Löschung


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Neuester Beitrag: 30.09.15 13:26
Eröffnet am:30.09.15 08:31von: Rubensrembr.Anzahl Beiträge:45
Neuester Beitrag:30.09.15 13:26von: Apfelbaumpf.Leser gesamt:4.403
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1452 Postings, 5687 Tage publicaffairsUnd noch was bzgl. dem Thread Titel

 
  
    #26
1
30.09.15 09:42
Der Vermieter kann so oder so kündigen. WARUM er kündigt spielt nicht die geringste Rolle. Wie lange jemand zur Miete gewohnt hat, ist hier völlig egal. Das hat nur Auswirkungen auf die Kündigungsfrist.

7204 Postings, 7298 Tage Crossboy@cap blaubär: Du bist doch hier der Immo-Papst

 
  
    #27
30.09.15 09:47
Wie viel % der Gemeinden verfügen denn über
eigenen Wohnraumbestand?  

21160 Postings, 9161 Tage cap blaubäralso 202netto fürn wohnklo nööö datt gibbet nicht

 
  
    #28
30.09.15 09:49
bei uns woodstore,wir sind da raffgieriger  

21160 Postings, 9161 Tage cap blaubärhaben die inne regel verkloppt schätze 10%

 
  
    #29
1
30.09.15 09:53
mehr nicht,watt die haben sind grundstücke für gewerbe wohngebiete,aber hier sind sie ja schon mit dem bewirtschaften der schulen etc überfordert  

6333 Postings, 3313 Tage bozkurt78,50 € pro Tag ist aber wenig ...

 
  
    #30
1
30.09.15 09:53
in Bayern zahlt man da aber schon mal 24 € !
Der Vertrag wird meist auf 2 Jahre geschlossen.  

21160 Postings, 9161 Tage cap blaubärich denk da wird wie so oft watt durcheinander-

 
  
    #31
2
30.09.15 09:58
geworfen für watt hotelähnliches mit wäsche etc gibbet mehr aber getzt nur eine wohnung datt läuft mit sicherheit in der kategorie des harz-höchtsatzes also sprich datt watt die gemeinde max fürn harzi löhnt,sonst randaliert doch der rechnungshof darauf hat kein kämmerer bock  

37033 Postings, 4923 Tage Nokturnal#31 dann dürft ja die Zukunft mit 100000

 
  
    #32
1
30.09.15 10:06
Asylanten echt spassig werden.....
Keine Wohnungen , keine Arbeit (ausser evtl.Niedriglohnbereich) und keine Zukunft......das hat Potenzial .
Bisher gibt es null Lösungsansätze...und die Zeit rennt, wenn jetzt schon der Pöbel in den Lagern durchdreht....was passiert erst in einen halbe Jahr ?
 

7204 Postings, 7298 Tage Crossboygibt bestimmt ein paar die das so machen

 
  
    #33
30.09.15 10:06
altes 3 - 4 Familienhaus an die Kommune vermieten,
die da 8 Flüchtlinge pro Wohnung einpfercht.

Macht selbst beim Mindestsatz von EUR 8,50 rund 100K pro Jahr.

Die Hütte kann man natürlich am Ende wegschmeißen...  

21160 Postings, 9161 Tage cap blaubärso dolle iss datt nicht crossboy datt wohnklo für

 
  
    #34
30.09.15 10:11
202netto wirste in köln vergeblich suchen auch ein wg platz gibbet dafür nicht-ergo datt iss der normale satz wenn du harzbezieher als mieter hast wie du da auf 100.000kommen willst bei 300qm iss mir getzt nicht klar(wir sprechen hier ja nicht übern saunaclub/puff)  

13975 Postings, 8813 Tage Timchenzudem kommt vorher jemand vom Amt

 
  
    #35
2
30.09.15 10:17
und prüft die Hütte. Bei uns hier werden Nachkriegsbauten mit 60 jAHRE
alten Bädern ohne vernünftige Heizung sofort abgelehnt.

2063 Postings, 3995 Tage nice guy...

 
  
    #36
6
30.09.15 10:40

Ein Bekannter von mir hat mehrere Immos und der hat bereits mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadt für die Unterbringung der Asylbewerber gesprochen. Es wird direkt an die Stadt vermietet. Der Vertrag wird mit der Stadt abgeschlossen und diese entscheidet dann wieviele Menschen in der Wohnung untergebracht werden  ! Der Irrglaube man packt da selber 20 Leute auf Doppelbetten in ne 100 m² rein und kassiert dann "pro Person" ist weit verbreitet aber FALSCH. Das kann man bestenfalls mit "Gastarbeitern" aus Litauen, Polen etc. tun die hier auf Bau arbeiten und sich ne möblierteWonung/Container anmieten. Da kriegt man dann vielleicht 250 - 300 Euro /Person...nur da braucht man aber auch wieder Vitamin B.  Jedenfalls hat die Stadt  ihm eine Miete in Aussicht gestellt die "marktüblich" sei. Das bedeutet Mietspiegel Preise.... Dazu sagte man ihm... falls Schäden durch die Bewohner verursacht werden diese voll und ganz zu beheben. That´s it. Mehr gibt es nicht !


 

59475 Postings, 3616 Tage Lucky79#1... das geht ja garnicht!

 
  
    #37
30.09.15 10:47
= Sozialer Sprengstoff...
und Munition für die Rechten...

Typisch Deutsche Regierung......

#36 ist doch gut so..?  

5256 Postings, 6647 Tage Cragganmore@7 + 15

 
  
    #38
1
30.09.15 10:54
Dass es hier um die Optimierung von Rendite geht, ist Unsinn. Es handelt sich ja um eine kommunale Wohnung. Die Gemeinde wird sich ja kaum selbst eine hohe Miete gewähren...aus der linken in die rechte Tasche oder was?
Es geht da schlicht darum, dass die Kommunen verpflichtet sind, Unterkünfte bereit zu stellen. Also was sollen sie tun, Eurer Meinung nach:
Turnhallen umwidmen?
Zelte aufstellen?
Kommunale Mietwohnungen zur Verfügung stellen?
Neu bauen?
Damit wir uns richtig verstehen: die Kündigung dieses Mietvertrages kann ich weder nachvollziehen noch habe ich Verständnis dafür.
Kein Verständnis habe ich für eine Kanzlerin, die sich hinstellt und schwadroniert: Wri schaffen das. "Wir". Und dann alles den Kommunen - und vor allem den Ehrenamtlichen - überlässt und selbst keinen Handschlag tut. So kann jeder Politik machen.
Trotzdem: wir müssen natürlich helfen und wir müssen es schaffen - die Merkel soll mal aus dem Wege gehen, damit man anpacken kann.  

5256 Postings, 6647 Tage CragganmoreÜbrigens ist der Gedanke aus P. 13 vertiefenswert,

 
  
    #39
30.09.15 11:13
was ist denn mit den ganzen leestehenden Schlössern? In Sanssouci und Herrenchiemsee Sanitäranlagen einbauen und man hat Platz ohne Ende.  

13011 Postings, 6988 Tage WoodstoreIm Übrigen allgemein mal ganz interessant

 
  
    #40
1
30.09.15 11:39
auch für den in #1 geschilderten Fall

§ 573 BGB
Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

        1.§der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
        2.§der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
        3.§der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

449 Postings, 3852 Tage Köperwas würdet ihr denn machen

 
  
    #41
1
30.09.15 12:54
wenn ihr Bürgermeister einen kleinen Gemeinde wäret, 8 Asylsuchende
unterbringen müsst und hierzu Wohnraum zur Verfügung zu stellen habt und dies möglich günstigst, so dass die ohnehin angespannte Finanzsituation nicht noch mehr aus den Fugen gerät?

Mir ist bewußt das ich jetzt provoziere, aber ich gehe davon aus, dass 99,9% von Euch auch erst die Gemeinde eigenen Wohnungen vorsehen würde, unabhängig von dem der darin wohnt.  

14931 Postings, 5894 Tage objekt tiefdie Bürgermeister haben

 
  
    #42
2
30.09.15 13:09
die Arschkarte gezogen. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen

Ääähm doch. Polizisten auch. Aber wir schaffe  das.
 

13975 Postings, 8813 Tage Timchen@Köper

 
  
    #43
1
30.09.15 13:13
wenn es eine Sozialwohnung ist, die von jemanden belegt,
der die Voraussetzungen für die Sozialwohnung nicht mehr erfüllt
(Kinder ausgezogen oder höheres Einkommen), dann muss ich
im Interesse aller Steuerzahlers kündigen bevor ich teuren Mietraum
vom Wohnungsmarkt anmiete.

5086 Postings, 3335 Tage manchaVerdesolche Kündigungen

 
  
    #44
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30.09.15 13:22
sind in 2 - facher Hinsicht kritisch.

1) es birgt sozialen Sprengstoff. Jeder, der das tut, setzt sich dem Unmut der Bürger aus. Gerade in der aktuellen Situation.

2) ich bin kein Experte für Mietrecht. Trotzdem denke ich, dass ist schwierig durchzusetzen. Es liegt kein "Eigenbedarf" vor. Die Gemeinde ersetzt nur Mieter A durch Mieter B - das der neue Mieter Flüchtlingsstatus hat ist dabei - mietrechtlich betrachtet - unerheblich. Jeder, der sich gegen eine solche Kündigung zur Wehr setzt, hat durchaus gute Karten.

Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht in der Haut eines Bürgermeisters o.a. Gemeindepersonal stecken. Die haben echt die berühmte Karte gezogen. Die kriegen - meist ohne grosse Vorankündigung - Flüchtlinge zugeteilt und dann heisst es "jetzt seht mal zu wo ihr die unterbringt".

Das Ganze zeigt nur, dass das gesamte System immer mehr aus dem Gleichgewicht fällt.  

4971 Postings, 8661 Tage Apfelbaumpflanzer@Timchen:

 
  
    #45
30.09.15 13:26
dasselbe wollte ich auch schreiben.
Eine Gemeinde muss eine gewissen Anzahl an Wohnungen für Sozialhilfeempfänger und Obdachlose bereithalten.

Es kann dann schon mal sein, dass der Sozialfall irgendwann keiner mehr ist und aber drin wohnen bleibt.

Wenn das so ein Fall wäre, sieht die Sache etwas anders aus (aber mit derselben fatalen Aussenwirkung)

Keine Ahnung, wie das Mietrecht im Fall "Sozialwohnung" und/oder "Obdachlosenunterkunft" ist.

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