Rambus setzt sich durch


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Eröffnet am:30.01.03 13:43von: Luki2Anzahl Beiträge:1
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30.01.03 13:43
ariva.de

Rambus setzt sich vor dem Berufungsgericht gegen Infineon durch

Die Entwicklerfirma Rambus hat in den USA ein wichtiges Berufungsverfahren für sich entscheiden können. Der US Court of Appeal for the Federal Circuit hob wesentliche Teile des Urteils des US District Court in Richmond, Virginia, auf.  

Das Urteil des Berufungsgerichts erlaubt es Rambus insbesondere, weiter wegen Patentverletzung gegen Infineon zu klagen. Genau das hatte Richter Payne in Richmond den Rambus-Entwicklern untersagt und die Ansprüche in den strittigen Patenten enger interpretiert. In seiner als 60-seitiges Word-Dokument veröffentlichten Urteilsbegründung geht der Court of Appeal sehr genau auf technische Details der Rambus- und SDRAM-Architektur ein und verweist das Verfahren wegen Patentverletzung durch Infineon an den District Court in Richmond zurück. Daran konnte auch der von Infineon beauftragte Star-Anwalt Kenneth W. Starr offenbar nichts ändern.

Ein wichtiger Erfolg für Rambus ist aber vor allem, dass das aus zwei Richtern und einer Richterin bestehende Berufungsgericht den Vorwurf des Betruges vom Tisch wischt und klarstellt, dass Rambus die Regeln des Industriegremiums JEDEC nicht verletzt habe. Die Regeln der JEDEC, die Gremienmitglieder verpflichte, über normungsrelevante eigene Patente und Patentanmeldungen von sich aus zu berichten, seien schlichtweg zu ungenau formuliert. Auch die anderen Mitglieder des RAM-Normungsausschusses hätten ihre eventuell relevanten Patentanmeldungen nicht immer und in vollem Umfang zur Sprache gebracht.

Richterin Sharon Prost hat in der Urteilsbegründung aber ausdrücklich ihre abweichende Meinung zu dem Betrugsvorwurf gegen Rambus zum Ausdruck gebracht. Sie hält zumindest eine genauere Klärung der Vorwürfe für nötig. Die Federal Trade Commission untersucht zurzeit genau diese Anschuldigungen gegen Rambus; ein erster Bericht der FTC wird im April erwartet.

Rambus-Geschäftsführer Geoff Tate freut sich natürlich über das Urteil des Berufungsgerichts: "Wir sind ein Unternehmen, das sich auf Innovationen und die Lösung der herausfordernden Chip-zu-Chip-Kommunikationsprobleme unserer Kunden konzentriert." Das Urteil des Berufungsgerichtes "trägt dazu bei, den Stellenwert unserer früheren Erfindungen darzustellen und stellt sicher, dass wir uns weiterhin auf unsere technische Führungsrolle konzentrieren können." Ein erheblicher Teil der Ausgaben seines Unternehmens fließt in rechtliche Auseinandersetzungen.

John Danforth, Senior Vice President bei Rambus, misst dem Urteil des Court of Appeal eine breitere Bedeutung bei. "Es geht nicht nur um Rambus". Das Urteil "beleuchtet eine ganze Reihe offener Fragen aus den Bereichen der Standardisierung und des geistigen Eigentums." Der Kurs der Rambus-Aktie schoss nach Veröffentlichung des Entscheids des Berufungsgerichts um über 50 Prozent in die Höhe.

Das Urteil bedeutet zwar nicht, dass Infineon und andere DRAM-Hersteller ab sofort Lizenzgebühren für die Speichertypen SDRAM und DDR-SDRAM an Rambus überweisen müssen; doch Rambus spürt jetzt Rückenwind für die in vielen Ländern (darunter auch in Deutschland) anhängigen Verfahren gegen die Firmen Infineon, Hynix (vormals Hyundai) und Micron. In den deutschen Verfahren vor dem Landgericht Mannheim wird in naher Zukunft ein weiteres Gutachten des Europäischen Patentamts über die strittigen Patente erwartet.

89 Millionen US-Dollar oder 92,2 Prozent des Umsatzes von Rambus stammten im Jahre 2002 aus Lizenzgebühren. Das Unternehmen schlüsselt den Anteil der Einnahmen aus Gebühren für RDRAM-Produkte und für DDR- und SDR-SDRAM-Produkte leider nicht genau auf. Die RDRAM-Lizenzgebühren resultieren nach Angaben des Unternemhens (PDF-Datei des SEC-Formulars "Form 10-K") hauptsächlich aus Bausteinen für PCs mit Intel-Pentium-4-Prozessoren und Sonys Playstation 2. Für SDRAM und vor allem DDR-SDRAM verlangt Rambus deutlich höhere Lizenzgebühren als für RDRAM, weil DDR-SDRAM auf Basis gestohlenen geistigen Eigentums entwickelt worden sei.

Obwohl Intel keine Pentium-4-Chipsätze für RDRAM mehr entwickelt, gehört der Prozessor-Hersteller weiter zu den Rambus-Lizenznehmern: Das Speicher-Interface des Itanium-2-Chipsatzes E8870 ist mit Rambus-Asic-Cells bestückt, die wiederum Umsetzerchips für die DDR-SDRAM-Bausteine des Hauptspeichers anbinden. Der Hauptspeicher von Sonys kommender Playstation 3, dem Cray-Rechner X1 und den AlphaServern von HP ist aus Rambus-Speicherchips aufgebaut. (ciw/c't)


Q: http://www.heise.de/newsticker/data/ciw-30.01.03-000/  



da gehts ab :-)

luki2  

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