Sex-Steuer - die geniale Idee!!!


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 16.05.03 09:02
Eröffnet am:16.05.03 07:52von: FranzSAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:16.05.03 09:02von: FranzSLeser gesamt:2.340
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:
1


 

2779 Postings, 8530 Tage FranzSSex-Steuer - die geniale Idee!!!

 
  
    #1
1
16.05.03 07:52
Stadt will neue „Sex-Steuer“ einführen
Von GREGOR TIMMER
15.05.2003 21:28 Uhr

Die Stadt Köln prüft die Einführung der kommunalen Vergnügungssteuer jetzt auch für Bordelle und Erotikmessen. Es sei im Sinne der Steuergerechtigkeit problematisch, dass das kommerzielle Sex-Vergnügen bisher nicht besteuert werde wie etwa Automatenspiele, erklärte Stadtkämmerer Peter Michael Soénius. Das Geld soll direkt in die Stadtkasse fließen, ob es angesichts der desolaten Haushaltssituation zu einer spürbaren Entlastung führen wird, bleibt abzuwarten.
Ausgangspunkt ist die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, die seit Beginn des Jahres in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Gesetzgeber die bislang landeseinheitliche Regelung auslaufen lassen, um Raum für individuell auf die Kommunen zugeschnittene Lösungen zu schaffen. Der Stadtkämmerer hatte darauf das Steueramt beauftragt, den gesamten Besteuerungskatalog auf den Prüfstand zu stellen. Der Vergnügungssteuerpflicht unterliegen unter anderem kommerzielle Tanzveranstaltungen, Spielhallen oder Spielautomaten. Bordelle, Striptease-Shows und Erotikmessen wurden hingegen nicht besteuert, was Industrie- und Handelskammer, Hotel- und Gaststättenverband und der Verband der Automatenaufsteller als „Ungleichbehandlung“ moniert haben.

Der Stadtkämmerer will nun für Gleichbehandlung sorgen. Die bisherige Regelung wurde kurzfristig ergänzt. Danach sind auch „Schönheitstänze sowie Schaustellungen von Personen mit beabsichtigter erotisierender Wirkung“ mit Vergnügungssteuer belegt. Ob darüber hinaus weiter Regelungsbedarf etwa für Bordellbetriebe besteht, soll eine Gruppe von Finanz- und Steuerexperten beraten. Mögliche Änderungsvorschläge würden dann dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Besteuerung des Sex-Gewerbes ist in den Kommunen sehr unterschiedlich geregelt. So ist die Stadt Gelsenkirchen bereits dazu übergegangen, auch Bordelle mit Vergnügungssteuer zu belegen. Der Berliner Senat zieht die Einführung der Steuer nach Kölner Vorbild in Erwägung. In Deutschlands heimlicher „Sex-Hauptstadt“ Hamburg wird hingegen keine Vergnügungssteuer erhoben.

Das Angebot an so genannten Table-Dance- und Erotik-Shows hat sich in Köln in den letzten Monaten schlagartig vermehrt. Nachdem die Bundesregierung die Prostitution legalisiert hat, gelten öffentliche Nacktdarbietungen nicht mehr als sittenwidrig. Die Stadt beobachtet die Entwicklung insbesondere an den mit großem finanziellen Aufwand wiederbelebten Ringen mit Sorge. „Bereits Ende der 60er Jahre hat die Ausdehnung des Rotlicht-Milieus dort zu einem Niedergang geführt“, so Robert Kilp, Leiter des Ordnungsamtes. „Wir werden die Entwicklung sorgfältig im Auge behalten und, wenn es zu Wildwuchs kommt, korrigierend eingreifen.“
 

2779 Postings, 8530 Tage FranzSSex und Vergnügungssteuer - welche ein Widerspruch o. T.

 
  
    #2
16.05.03 08:53

2779 Postings, 8530 Tage FranzSMag ich nicht o. T.

 
  
    #4
16.05.03 09:02

   Antwort einfügen - nach oben