Niedrigst Arbeitslosenquote seit1992!


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Neuester Beitrag: 12.04.12 01:17
Eröffnet am:27.10.10 18:47von: gate4shareAnzahl Beiträge:140
Neuester Beitrag:12.04.12 01:17von: gate4shareLeser gesamt:10.689
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10765 Postings, 6587 Tage gate4sharedann ist das schon ein Ausnutzen einer Zwangslage

 
  
    #76
27.10.10 23:58
was der jetzige Arbeitgeber macht!

Aber es sind ja nicht alles Unmenschen. Wenn er doch den Mitarbeiter haben will, dann wird es sicher auch bald mehr bezahlen.

Kann ja kein Mensch sich auch nur ernähren, oder eben nur essen, von 250 Euro.

Aber anscheinend, wird sein Fachstudiengang nicht  gesucht.  Und das ist nicht unbedingt auch so, weil es viele Arbeitslose gibt.

Also dieser Chinese ist vielleicht eine nicht schöne Sache, aber  sagt nichts  dazu aus, ob ein Arbeitsloser nicht doch eine Stelle finden könnte, wenn er sich mehr bemüht.
Denn der Kumpel von dir, braucht ja wohl eine ganz bestimmte fachbezogene Stelle
!  

10765 Postings, 6587 Tage gate4shareWiest Ihr das denn genau mit vielen Stellen

 
  
    #77
28.10.10 00:04
auf 400 Euro Basis?
Also ich kann es mir nicht vorstellen, weil es so schon kaum lohnt, und dann noch die anderen Nachteie und Risiken.

Ich will bestimmt gerne was sparen. Und früher hatten wir viele der Leute, heute würde ich das wohl selbst dann nicht machen, wenn noch meine Wunschperson kommen würde und das extra möchte!

Es ist wohl so, dass ich ja die Steuer hier nicht richtig erzählte... also in diesen 35 % sind auch scho pauschale Steuern drin. Wenn also die Frau eines Spitzenverdieners kommt, die hat einen hohen Vorteil . Aber solche machen das doch nicht
Und wenn einer nur diese 400 Euro hat,bezahlt er ja gar keine Steuern.

Würde gern mal wissen was das für Firmen sein sollen, die das im grossen Stil machen.  

15 Postings, 4923 Tage stargateWoher habt ihr die Zahlen

 
  
    #78
28.10.10 00:08
das eine 35% abgabe für arbeitgeber bei 400 euro-jobs fällig sind?ich kenne nur die zahl das pauschal 10% für die sozialversicherung zu leisten sind.wenn man das dann bedenkt und noch dazu das 400 euro-jobber einen niedrigeren stundenlohn erhalten,dann lohnt sich das für arbeitgeber definitiv.  

10765 Postings, 6587 Tage gate4shareWir haben sogar eine Kraft die zur Zeit nur 6

 
  
    #79
28.10.10 00:08
Stunde in der Woche  arbeitet.
Das sind etwas unter 400 Euro und das machen wir "ganz normal"  - also wie jede Vollzeitstelle.
Die ist schon seit 10 Jahren bei uns und jetzt mit dem Kind nach der Elternzeit möchte die nur noch 1 bis 2 halbe Tage kommen.

Selber da nutze ich den "grossen Vorteil" nicht mal, obwohl er auf dem Präsentierteller ist.  

14559 Postings, 6454 Tage NurmalsoArmes Deutschland - reiche Schweiz

 
  
    #80
2
28.10.10 00:09
Während die deutschen Politiker es geschafft haben, die Löhne für Millionen auf Sozialhilfeniveau zu drücken und dank prekärer Arbeitsverhältnisse und geschönter Statistik eine angebliche Arbeitslosenzahl unter drei Millionen feiern, hat die Schweiz Mindeslöhne für Hausangestellte (Putzen) eingeführt.

Ungelernte bekommen 18,20 CHF pro Stunde (ca. 13,38 €)
Gelernte bekommen 22 CHF (ca. 16,18 €)

http://bazonline.ch/wirtschaft/...en-verdienen-sollten/story/20916951

Die Argumente unserer neoliberalen CDU- und FDP-Parteibonzen klingen in diesem Licht ziemlich erbärmlich: Westerwelle: "Mindestlohn ist Planwirtschaft"  

10765 Postings, 6587 Tage gate4share10 % ist bestimmt über 10 Jahre her

 
  
    #81
28.10.10 00:09
Die Knappschaften machen das heute - ich schaue mal nach!  

15 Postings, 4923 Tage stargatealso ich erzähl gerne aus meinem unternehmen

 
  
    #82
1
28.10.10 00:11
wo 400 euro kräfte deutlich unter normallohn erhalten.die bekommen 6,50€ je stunde und werden damit deutlich schlechter bezahlt als normale arbeitskräfte.  

10765 Postings, 6587 Tage gate4shareFakten:

 
  
    #83
1
28.10.10 00:11
Bei Entgeltgeringfügigkeit sind seit dem 01.07.2006 vom Arbeitgeber pauschal folgende Sozialabgaben und Steuern zu enrichten:

13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (diese Pauschale ist nicht für privat krankenversicherte Minijobbern zu entrichten)
15 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind im Laufe der vergangenen Jahre angehoben worden. Bis zum 30.06.2006 betrugen sie 11 % (Krankenversicherung) bzw. 13 % (Rentenversicherung), d.h. der Arbeitgeber hatte pauschal 22 % Sozialabgaben abzuführen.

Für die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung erwirbt der Arbeitnehmer im Allgemeinen keine Leistungsansprüche. Auch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bestehen keine Ansprüche (zu dieser Versicherung werden allerdings auch keine Beiträge entrichtet, auch nicht in pauschalisierter Form).

Wie bisher setzt die Pflicht zur Pauschalabgabe an die Krankenversicherung voraus, daß der Arbeitnehmer aus anderen Gründen bereits Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, d.h. die Pauschalabgabe von 13 % entfällt, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel im Hauptberuf Beamter oder Selbständiger ist und daher nicht krankenversichert oder privat krankenversichert ist.

Seit dem 01.04.2003 sind pauschal 2 % Steuern (Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abzuführen, so daß sich die Gesamtbelastung des Arbeitgebers mit den o.g. drei Zahlungspflichten auf immerhin 30 % beläuft.

Hinzu kommen die drei ohnehin, d.h. auch bei regulären Beschäftigten allein vom Arbeitgeber zu tragenden Soziallasten, nämlich die die drei Umlagen U1 (Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit - nur in Betrieben bis zu 30 Arbeitnehmern), U2 (Mutterschutzaufwendungen) und U3 (Insolvenzgeldumlage). Sie betragen

0,6 % als die Umlage U1
0,07 % als Umlage U2
0,41% als Umlage U3 bzw. Insolvenzgeldumlage
In Summe belaufen sich die vom Arbeitgeber aufzuwendenden Lohnnebenkosten für einen "normalen", d.h. nicht privat krankenversicherten Minijobber auf 31,08 % des Lohns. Hinzu kommen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die der Arbeitgeber an die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung entrichten muss. Auch diese Belastung trifft den Arbeitgeber im Falle eines Minijobs in gleicher Weise wie bei regulär sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Den Lohn erhält der geringfügig Beschäftigte brutto gleich netto ausbezahlt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber abzuführende zweiprozentige Pauschale für Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf der Grundlage einer besonderen Vereinbarung auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Von dieser Möglichkeit wird in der Regel kein Gebrauch gemacht.

http://www.hensche.de/...itsrecht_Handbuch_Geringfuegig.html#tocitem6  

10765 Postings, 6587 Tage gate4sharedoch nur ca 32 %

 
  
    #84
28.10.10 00:17
Pauschalbeitrag zur KV 13 %
Zur RV 15 % (aber auch weniger Anwartschaften!)
Pauschale Steuer 2 % .

Und die Umlagen wie Krankheitsgeld, Mutterschaft, Unfall und Insolvenz sind ja in etwas gleich.  

23887 Postings, 8191 Tage lehna# 80 kein normaler Deutscher...

 
  
    #85
1
28.10.10 00:17
lässt ungelernte Putzfrauen für 13,38 Euro (früher 25 Dmark) durch seine Wohnung stauben. Ausser vielleicht User Nurmalso- der superedle Theoretiker.
Hier gäbs 8 Euro auf die Kralle- ohne Abzüge und alle wären zufrieden- ausser der Finanzminister....
Die würden alle arbeitslos- und wär würde hier darüber als erstes klagen- richtig- der User aus Posting 80...  

15 Postings, 4923 Tage stargatealso ich glaube

 
  
    #86
1
28.10.10 00:22

nicht das mein arbeitgeber die 2% für lohnsteuer und so weiter übernimmt.die situation ist die das die minijobber maximal einen stundenlohn von 6,50€ erhalten.wenn man dann bedenkt dass gelernte kräfte in der regel 10 euro und mehr je stunde erhalten dann lohnt sich das definitiv für den arbeitgeber minijobber einzustellen.

 

10765 Postings, 6587 Tage gate4shareDas ist längst gerichtlich mehrmals entschieden

 
  
    #87
28.10.10 00:28
worden, dass diese geringfügigen Beschäftigten die gleichen Rechte haben wie die anderen Mitarbeiter.

Also die müsten nur ihre  Rechte durchsetzen.

Und wenn sie das nicht tun?

Tja, es wird immer Menschen oder  Betiebe geben, die sich nicht an Vorschriften oder Vorgaben halten..........aber das heisst ja nicht, dass dieses richtig, oder nomal ist.

Also die geringfügigen könnten geauso viel verlangen dann ja netto - wie die festen.
Das heisst dann ,sie würden ja mehr pro stunde bekomen, wie die Vollzeitleute, weil sie ja keine Abzüge haben, bzw. diese der Arbeitgeber tragen muss.

Dann kläre die mal auf.

Oder du  sagst der Firmenleitung mal, was sie falsch machen und das sie es jetzt richtig machen sollen !  

42128 Postings, 9036 Tage satyrKlausi halt mal ne Weile den Sabbel

 
  
    #88
2
28.10.10 00:29

10765 Postings, 6587 Tage gate4shareHast du sie noch alle?

 
  
    #89
28.10.10 00:31
Ich rede so lange und so viel, wie ich will.
Und erst recht, wenn hier Unfug erzählt wird!  

15 Postings, 4923 Tage stargateWo ist so ein Urteil

 
  
    #90
28.10.10 00:33
nachzulesen?wozu arbeite ich dann noch so viel?gerade wenn ich bedenke das reinen kassenkräften sogar ein noch höherer stundenlohn zusteht?  

42128 Postings, 9036 Tage satyrRead my Lips Hold the Sabbel

 
  
    #91
28.10.10 00:33

10765 Postings, 6587 Tage gate4shareMussst du selber suchen......

 
  
    #92
28.10.10 00:45
habe ich gehört oder gelesen- weiss auch gar nicht wo man sowas suchen müsste!

Bei der Knappschaft Minijob,da steht das auch ! Das ist ja offiziel und verbindlich-  

4005 Postings, 5031 Tage BundesrepSuchen Arbeit, nix Problem

 
  
    #93
28.10.10 07:28
Voll viele Beschäftigung in Deutscheland. Guckst du, alles gut.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt354.html

Wenn du machen wollen erst gut Ausbildung, noch vieles besser. Guckst du hier.

http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/...jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft

Deutsche machen rechnen Arbeitszahl immer schöner. Bald müssen auch kommen Bruder, Onkel, Nichte, Opa zu helfen viele Arbeit.  

44542 Postings, 8545 Tage Slaterim Morgenmagazin haben sie Statistik mal

 
  
    #94
4
28.10.10 07:30
auseinandergenommen. Fazit: Rechnet man Ein EUR Jobber, über 58 jährige, schwer Vermittelbare, ALO's in Maßnahmen rein => 4,4 Mio  

26893 Postings, 5322 Tage hokaiPotz #73

 
  
    #95
1
28.10.10 08:58
Wo ist das Problem bzw. was ist da ungerecht dran?
Frag mal einen Deutschen der gerade in Dubai, Australien oder Singapore arbeitet, was passiert wenn er dort seinen Job verliert, Koffer packen und ab nach Hause. Ist ja auch nix falsches dran, irgendwo muß doch eine Grenze gesetzt werden, oder wie stellst Du Dir das vor?  

113 Postings, 4950 Tage Jango77Hartz4 Empfänger

 
  
    #96
28.10.10 14:01
sind doch gar nicht in dieser Liste aufgeführt...

Also, wieviele Arbeitslose haben wir wirklich?  

44542 Postings, 8545 Tage Slater4,4 Mio Jango

 
  
    #97
28.10.10 14:29

27350 Postings, 5270 Tage potzblitzzz@hokai

 
  
    #98
28.10.10 14:32
In Dubai kannst Du jeden x-beliebigen Job annehmen. Solange Du Dir das Leben dort leisten kannst, darfst Du bleiben.

In Deutschland muss der Absolvent fachbezogen arbeiten. Er kann nach dem Studium also z.B. nicht als Taxifahrer arbeiten bis er was findet.  

26893 Postings, 5322 Tage hokai@ Potz...an Taxifahrern

 
  
    #99
28.10.10 15:18
mangelt es uns ja auch nicht und in Dubai wird sich ein deutscher Ing. auch nicht den Bauschlosser-Kombi anziehen.  

Sorry, verstehe mich wirklich als weltoffen, aber das Problem deines Freundes ist ein persönliches Problem für ihn. Wie du ja schon schreibst es wird ihm eine Frist eingeräumt und wenn er bis dahin nix findet, sorry aber dann ist es so....

Was sollte denn Deiner Meinung nach geändert werden?  

27350 Postings, 5270 Tage potzblitzzzWas geändert werden soll?

 
  
    #100
28.10.10 15:22
Er sollte hier verbleiben dürfen. Er spricht fließend Deutsch, ist "integriert" und hat hier seinen Freundeskreis. Außerdem ist er sehr gut ausgebildet.

Warum sollte man ihn also wegschicken?

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