmen der Abspaltung auf. Vom 12. Juni 2012 bis zum Austeilungstag am 28. Juni 2012 gehen wir auch davon aus, dass für die Stammaktien von Sara Lee ein Ex-Austeilungsmarkt für Stammaktien von Sara Lee bestehen wird. Die in diesem Ex-Austeilungsmarkt gehandelten Stammaktien von Sara Lee haben keinen Anspruch auf Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753, keinen Anspruch auf Ausschüttung der Sonderdividende im Wert von 3,00 US-Dollar im Rahmen der Abspaltung und werden die Auswirkungen der Aktienzusammenlegung im Verhältnis von 1:5 widerspiegeln. Am 29. Juni 2012 beginnt der reguläre Handel mit Sara-Lee-Aktien unter neuem Namen und Tickersymbol, welche am 5. Juni 2012 bekannt gegeben werden. Aktionären von Sara Lee wird nahegelegt, sich von ihren Finanzberatern über die spezifischen Folgen eines Handels vor oder am Austeilungstag aufklären zu lassen. Aktionäre von Sara Lee, die sich zum Verkauf ihrer Aktien vor dem Austeilungstag entscheiden, sollten sicherstellen, dass ihr Broker, ihre Bank oder ihr Treuhänder weiß, ob sie ihre Stammaktien mit oder ohne Anspruch auf die Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 und die Sonderdividende von 3,00 US-Dollar im Rahmen der Abspaltung verkaufen wollen.

Die Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 dürften erstmals am 12. Juni 2012 per Emission an der NYSE Euronext Amsterdam unter dem Tickersymbol DE (ISIN: NL00010157558) gehandelt werden. Falls der Handel per Emission beginnt, können Anleger Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 kaufen oder verkaufen, wobei die Transaktion aber erst am 9. Juli 2012 abgewickelt wird, dem Notierungsdatum für D.E MASTER BLENDERS 1753, ab dem die Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 regulär gehandelt werden. Investoren wird nahegelegt, sich von ihren Finanzberatern über die spezifischen Folgen eines Kaufs oder Verkaufs von Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 während der Handelsperiode per Emission aufklären zu lassen.

Der Abschluss der Abspaltung unterliegt noch der Erfüllung oder Befreiung von gewissen Bedingungen, so etwa der Genehmigung des Börsenzulassungsantrags durch die SEC, der Genehmigung des EU-Börsenzulassungsantrags für D.E MASTER BLENDERS 1753 durch die niederländische Finanzmarktbehörde AFM, der Notierung der Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 an der NYSE Euronext Amsterdam sowie gewissen anderen Bedingungen, die im Zulassungsantrag und in den Vereinbarungen in den Anhängen zum Zulassungsantrag beschrieben sind. Sara Lee und D.E MASTER BLENDERS 1753 gehen davon aus, dass alle Bedingungen für die Abspaltung an oder vor dem Austeilungstag erfüllt werden.

Hinweistext zu Wertpapieren

Ein Zulassungsantrag bezüglich dieser Wertpapiere wurde bei der SEC eingereicht, ist aber noch nicht wirksam. Diese Wertpapiere dürfen weder verkauft noch dürfen Kaufangebote angenommen werden, bevor der Zulassungsantrag bewilligt wurde. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot und keine Kundenwerbung dar, und es wird kein Verkauf dieser Stammaktien in Ländern oder Gerichtsbarkeiten stattfinden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung nach den jeweiligen Wertpapiergesetzen unzulässig wäre. Jegliche Angebote der Stammaktien von D.E MASTER BLENDERS 1753 gemäß US-amerikanischen Wertpapiergesetzen erfolgen ausschließlich über einen entsprechenden Prospekt. Exemplare des Prospekts können angefordert werden, sobald sie verfügbar sind, entweder per E-Mail an investor-relations@DEMB.com oder per Post an D.E MASTER BLENDERS 1753: D.E MASTER BLENDERS 1753, Attn: Investor Relations, Vleutensevaart 100, Utrecht, 3532 AD, Niederlande. Im Zusammenhang mit der Notierung der Stammaktien von DE MASTER BLENDERS 1753 an der NYSE Euronext in Amsterdam wird zu gegebener Zeit ein von der AFM genehmigter Prospekt auf dieselbe Weise zur Verfügung gestellt.

Zukunftsgerichtete Informationen

Diese Pressemitteilung sowie andere Unterlagen und Erklärungen von Sara Lee enthalten gewisse zukunftsgerichtete Aussagen, so etwa hinsichtlich der Ausgliederungspläne von Sara Lee. Darüber hinaus gibt Sara Lee von Zeit zu Zeit Erwartungen bezüglich zukünftiger Leistungen in mündlichen Aussagen und schriftlichen Berichten bekannt, in denen zukunftsgerichtete Aussagen durch Ausdrücke wie erwartet, prognostiziert, geht aus von oder ist der Meinung gekennzeichnet sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtig verfügbaren Wettbewerbs-, Finanz- und Wirtschaftsdaten sowie den Ansichten und Annahmen der Geschäftsleitung hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind ihrem Wesen nach ungewiss, und Investoren müssen sich bewusst sein, dass tatsächliche Ergebnisse von den Angaben oder Andeutungen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Infolgedessen möchte Sara Lee die Leser davor warnen, zukunftsgerichteten Aussagen übermäßiges Vertrauen zu schenken. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Sara Lee von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören jene, die im Jahresbericht von Sara Lee für das Geschäftsjahr bis zum 2. Juli 2011 auf Formblatt 10-K beschrieben sind, sowie folgende Faktoren:

   Die Ausgliederungspläne von Sara Lee und die damit zusammenhängende Sonderdividende sowie diesbezüglich (i) unerwartete Entwicklungen, die die beabsichtigte Ausgliederung und die Kapitalpläne verzögern oder negativ beeinflussen, (ii) die Fähigkeit von Sara Lee, die üblichen Zulassungen zu erhalten, (iii) die Fähigkeit von Sara Lee, das erwartete Leistungspotenzial und die entsprechenden Einsparungen mit der Ausgliederung zu erzielen, darunter ein niedrigerer effektiver Steuersatz für das ausgegliederte Unternehmen, (iv) die Auswirkungen der Ausgliederung auf die Beziehung von Sara Lee mit ihren Angestellten, Großkunden und Lieferanten sowie auf die Kreditwürdigkeit und die Kapitalkosten von Sara Lee, (v) Veränderungen der Marktbedingungen, (vi) zukünftige Chancen, bei denen der Verwaltungsrat (Board of Directors) von Sara Lee potenziell mehr Nutzen für die Aktionäre als mit der Ausgliederung und der Sonderdividende feststellen könnte, (vii) Störungen des Geschäftsbetriebs infolge der Ausgliederung, (viii) zukünftige betriebliche oder kapitalbezogene Bedürfnisse, die erheblich größere Baraufwendungen erfordern als gegenwärtig vorgesehen, und (ix) die Fähigkeit der Geschäftseinheiten, nach der Ausgliederung unabhängig voneinander zu bestehen;
   die Beziehung von Sara Lee zu Kunden, darunter (i) signifikante Veränderungen in der Geschäftsbeziehung zwischen Sara Lee und Großkunden wie Walmart, dem größten Kunden des Unternehmens, und (ii) Kredit- und sonstige Geschäftsrisiken in Bezug auf Kunden in einem stark wettbewerbsbetonten Einzelhandelsumfeld;
   der Verbrauchermarkt, darunter (i) intensiver Wettbewerb, auch im Bereich von Werbung, Verkaufsförderung und Preisgestaltung, (ii) Veränderungen im Konsumverhalten aufgrund wirtschaftlicher Bedingungen, so etwa ein Wandel in der Verbrauchernachfrage hin zu mehr Eigenmarken, (iii) Schwankungen bei Rohstoffkosten, die Fähigkeit von Sara Lee, Produktpreise infolge solcher Kostenschwankungen zu erhöhen oder zu halten, sowie die Auswirkungen dessen auf die Rentabilität von Sara Lee, (iv) die Auswirkungen diverser Schwierigkeiten und Vorschriften bezüglich Lebensmittelsicherheit auf den Umsatz und die Rentabilität der Produkte von Sara Lee, und (v) inhärente Risiken am Markt im Zusammenhang mit Produktinnovationen, wie etwa die entsprechenden Unsicherheiten zur Akzeptanz durch Händler und Verbraucher;
   die internationalen Operationen von Sara Lee, wie etwa (i) die Auswirkungen auf die berichteten Ergebnisse durch Schwankungen bei Wechselkursen für Fremdwährungen, insbesondere den Euro, (ii) die Erzeugung eines hohen Prozentsatzes der Erträge von Sara Lee durch Geschäfte außerhalb der USA und die Kosten für die Überweisung dieser ausländischen Erträge in die USA zur Finanzierung der inländischen Betriebe, der Dividenden, des Schuldendienstes und der Unternehmenskosten von Sara Lee, (iii) Schwierigkeiten und Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung von US-amerikanischen Gesetzen und Vorschriften wie dem Foreign Corrupt Practices Act, die auf globale Konzerne anwendbar sind, sowie andersartige Vorschriftsstukturen und unerwartete Veränderungen im behördlichen Umfeld im Ausland, und (iv) die Fähigkeit von Sara Lee, aufgrund wechselhafter Geschäftsbedingungen, politischer Umgebungen, Einfuhrkontingenten und der finanziellen Bedingungen von Lieferanten weiterhin in verschiedenen Ländern produzieren zu lassen und Betriebe aufrechtzuerhalten; und schließlich
   frühere Geschäftsentscheidungen, darunter (i) die Fähigkeit von Sara Lee, durch Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen bessere Renditen zu erzielen, (ii) die Kreditwürdigkeit von Sara Lee, die Auswirkungen der Kapitalpläne von Sara Lee auf die Kreditwürdigkeit sowie die möglichen Auswirkungen dieser Beurteilungen und der entsprechenden Veränderungen auf die Kosten der Kapitalmittelbeschaffung und den Zugang zu Kapital-/Kreditmärkten für Sara Lee, (iii) die Einigung hinsichtlich einer Reihe offener Überprüfungen der Einkommenssteuerverpflichtungen von Sara Lee in verschiedenen Steuerhoheiten und die Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung der Bestimmungen in den Steuerhoheiten, in denen Sara Lee geschäftlich tätig ist, sowie (iv) Änderungen in den Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Pensionsplänen, an denen Sara Lee beteiligt ist.

Darüber hinaus können die Ergebnisse von Sara Lee auch von allgemeinen Faktoren wie Wirtschaftsbedingungen, politischen Entwicklungen, Zinssätzen und Teuerungsraten, Bilanzierungsstandards, Steuern, Gesetzen und Vorschriften in Märkten, in denen Sara Lee tätig ist, beeinflusst werden. Sara Lee verpflichtet sich in keiner Weise dazu, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gegebenheiten öffentlich zu aktualisieren.

Über die Sara Lee Corporation

Die Sara Lee Corp. (NYSE: SLE) generiert mit ihrem führenden Portfolio aus Lebensmittel- und Getränkemarken, wie Ball Park, Douwe Egberts, Hillshire Farm, Jimmy Dean, Pickwick Teas, Sara Lee und Senseo, einen jährlichen Nettoumsatz von knapp 8 Milliarden US-Dollar und beschäftigt weltweit rund 20.000 Angestellte. Im Januar 2011 hat die Sara Lee Corp. bekannt gegeben, dass sie das Unternehmen in zwei reine börsennotierte Unternehmen teilt, wovon eines sich auf den internationalen Kaffee- und Teemarkt konzentriert und das andere auf nordamerikanische Fleischwaren. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.saralee.com.

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