@Mod: Duuuuhuuu... ich hab da was...
Ich verlange von dir:
- eine Überstellung aller Daten die du über mich gesammelt hast, an meine private Email-Adresse
- die von mir unterschriebene Erklärung, dass ich mit der Sammlung der Daten einverstanden war
- die Löschung von allen Daten die du über mich gesammelt hast
Da wir in einem digitalen Zeitalter leben und ich keinen Bock habe monatelang auf eine Reaktion des Großraumbüros zu warten gebe ich dir drei Tage Zeit ab 01.06.2018 0:00 Uhr.
sofern Du noch unterrichtest, mußt Du Deinen Schülern sagen, daß man bei personenbezogener direkter Anrede das "Du, Sie, Dir usw. " nach deutscher Rechtsschreibung großzuschreiben hat..
hab ich schon in der dritten Klasse Grundschule gelernt..
In der Regel werden die Formen des Anredepronomens du kleingeschrieben, ebenso dann auch die der Mehrzahl ihr. Die Kleinschreibung gilt darüber hinaus auch für die Formen der Possessivpronomen dein, euer und auch für deinesgleichen, deinerseits usw.
In Briefen (auch auf Ansichtskarten u. Ä.), E-Mails und SMS kann man allerdings auch großschreiben: Liebe Elly, wir wünschen dir/Dir viel Erfolg in deinem/Deinem neuen Amt als Vorsitzende des Bachvereins und euch/Euch allen viele renaturierte Bäche voller überbordend lebensfroher Bachflohkrebse. Allgemein gilt: In allen Textformen, in denen der Autor selbst den Leser persönlich anredet, kann man du/Du und die genannten Wörter großschreiben. Das gilt dann zum Beispiel für Zettelmitteilungen in WGs (Katinka, du/Du wirst durchaus nicht gedisst, wenn du/Du auch mal den Müll runterbringst), Bemerkungen von Lehrern in den Heften ihrer Schüler (Da hattest du/Du wirklich einen ganz tollen Einfall, Steffi) und, und, und. In all diesen Fällen empfehlen wir übrigens die Großschreibung.
Umgekehrt heißt dies aber auch: In der wörtlichen Rede (etwa in Erzählungen oder Romanen) werden du und die anderen genannten Wörter nie großgeschrieben, da ja hier der Autor nicht den Leser anredet: „Ach, du bist gut integriert, lachte Moira, ich meine, du passt gut in die Landschaft“ (Sylvie Schenk: Der Gesang der Haut). Nicht großgeschrieben wird auch in Werbeanzeigen bzw. -plakaten, Editorials von Jugendzeitschriften oder in Fragebogen (z. B. bei schriftlich fixierten Prüfungsfragen), da es sich hier jeweils nicht um eine persönliche Anrede handelt.
Quelle:
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/...n-duDu-und-ihrIhr
Ich persönlich schreibe in o. g. Fällen, welche die Großschreibung vorsehen auch aus Gründen der Achtung und des Respektes meist entsprechend Groß. Bei meinen Ausnahmen kann sich der Angesprochene dann evt. Gedanken machen - falls dazu fähig.
Ansonsten siehe #37, ich sehe das hier als gesprochenes Äquivalent, verwende auch, was sonst nich is.
Aber die Nummer mit dem ß und ss, die muss ich draufhaben, die muss ich auch bei meinen Schülern anstreichen. Du kannst das natürlich halten wie du willst.