Löschung


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Neuester Beitrag: 22.06.18 16:45
Eröffnet am:22.06.18 13:51von: NurmalsoAnzahl Beiträge:22
Neuester Beitrag:22.06.18 16:45von: WeckmannLeser gesamt:1.827
Forum:Talk Leser heute:1
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14559 Postings, 6455 Tage NurmalsoLöschung

 
  
    #1
22.06.18 13:51

Moderation
Zeitpunkt: 22.06.18 14:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß

 

 

1194 Postings, 2299 Tage Lepenseusedas sind

 
  
    #2
22.06.18 14:03
leider nur Einzelfälle ,das hätte auch von reinen Deutschen ohne Mihigru ausgeführt werden  können.Messerangriffstatistiken gibt es nicht ,ist alles also nicht belastbar.Hier wird nur wieder Hass geschürt auf Migranten und Schutzsuchende ,die Schutz nun wirklich händeringend brauchen.Unseren Schutz mit Fürsorge und Geldmittel.Nur so kommt man wieder auf den grünen Zweig.

was soll dieses www.Messereinwanderung.de bringen ? Wie sollen hier Messer einwandern ?Ist doch schizophren ,oder?  

1194 Postings, 2299 Tage Lepenseusemacht

 
  
    #3
22.06.18 14:05
die Afd jetzt schon eigene Statistiken?  

1194 Postings, 2299 Tage Lepenseuseso weit

 
  
    #4
22.06.18 14:05
ist es schon gekommen .....man man man  

4297 Postings, 8585 Tage HeinzRegelverstoß?

 
  
    #5
4
22.06.18 14:09
Gegen was für eine Regel?
Sagt man nicht.

Es macht hier echt keinen Spaß mehr.
 

3941 Postings, 2235 Tage Monsieur TortueMimimimimimi

 
  
    #6
1
22.06.18 14:10

14559 Postings, 6455 Tage Nurmalso"Wiederholungstäterin" Merkel

 
  
    #7
3
22.06.18 14:12

Wegen Grenzpolitik
"Wiederholungstäterin": Rechtsanwälte reichen Verfassungsklage gegen Merkel ein

Kleiner Hinweis für die ARIVA-Zensoren:
Ja, man darf das tun. Man kann vor einem deutschen Gericht Klage gegen Merkel erheben.

Allerdings, als ich anregte, Merkel vor ein Gericht zu stellen, wurde hier mit Löschung und Sperre reagiert. Möglicherweise ist den Leuten bei ARIVA nicht bekannt, dass wir hier in einem Staat leben, wo alle Bürger gleiche Rechte haben und niemand über dem Gesetz steht, wie in einer Monarchie oder einer Diktatur.

Und jetzt wurde wieder Klage eingereicht:
Die AfD zieht gegen die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bundestagsfraktion habe am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner am Freitag in Berlin.

Der AfD gehe es darum, die "Herrschaft des Unrechts" feststellen zu lassen.

 

14559 Postings, 6455 Tage Nurmalso#1 Jetzt werden hier schon Veröffentlichungen

 
  
    #8
4
22.06.18 14:14
von demokratischen Parteien gelöscht.

Mit Meinungsfreiheit hat man bei ARIVA offenbar wenig am Hut. Laut Grundgesetz darf die nämlich nicht eingeschränkt werden, so lange man nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt. Die Löschung von #1 ist eine dreiste Frechheit.  

14559 Postings, 6455 Tage NurmalsoHe, ihr Vögel, die Quelle von #1

 
  
    #9
22.06.18 14:15
ist die Bundestagsfraktion der AfD, siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=8eiQFhm32Ic
 

1194 Postings, 2299 Tage Lepenseusewas ist denn jetzt los ?

 
  
    #10
2
22.06.18 14:17
warum denn Regelverstoß ?
War doch gut belegt und von der Afd ,also eine Oppositionspartei ,zwar nach ARD und ZDF rechtspopulistisch, aber gewählt.Muss man das nicht auch gelten lassen?Warum dann Löschung?DDR? oder wie ?  

14559 Postings, 6455 Tage NurmalsoHier die AfD-Webseite: www.masseneinwanderung.de

 
  
    #11
1
22.06.18 14:17

14559 Postings, 6455 Tage Nurmalso#11 Sorry, korrekt: www.messereinwanderung.de

 
  
    #12
22.06.18 14:19

13011 Postings, 6989 Tage Woodstore#8 Haurecht! GG gilt nur ggü. Behörden/Staat

 
  
    #13
1
22.06.18 14:20
... haben wir dir doch letztens erst klärt. Schon wieder vergessen!?

14559 Postings, 6455 Tage NurmalsoOffenbar hat ARIVA eine politische Agenda.

 
  
    #14
4
22.06.18 14:20
Die Firma scheint keinesfalls politisch neutral zu agieren.  

14559 Postings, 6455 Tage Nurmalso#13 Mit dem sogenannten Hausrecht

 
  
    #15
2
22.06.18 14:22
kann man niemals Rechte aus dem Grundgesetz einschränken. Wer das versucht, ist ein Gegner der Demokratie und hat unser Recht nicht verstanden.  

19073 Postings, 4931 Tage fliege77Was? es gibt ein Hau Recht ggü. Behörden/Staat?

 
  
    #16
1
22.06.18 14:24
darf ich einen Polizisten den Hintern versohlen auch ohne sein Einverständniss?  

13011 Postings, 6989 Tage WoodstoreDann eben nochmal für dich...

 
  
    #17
1
22.06.18 14:25
"Die Grundrechte, welche im Deutschen Grundgesetz verankert sind, sind als Abwehrrechte gegen den Staat anzusehen und somit nur im öffentlichen Recht wirksam. Dies bedeutet, wenn der Staat einen Bürger in irgendeiner Weise verletzt, kann dieser sich auf die Grundrechte berufen."

Wenn die Grundrechte eines Bürgers durch eine Privatperson verletzt werden (beispielsweise bezüglich des Arbeitsplatzes oder der Religion), stellt sich die Frage, ob die Grundrechte auch in diesem Zusammenhang anwendbar sind und der jeweilige Schutzbereich eröffnet ust. Diese Frage wird als Drittwirkung der Grundrechte bezeichnet, wobei zwischen der unmittelbaren und der direkten Drittwirkung unterschieden werden muss. Bei Fragen eignet sich ein hervorragend ein Fachanwalt oder Rechtsanwalt.

UND SOMIT GILT:

Von der unmittelbaren Drittwirkung wird immer dann gesprochen, wenn die Grundrechte ohne eine Beteiligung der öffentlichen Gewalt unmittelbar zwischen den Bürgern wirken. Diese theoretische Form der Drittwirkung  wird allerdings in der Praxis der deutschen Rechtsprechung insbesondere vom Bundesverfassungsgericht (Bverfge) abgelehnt, so dass eine Verfassungsbeschwerde bei der Verletzung von Grundrechten keinen Erfolg verspricht. Insofern besteht häufig kein Rechtsschutz.

Zusammengefasst:
Drittwirkung  wird (..)  insbesondere vom Bundesverfassungsgericht (Bverfge) abgelehnt (..)
besteht häufig kein Rechtsschutz.

Jetzt verstanden?

13011 Postings, 6989 Tage Woodstore#14 Muss sie auch nicht!

 
  
    #18
22.06.18 14:26

58425 Postings, 4915 Tage boersalinoIch würde sowas hier niemals schreiben:

 
  
    #19
4
22.06.18 14:32
Emilie.K.Prag
vor 4 Stunden
Ich bin überzeugt, dass wir genug
„eigene“ Kriminelle haben und es
ist gar nicht notwendig zusätzliche
Verstärkung einzuholen.
https://www.welt.de/vermischtes/article178013324/...der.html#Comments

https://www.welt.de/vermischtes/article178013324/...n-aneinander.html  

54906 Postings, 6646 Tage Radelfan#19 Diese Aussage kannste hier von @mod auch

 
  
    #20
22.06.18 14:52
immer wieder mal lesen!

14559 Postings, 6455 Tage NurmalsoMal ein kleiner Hinweis zum geltenden Recht

 
  
    #21
3
22.06.18 15:25

und warum viele Löschungen hier Rechtsverstöße darstellen:


> 1. Ein virtuelles Hausrecht durch Nutzungsbedingungen (AGB)

Ein „virtuelles Hausrecht“, das den Portalbetreiber zur Löschung bestimmter Beiträge bis hin zum Ausschluss („Rauswurf“) bestimmter Nutzer des Portals berechtigt, entsteht in jedem Fall durch entsprechende *Regelungen in den Nutzungsbedingungen (AGB) * des Portals.

Ein Portalbetreiber sollte in seinen Nutzungsbedingungen möglichst präzise und transparent regeln, in welchen Fällen er zur Löschung einzelner Beiträge oder gar ganzer Nutzerprofile berechtigt ist. <
Zur vollständigen Quelle vom Fachanwalt --> hier.

Die ARIVA-Forumregeln sind bekannt --> hier.

Was also den ARIVA-Forumsregeln und geltenden Gesetzen nicht widerspricht, darf nicht gelöscht werden. Vielen Löschungen auf diesem Portal hier fehlt aber jeglicher konkreter Bezug zu den Forumsregeln. Die einfache Nennung des Wortes "Forumsregel" reicht dabei nicht aus. Es muss auch eine konkrete Regelung geben.

Dass die freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG nicht eingeschränkt werden kann, ergibt sich auch aus einem Uteil des OLG Koblenz gegen einen Betreiber eines Internetforums: "In der öffentlichen Auseinandersetzung muss nach Ansicht der Richter auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird. Wäre dies nicht der Fall, bestünde "die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses". Dementsprechend seien Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt, soweit sie nicht darauf gerichtet seien, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal zu beleidigen. Bei den umstrittenen Inhalten handele es sich noch um subjektive Meinungsäußerungen, die sich im Rahmen zulässiger Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit bewegten und nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik überschritten."
Quelle

Die "Lähmung und Verengung des Meinungsbildungsprozesses" muss man bei ARIVA nicht befürchten, die die ist längst eingetreten durch offensichtlich politisch motivierte Löschungen von Postings mit Hinweisen auf Webseiten wie Achgut.com und andere.

 

20850 Postings, 4059 Tage WeckmannHäh, was soll das denn für eine eigene Meinung

 
  
    #22
1
22.06.18 16:45
sein, wenn man sie mit einer Quelle belegt?  

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