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Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 15.02.16 17:43 | ||||
Eröffnet am: | 15.02.16 13:14 | von: mod | Anzahl Beiträge: | 26 |
Neuester Beitrag: | 15.02.16 17:43 | von: mannilue | Leser gesamt: | 2.684 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Moderation
Zeitpunkt: 19.02.16 08:23
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Kommentar: Diskriminierung
Zeitpunkt: 19.02.16 08:23
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Kommentar: Diskriminierung
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oder gehen die vielen Frauen der >Männer denn auch arbeiten oder vllt doch Hartz4
und wenn jede dann zwei drei Kinder von ihm hat wer soll das bezahlen wer hat soviel Geld wer hat soviel pinke pike wer hat die bestellt
aber allet is juuuuut
Logisch die Forderung am Ende des Berichts, alle liturgisch geschlossenen Ehen auch verpflichtend den Standesämtern zu melden.
So kann man gerade den religiösen Teil der Bevölkerung , soweit er sich seiner Religion
verpflichtet sieht - strafrechtlich besser kontrollieren als zum Beispiel Atheisten, die auf eine religiöse Zeremonie verzichten.
Der Mißbrauchsschaden liegt nicht nur im Alleinerziehendenmehrbedarf,
oftmals entsteht ein Schaden auch durch den öffentlich gewährten Unterhalts-
vorschuß bei Verschweigen der Vaterschaft,
und gerade bei diesem Thema sind urdeutsche Väter und Mütter keinen Deut besser.
Aber nun ein anderes Thema, fianziert von Hertz (war noch beim Autole) , ääähm durch Hartz
http://www.welt.de/politik/deutschland/...n-Parallelgesellschaft.html
"Auch unter den syrischen Flüchtlingen steigt die Zahl der Minderjährigen, die verheiratet werden. Was passiert, wenn diese Mädchen in Europa ankommen?"
http://www.welt.de/vermischtes/article147421999/...syl-beantragt.html
=> Bei uns gilt prinzipiell die Ehe ab 18. Alles andere widerspricht der öffentlichen Ordnung. Ergo: Kinderehen werden bei uns nicht akzeptiert. Bums, Aus, MickeyMaus.
Aus Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe )
Mal ein paar Fakten:
Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat).
Vollzug der Ehe..... ist das nicht Sex????? und das ab 9 Jahren...wow !.
weiter aus Wiki( Quelle siehe oben)
Dabei gilt die Monogamie als bevorzugt, Polygynie (zwei bis vier Frauen) seitens des Mannes ist zwar aus historischen Gründen erlaubt,
Also was wollt Ihr... bis zu 4 Frauen sind iO....aber nur für den Mann.... die Frau darf....
während muslimische Männer jüdische und christliche Frauen heiraten dürfen, ist muslimischen Frauen die Eheschließung mit nicht-muslimischen Männern nicht erlaubt.
Darf die Frau( siehe oben...also ab 9 Jahren ) dann ev. bei der Wahl des Mannes mitreden?...manchmal vielleicht....würd ich so daraus lesen.
Quelle Wiki(..siehe oben)
Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig. Im Islam ist es nur dem wali mudschbir erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten.
weiter heißt es:
Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der hanafitischer, malikitischer[8] schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen,
Also... es ist möglich eine 9 jährige gegen ihren Willen zu verheiraten.....
und so den Vollzug der Ehe( siehe ganz oben) mit einem xxx jährigen zu legalisieren.
Und dann kommt die Forderung, dies als "Ihre Kultur" zu akzeptieren.
Quelle:
http://www.focus.de/finanzen/recht/...en-legalisieren_id_5282095.html
Da ich gerade wegen kritischer Meinung dazu im Knast war....
man nannte das Diskriminierung***....
Deshalb habe ich mich hier streng an die gelieferten Fakten gehalten.
überlasse es aber dem geneigtem User, sich seine eigene Meinung hierzu zu bilden....
und ev mal drüber nachzudenken....
für den lesenden mod:
***
Definition von Diskriminierung:
Das Wort Diskriminierung stammt von dem aus dem lateinischen Verb discriminare „trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“ im Spätlateinischen abgeleiteten Verbalsubstantiv discriminatio „Scheidung, Absonderung.“[1] Das Verb diskriminieren wurde im 16. Jahrhundert in der wertneutralen Bedeutung „unterscheiden, sondern, trennen“ ins Deutsche entlehnt und ist dort seit dem 19. Jahrhundert kontinuierlich belegt.[1] Seit dem späten 20. Jahrhundert bedeutet es mit negativer Bewertung „jemanden herabsetzen, benachteiligen, zurücksetzen“, zunächst im Politischen und dann vor allem im sozialen Bereich,[1] während die ältere wertneutrale Bedeutung des Verbs nur noch vereinzelt fachsprachlich erscheint.[2]