eine Baufrage an kluge Köpfe
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 04.06.03 10:28 | ||||
Eröffnet am: | 04.06.03 10:00 | von: onfire | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 04.06.03 10:28 | von: Rheumax | Leser gesamt: | 909 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Meine frage:
Ich habe im Aug.99 meinen Bau abgeschlossen.
Im Dez. 2001 kam die Abschlussrechnung vom Intallateur.
Wir hatte im April 1999 handschriftlich einen Betrag von 105.000,- DM pauschal vereinbart.
Bezahlt habe ich, mit ein paar Extras, als Abschlagszahlung während der Ausführung 112500,- DM
In der Schlussrechnung verlangt er nun 16% Mwst auf den hanschriftlich vereinbarten Pauschalbetrag und hat mich auf Zahlung verklagt.
Ich bin Privatmann und hatte den Pauschalbetrag abgemacht, ohne ein spezifiziertes Angebot für die Leistung.Auch die Abschlagsrechnungen waren nie detailiert.
Die 4 Abschlagsrechnungen lauten: ..... vom..... Brutto!!.. DM Betrag
Meine Frage, lohnt es für mich vors Gericht zu ziehen oder soll ich zahlen?
Gibt es Literatur die ich bei einer Verhandlung verwenden kann?
Schönen erfolgreichen Tag
Ich bin erst 6 Jahre hier, aber habe schon 150.000,- DM Steuerstrafe bezahlt, für Gelder die ich in Afrika verdient habe und hier nicht als in Afrika versteuert nachweisen konnte.
Ich habe hier mehr Steuern bezahlt, als mancher Einheimischer oder Eingebohreener in Deutschland
Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
Infos unter:
http://transpatent.com/gesetze/pangv.html
Und wenn da nicht drinnsteht, dass es sich um einen Nettobetrag handelt, bzw. die
Mehrwertsteuer nicht enthalten ist, hast Du sehr gute Karten.
Als Privatmann ist für Dich schließlich nur der Bruttobetrag von Interesse.
Gruß
Rheumax
wenn es euch mal nach afrika zieht lasst es mich wissen. ich bin einmal im jahr da um meine "batterien " aufzuladen. ich brauch dann erholung von deutschland
go well
Die letzten Jahre hab ich im Urlaub die "Ecke" Namibia/Südafrika/Botswana bereist und bin ziemlich sicher, nicht das letzte Mal dort gewesen zu sein.
Dort hat man noch den Raum zu atmen, der mir hier fehlt.
Könnte mir gut vorstellen, da zu leben, wenn ich auf das Mäuseanschaffen nicht mehr angewiesen bin.
Gruß
Rheumax