Polizei prüft Gesinnung von Grillern
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 16.08.16 20:03 | ||||
Eröffnet am: | 16.08.16 12:14 | von: Nurmalso | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 16.08.16 20:03 | von: Tischtennisp. | Leser gesamt: | 1.487 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 7 | |
Bewertet mit: | ||||
Die Polizei berichtet:
"Am Nachmittag des 13.08.2016 wurde durch Kräfte der Polizei Fulda ein Treffen ca. 50 offensichtlich rechtsgesinnter Personen im Bereich eines Grillplatzes der Gemeinde Ebersburg - Bereich Röderhaid - festgestellt. Sofort eingeleitete Ermittlungen ergaben, dass der Grillplatz unter Verschweigen der Gesinnung bei der Gemeinde Ebersburg angemietet worden war."
Grundgesetz Artikel 3
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Ich denke, man sollte das Grundgesetz erweitern. Bürger mit unerwünschten politischen Anschauungen dürfen natürlich nicht öffentlich grillen. Die Bundesrepublik ist ja ein Rechtstaat. Da kann nicht jeder so einfach grillen, wie er will.
http://www.ksta.de/koeln/...rangefarbene-streife-gegen-abfall-1928172
Also grillt! Grillt, was die Schwarte hergibt. Aber folgende Überschriften will niemand lesen:
>>Nette Grill-Scouts wollen helfen 625 Tonnen Müll jedes Sommerwochenende zu verringern<<
Nette Grill-Scouts? Kann es überhaupt nette Grill-Scouts geben?
Und vor allem: Kann ein Gruppe netter Grill-Scouts jemals jedes Sommerwochenende 625 Tonnen Müll aufsammeln?
Nein? Das stimmt. Wahrscheinlich wurde nicht eine Tonne eingesammelt und die Kinder auf diesem Bild haben längst ihren Bachelor in Umweltwissenschaften.