Löschung
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 30.09.15 13:26 | ||||
Eröffnet am: | 30.09.15 08:31 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 30.09.15 13:26 | von: Apfelbaumpf. | Leser gesamt: | 4.403 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Keine Wohnungen , keine Arbeit (ausser evtl.Niedriglohnbereich) und keine Zukunft......das hat Potenzial .
Bisher gibt es null Lösungsansätze...und die Zeit rennt, wenn jetzt schon der Pöbel in den Lagern durchdreht....was passiert erst in einen halbe Jahr ?
die da 8 Flüchtlinge pro Wohnung einpfercht.
Macht selbst beim Mindestsatz von EUR 8,50 rund 100K pro Jahr.
Die Hütte kann man natürlich am Ende wegschmeißen...
alten Bädern ohne vernünftige Heizung sofort abgelehnt.
Ein Bekannter von mir hat mehrere Immos und der hat bereits mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadt für die Unterbringung der Asylbewerber gesprochen. Es wird direkt an die Stadt vermietet. Der Vertrag wird mit der Stadt abgeschlossen und diese entscheidet dann wieviele Menschen in der Wohnung untergebracht werden ! Der Irrglaube man packt da selber 20 Leute auf Doppelbetten in ne 100 m² rein und kassiert dann "pro Person" ist weit verbreitet aber FALSCH. Das kann man bestenfalls mit "Gastarbeitern" aus Litauen, Polen etc. tun die hier auf Bau arbeiten und sich ne möblierteWonung/Container anmieten. Da kriegt man dann vielleicht 250 - 300 Euro /Person...nur da braucht man aber auch wieder Vitamin B. Jedenfalls hat die Stadt ihm eine Miete in Aussicht gestellt die "marktüblich" sei. Das bedeutet Mietspiegel Preise.... Dazu sagte man ihm... falls Schäden durch die Bewohner verursacht werden diese voll und ganz zu beheben. That´s it. Mehr gibt es nicht !
und Munition für die Rechten...
Typisch Deutsche Regierung......
#36 ist doch gut so..?
Es geht da schlicht darum, dass die Kommunen verpflichtet sind, Unterkünfte bereit zu stellen. Also was sollen sie tun, Eurer Meinung nach:
Turnhallen umwidmen?
Zelte aufstellen?
Kommunale Mietwohnungen zur Verfügung stellen?
Neu bauen?
Damit wir uns richtig verstehen: die Kündigung dieses Mietvertrages kann ich weder nachvollziehen noch habe ich Verständnis dafür.
Kein Verständnis habe ich für eine Kanzlerin, die sich hinstellt und schwadroniert: Wri schaffen das. "Wir". Und dann alles den Kommunen - und vor allem den Ehrenamtlichen - überlässt und selbst keinen Handschlag tut. So kann jeder Politik machen.
Trotzdem: wir müssen natürlich helfen und wir müssen es schaffen - die Merkel soll mal aus dem Wege gehen, damit man anpacken kann.
§ 573 BGB
Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1.§der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2.§der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3.§der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
unterbringen müsst und hierzu Wohnraum zur Verfügung zu stellen habt und dies möglich günstigst, so dass die ohnehin angespannte Finanzsituation nicht noch mehr aus den Fugen gerät?
Mir ist bewußt das ich jetzt provoziere, aber ich gehe davon aus, dass 99,9% von Euch auch erst die Gemeinde eigenen Wohnungen vorsehen würde, unabhängig von dem der darin wohnt.
Ääähm doch. Polizisten auch. Aber wir schaffe das.
der die Voraussetzungen für die Sozialwohnung nicht mehr erfüllt
(Kinder ausgezogen oder höheres Einkommen), dann muss ich
im Interesse aller Steuerzahlers kündigen bevor ich teuren Mietraum
vom Wohnungsmarkt anmiete.
1) es birgt sozialen Sprengstoff. Jeder, der das tut, setzt sich dem Unmut der Bürger aus. Gerade in der aktuellen Situation.
2) ich bin kein Experte für Mietrecht. Trotzdem denke ich, dass ist schwierig durchzusetzen. Es liegt kein "Eigenbedarf" vor. Die Gemeinde ersetzt nur Mieter A durch Mieter B - das der neue Mieter Flüchtlingsstatus hat ist dabei - mietrechtlich betrachtet - unerheblich. Jeder, der sich gegen eine solche Kündigung zur Wehr setzt, hat durchaus gute Karten.
Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht in der Haut eines Bürgermeisters o.a. Gemeindepersonal stecken. Die haben echt die berühmte Karte gezogen. Die kriegen - meist ohne grosse Vorankündigung - Flüchtlinge zugeteilt und dann heisst es "jetzt seht mal zu wo ihr die unterbringt".
Das Ganze zeigt nur, dass das gesamte System immer mehr aus dem Gleichgewicht fällt.
Eine Gemeinde muss eine gewissen Anzahl an Wohnungen für Sozialhilfeempfänger und Obdachlose bereithalten.
Es kann dann schon mal sein, dass der Sozialfall irgendwann keiner mehr ist und aber drin wohnen bleibt.
Wenn das so ein Fall wäre, sieht die Sache etwas anders aus (aber mit derselben fatalen Aussenwirkung)
Keine Ahnung, wie das Mietrecht im Fall "Sozialwohnung" und/oder "Obdachlosenunterkunft" ist.