MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 26.09.18 19:51 | ||||
Eröffnet am: | 17.03.16 19:29 | von: Börsentrader. | Anzahl Beiträge: | 32 |
Neuester Beitrag: | 26.09.18 19:51 | von: tbhomy | Leser gesamt: | 13.797 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Ich freue mich schon darauf, wenn gewisse Unternehmen die Karten auf den Tisch legen müssen.
Ab dem 3. Juli 2016 ist es soweit!
Hierzu ein paar Informationen:
http://www.ariva.de/forum/...oersensegment-Freiverkehr-ab-2016-529446
Empfehlungen oder Vorschlägen für Anlagestrategien (im Folgenden
„Empfehlungen“) sind für die objektive, klare und exakte Darstellung dieser
Informationen und zur Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten
notwendig."
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/...016-1403-DE-F1-1.PDF
Man hat sich viel vorgenommen:
- Abusive Squeeze
- Inter-trading Venues Manipulation
- Cross-product Manipulation
- Wash Trades
- Painting the tape
- Improper Matched Orders
- Concealing Ownership
- Pump und Dump
- Trash und Cash
- Quote Stuffing
- Momentum Ignition
- Creation of a floor or a ceiling in the price pattern
- Marking the close
- Layering und Spoofing
- Excessive Bid-Offer Spreads
- Advancing the bid
- Smoking
Mal schauen, was die Praxis zukünftig hergibt... ;-)
https://www.flatex.de/fileadmin/dateien_flatex/...auchsrichtlinie.pdf
Z.B. Seite 38: Pump & Dump
Z.B. Seite 55: Verbreitung falscher Informationen
Trader sollten ihre Handelspraktiken hierauf anpassen, um nicht unnötig wegen des Verdachts eines Missbrauchs-Versuches in ungewollte administrative Verfahren verwickelt zu werden.
Nur meine Meinung.
Zeitpunkt: 07.08.18 22:50
Aktion: -
Kommentar: Sonstiges - Auf Wunsch des Verfassers Nachreichung Link zum Beitrag: https://www.flatex.de/fileadmin/dateien_flatex/...auchsrichtlinie.pdf
- Verbreitung von Informationen (auch Gerüchte), die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebotes oder des Kurses eines Finanzinstrumentes geben
- Übermittlung falscher oder irreführender Angaben oder Bereitstellungen falscher oder irreführender Ausgangsdaten bezüglich eines Referenzwertes
- Erwerb von Finanzinstrumenten ausschließlich mit der Absicht, sie einem anderen zum Kauf zu empfehlen, damit die Kurse steigen und sie danach wieder zu verkaufen. (Scalping)
Pump & Dump
Einnahme einer Long-Position bei einem Finanzinstrument mit anschließenden weiteren Ankäufen und/oder Ausstreuung irreführender positiver Informationen über das Finanzinstrument in der Absicht, den Kurs des Finanzinstruments mittels Anlocken weiterer Käufer hochzutreiben. Hat der Kurs dann einen künstlich hohen Stand erreicht, wird die Long-Position abgestoßen, was gewöhnlich als „Pump and Dump“ bezeichnet wird. Zugleich Art. 12 Abs. 2 lit. d) MAR: Ausnutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu den traditionellen oder elektronischen Medien durch Abgabe einer Stellungnahme zu einem
Finanzinstrument (oder indirekt zu dessen Emittenten), wobei zuvor Positionen bei
diesem Finanzinstrument eingegangen wurden und anschließend Nutzen aus den
Auswirkungen der Stellungnahme auf den Kurs dieses Finanzinstrumente gezogen wird, ohne dass der Öffentlichkeit gleichzeitig dieser Interessenkonflikt ordnungsgemäß und wirksam mitgeteilt wird.
Hört sich - zwischen den Zeilen - stark nach einer "Blacklist" oder "Sünder-Datenbank" an. Nur meine Meinung. ;-)
Trader sollten auf bestimmte Dinge achten und ihr eigenes Verhalten überprüfen, heißt es dort.
Nicht erlaubt sei u.a. das Täuschen/Pushen...zum Beispiel in Foren oder über Newsportale etc. (Verbreitung von Informationen, die falsch oder irreführend sind)
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION
vom 9.3.2016
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates im Hinblick auf die technischen Regulierungsstandards für die technischen
Modalitäten für die objektive Darstellung von Anlageempfehlungen oder anderen
Informationen mit Empfehlungen oder Vorschlägen zu Anlagestrategien sowie für die
Offenlegung bestimmter Interessen oder Anzeichen für Interessenkonflikte
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...blicationFile&v=2
https://www.fondsdiscount.de/magazin/news/...ersen-manipulation-2340/
Deutschland könnte im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung 2016 und den bereits dort anklingenden Tönen bald folgen. Manuell könnte das bereits der Fall sein.
Trader aufgepasst, kann man da nur sagen.
Mit besonderem Hinweis auf die objektivierte ex-ante-Betrachtung.
Was müssen Trader beachten
Was ist überhaupt eine Marktmanipulation?
Marktmanipulation ist eine (versuchte) Einwirkung auf den Kurs eines Finanzinstruments mit der Folge, dass dieser nicht den “wahren” Kurs wiedergibt, der sich ohne Manipulationsversuch ergeben hätte.
Es gibt handelsgestützte Marktmanipulationen (Eingabe von missbräuchlichen Orders) und informationsgestützte Marktmanipulationen (z.B. Verbreiten von falschen Gerüchten, “Pushen”).
Detaillierter:
Irreführende Signale hinsichtlich Angebot und Nachfrage bzw. Preis eines Finanzinstruments.
Künstliche Sicherung eines Kursniveaus in einem Finanzinstrument.
Beeinflussung eines Kurses unter Vorspielung falscher Tatsachen oder Verwendung anderer Maßnahmen.
Verbreitung von Informationen incl. Gerüchten, die zu falschen oder irreführenden Signalen in Bezug auf Angebot, Nachfrage und Preis führen (können).
Übermittlung falscher oder irreführender Informationen hinsichtlich eines Referenzwertes oder Vornahme von Handlungen, die den Referenzwert manipulieren .
...
http://www.ariva.de/forum/...brauchsverordnung-535794?page=0#jumppos9
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Parteien äußern sich vor Bundestagswahl zum Aktionärsschutz
Wie immer Beteuerungen und viel Weihrauch. Gut, dass Brüssel hier die Windrichtung bestimmt. Auch wenn es manchmal Zeit kostet.
Der gläserne Trader dürfte keine Vision mehr sein. NmM.
Über entsprechende Datenmengen aus diversen Erhebungen einen Parser laufen zu lassen, dürfte leicht sein.
Könnten so Zusammenhänge und Ähnlichkeiten in Handelsschemata und/oder in Medienveröffentlichungen aufgedeckt werden, die auf ein Pump&Dump, Scalping o.ä. Hinweise geben ?
Existieren vlt. bereits derart Analyseverfahren ?
Ein aktuelles und interessantes Thema, finde ich.
https://www.gesetze-im-internet.de/marverstmeldv/...0016BJNE000400000
Quelle:
https://www.ariva.de/forum/...auchsverordnung-535794?page=0#jumppos15
"Wichtig: Schon der Versuch ist strafbar (Versuchsstrafbarkeit). Als Trader sollte man unbedingt sein eigenes Verhalten überprüfen. Nicht erlaubt sind...Täuschen/Pushen beispielsweise in Foren oder über Newsportale etc. Informationen verbreiten, die falsch oder irreführend sind, um den Preis zu manipulieren..."
Quelle:
https://www.ariva.de/forum/...auchsverordnung-535794?page=0#jumppos10
Neben dem "Pushen" dürfte hierbei auch der gegenteilige Vorgang, das "Bashen" betroffen sein, nehme ich an.
Wie setzen z.B. die Börsenforen die Marktmissbrauchsverordnung 2016 im Ganzen und die hier aufgezeigten Hinweise im Speziellen um ?
"Bitte halten Sie sich beim Schreiben von Beiträgen an folgende Regeln:"
"Geltendes Recht beachten, insbesondere: Keine Beleidigungen, Achtung der Privatsphäre, keine Volksverhetzung, Achtung des Urheberrechts und keine Marktmanipulation."
Quelle:
https://www.ariva.de/articles/forum/forumregeln.m
Der Begrif "Marktmanipulation" ist hier mit einem Link unterlegt, der auf die folgende Internetseite führt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktmanipulation
"Als Marktmanipulation wird eine Reihe von Praktiken bezeichnet, durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf Märkten zu beeinflussen, um ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Diese Praktiken sind in vielen Ländern verboten. Aus ökonomischer Sicht führen Marktmanipulationen zu Ineffizienzen."
Dort auf Wikipedia folgt etwas weiter unten der Hinweis auf die MMVO 2016:
Seit 3. Juli 2016 gilt europaweit die Marktmissbrauchsverordnung.
Ariva-Nutzer sind also aufgefordert, dieses Gesetz und seine Regelungen einzuhalten.