Ryanair in der Defensive


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 23.01.02 07:41
Eröffnet am:23.01.02 07:41von: BrummerAnzahl Beiträge:1
Neuester Beitrag:23.01.02 07:41von: BrummerLeser gesamt:2.237
Forum:Börse Leser heute:1
Bewertet mit:


 

3498 Postings, 8190 Tage BrummerRyanair in der Defensive

 
  
    #1
23.01.02 07:41
Die irische Billigfluglinie Ryanair hat im Rechtsstreit mit der Lufthansa um vergleichende Werbung teilweise
eingelenkt. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln nahm die Fluglinie Teile eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Verfügung zurück.

Dabei waren Ryanair bereits im vergangenen November mehrere vergleichende Werbeaussagen untersagt
worden. Damit ist das in der einstweiligen Verfügung ausgesprochene Verbot rechtskräftig, dass Ryanair eigene Flugangebote mit dem Abflugort Hahn im Hunsrück nicht mit Angeboten der Lufthansa vom Frankfurter Rhein-Main Flughafen vergleichen dürfe.

Dies hatten die Kölner Richter als irrführend eingestuft. Auch darf Ryanair in einer Werbeaussage nicht mehr den Eindruck erwecken, die Lufthansa fliege ab dem Flughafen Hahn. Zudem ist der Vergleich der eigenen Flugangebote von Glasgow Prestwick, Mailand Bergamo und Oslo Torp mit Angeboten der Lufthansa nach Glasgow International, Mailand Malpensa und Oslo unzulässig.

Ryanair blieb jedoch bei dem Widerspruch gegen Teile der einstweiligen Verfügung, in denen der Fluglinie verboten worden war zu behaupten, Lufthansa fliege auch Ziele wie das irische Shannon oder Bournemouth in England an. Auch dies hatten die Richter als irreführend bewertet. Über den Widerspruch gegen dieses Verbot wollen die Kölner Richter am 12. Februar 2002 eine Entscheidung verkünden.

Unterdessen hat die EU-Kommission in Brüssel mitgeteilt, den Gerichten die Entscheidung im Streit zwischen Lufthansa und Ryanair um die Werbung der irischen Billigfluglinie zu überlassen. „Die Kommission ist in diesem Fall nicht zuständig“, sagte ein Kommissionssprecher am Dienstag in Brüssel. Ryanair könne vor den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen, wenn das Unternehmen eine einstweilige Verfügung des Kölner Oberlandesgerichts anfechten wollte.

Quelle: wiwo  

   Antwort einfügen - nach oben