Löschung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.06.18 16:45 | ||||
Eröffnet am: | 22.06.18 13:51 | von: Nurmalso | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 22.06.18 16:45 | von: Weckmann | Leser gesamt: | 1.827 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
was soll dieses www.Messereinwanderung.de bringen ? Wie sollen hier Messer einwandern ?Ist doch schizophren ,oder?
Wegen Grenzpolitik
"Wiederholungstäterin": Rechtsanwälte reichen Verfassungsklage gegen Merkel ein
Kleiner Hinweis für die ARIVA-Zensoren:
Ja, man darf das tun. Man kann vor einem deutschen Gericht Klage gegen Merkel erheben.
Allerdings, als ich anregte, Merkel vor ein Gericht zu stellen, wurde hier mit Löschung und Sperre reagiert. Möglicherweise ist den Leuten bei ARIVA nicht bekannt, dass wir hier in einem Staat leben, wo alle Bürger gleiche Rechte haben und niemand über dem Gesetz steht, wie in einer Monarchie oder einer Diktatur.
Und jetzt wurde wieder Klage eingereicht:
Die AfD zieht gegen die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bundestagsfraktion habe am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner am Freitag in Berlin.
Der AfD gehe es darum, die "Herrschaft des Unrechts" feststellen zu lassen.
Mit Meinungsfreiheit hat man bei ARIVA offenbar wenig am Hut. Laut Grundgesetz darf die nämlich nicht eingeschränkt werden, so lange man nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt. Die Löschung von #1 ist eine dreiste Frechheit.
https://www.youtube.com/watch?v=8eiQFhm32Ic
War doch gut belegt und von der Afd ,also eine Oppositionspartei ,zwar nach ARD und ZDF rechtspopulistisch, aber gewählt.Muss man das nicht auch gelten lassen?Warum dann Löschung?DDR? oder wie ?
Wenn die Grundrechte eines Bürgers durch eine Privatperson verletzt werden (beispielsweise bezüglich des Arbeitsplatzes oder der Religion), stellt sich die Frage, ob die Grundrechte auch in diesem Zusammenhang anwendbar sind und der jeweilige Schutzbereich eröffnet ust. Diese Frage wird als Drittwirkung der Grundrechte bezeichnet, wobei zwischen der unmittelbaren und der direkten Drittwirkung unterschieden werden muss. Bei Fragen eignet sich ein hervorragend ein Fachanwalt oder Rechtsanwalt.
UND SOMIT GILT:
Von der unmittelbaren Drittwirkung wird immer dann gesprochen, wenn die Grundrechte ohne eine Beteiligung der öffentlichen Gewalt unmittelbar zwischen den Bürgern wirken. Diese theoretische Form der Drittwirkung wird allerdings in der Praxis der deutschen Rechtsprechung insbesondere vom Bundesverfassungsgericht (Bverfge) abgelehnt, so dass eine Verfassungsbeschwerde bei der Verletzung von Grundrechten keinen Erfolg verspricht. Insofern besteht häufig kein Rechtsschutz.
Zusammengefasst:
Drittwirkung wird (..) insbesondere vom Bundesverfassungsgericht (Bverfge) abgelehnt (..)
besteht häufig kein Rechtsschutz.
Jetzt verstanden?
vor 4 Stunden
Ich bin überzeugt, dass wir genug
„eigene“ Kriminelle haben und es
ist gar nicht notwendig zusätzliche
Verstärkung einzuholen.
https://www.welt.de/vermischtes/article178013324/...der.html#Comments
https://www.welt.de/vermischtes/article178013324/...n-aneinander.html
und warum viele Löschungen hier Rechtsverstöße darstellen:
> 1. Ein virtuelles Hausrecht durch Nutzungsbedingungen (AGB)
Ein „virtuelles Hausrecht“, das den Portalbetreiber zur Löschung bestimmter Beiträge bis hin zum Ausschluss („Rauswurf“) bestimmter Nutzer des Portals berechtigt, entsteht in jedem Fall durch entsprechende *Regelungen in den Nutzungsbedingungen (AGB) * des Portals.
Ein Portalbetreiber sollte in seinen Nutzungsbedingungen möglichst präzise und transparent regeln, in welchen Fällen er zur Löschung einzelner Beiträge oder gar ganzer Nutzerprofile berechtigt ist. <
Zur vollständigen Quelle vom Fachanwalt --> hier.
Die ARIVA-Forumregeln sind bekannt --> hier.
Was also den ARIVA-Forumsregeln und geltenden Gesetzen nicht widerspricht, darf nicht gelöscht werden. Vielen Löschungen auf diesem Portal hier fehlt aber jeglicher konkreter Bezug zu den Forumsregeln. Die einfache Nennung des Wortes "Forumsregel" reicht dabei nicht aus. Es muss auch eine konkrete Regelung geben.
Dass die freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG nicht eingeschränkt werden kann, ergibt sich auch aus einem Uteil des OLG Koblenz gegen einen Betreiber eines Internetforums: "In der öffentlichen Auseinandersetzung muss nach Ansicht der Richter auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird. Wäre dies nicht der Fall, bestünde "die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses". Dementsprechend seien Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt, soweit sie nicht darauf gerichtet seien, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal zu beleidigen. Bei den umstrittenen Inhalten handele es sich noch um subjektive Meinungsäußerungen, die sich im Rahmen zulässiger Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit bewegten und nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik überschritten."
Quelle
Die "Lähmung und Verengung des Meinungsbildungsprozesses" muss man bei ARIVA nicht befürchten, die die ist längst eingetreten durch offensichtlich politisch motivierte Löschungen von Postings mit Hinweisen auf Webseiten wie Achgut.com und andere.