Lufthansa: Rechtsmittel gegen Kartellamt


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Neuester Beitrag: 22.01.02 16:09
Eröffnet am:22.01.02 16:09von: BrummerAnzahl Beiträge:1
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22.01.02 16:09
- von Sabine Siebold -

Frankfurt (Reuters) - Die Deutsche Lufthansawill ihre Niedrigpreise auf der Strecke zwischen Frankfurt und Berlin notfalls per Gerichtsbeschluss gegen das Bundeskartellamt durchsetzen. "Wenn das Kartellamt unsere Position nicht versteht oder nicht verstehen will, dann werden wir alle Rechtsmittel ausschöpfen müssen", kündigte der Lufthansa-Bereichsvorstand Ralf Teckentrup am Dienstag in einem Interview der Nachrichtenagentur Reuters an. "Es kann nicht Aufgabe des Kartellamtes sein, als Regulierungsbehörde aufzutreten und uns genau zu sagen, was der richtige Preis auf einer einzelnen Strecke ist." Das Kartellamt hatte die Lufthansa zuvor im Preiskampf mit der Billigkonkurrenz Germania abgemahnt.

Das Amt kündigte an, es werde die Niedrigpreise der Lufthansa zwischen Frankfurt und Berlin untersagen, falls sich der von Germania erhobene Dumping-Vorwurf erhärten sollte. Das Kartellamt habe die Befürchtung, dass die Lufthansa die Germania von dieser Strecke nur verdrängen und danach ihre Preise wieder anheben wolle, sagte ein Sprecher. Nach Berechnungen des Kartellamtes kann die Lufthansa mit dem Flugpreis von 100 Euro ihre Durchschnittskosten pro Fluggast nicht decken und habe daher auch die Kosten auf anderen innerdeutschen Routen nicht gesenkt. Sollte die Lufthansa den Verdacht auf Dumpingpreise nicht widerlegen könne, werde man wohl ihre Niedrigpreise auf der Strecke zwischen Frankfurt und Berlin untersagen.

Teckentrup erklärte dagegen, die Lufthansa fliege durchaus Kosten deckend und nicht zu Dumpingpreisen. "Es gibt in der EU-Rechtsprechung Kalkulationsverfahren, wann man von solchen Preisen reden kann. Wir bewegen uns mit den Preisen, die wir machen, vollständig innerhalb des vorgegeben Rahmens." Im übrigen wäre es unlogisch, auf einer Strecke mit derartig hohem Passagieraufkommen nicht Kosten deckend zu fliegen. "Natürlich fliegen wir Kosten deckend", sagte Teckentrup.

Über die Abmahnung aus Bonn sei er sehr erstaunt, zumal ein weiteres Verfahren anhängig sei, in dem das Kartellamt der Lufthansa vorwerfe, dass ihre Preise auf der gleichen Strecke zu hoch seien. "Zeitgleich sagen sie uns jetzt, dass wir mit einem bestimmten Tarif auf dieser Strecke zu billig sind und dass wir doch bitte immer 40 Euro teuerer sein müssten als die Germania", kritisierte Tecktrup.

Die Lufthansa werde nun dem Kartellamt noch einmal ihre interne Kalkulation genau erklären, kündigte Teckentrup an. "Dann müsste das Amt eigentlich die Abmahnung als unwirksam zurücknehmen. Das ganze hat eine grundsätzliche Bedeutung. Es kann doch nicht sein, dass einem Unternehmen in Deutschland vorgeschrieben wird, welchen Preis es für ein bestimmtes Produkt nehmen soll - solange man nicht mit Dumpingpreisen arbeitet."

Die Berliner Germania hatte im November die Verbindung Berlin-Tegel/Frankfurt zum Preis von 99 Euro je Strecke aufgenommen, worauf die Lufthansa mit einem neuen Preis von 100 Euro pro Flug zwischen den beiden Städten reagierte. Nach Angaben des Bundeskartellamtes entsprach dies einer Senkung der vorherigen Preise der Lufthansa von mehr als 60 Prozent. Die Unternehmen hätten nun bis 30. Januar Zeit, zu der Abmahnung Stellung zu nehmen.
 
Reuters  

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