Libro: Prüfbericht ortet Misswirtschaft


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Neuester Beitrag: 06.02.02 09:41
Eröffnet am:06.02.02 09:41von: sir charlesAnzahl Beiträge:1
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06.02.02 09:41
Libro: Prüfbericht ortet Misswirtschaft

Wien - Die Sonderprüfung gemäß § 118 AktG bei der Buch- und Medienhandelskette Libro ist offenbar abgeschlossen. Wie die "Presse" in berichtet, ortet das Gutachten, das der Kurzzeit-Finanzminister und Wirtschaftsprüfer Andreas Staribacher erstellt hat, unter anderem Misswirtschaft und Pflicht-Verletzungen des Aufsichtsrats.

Freiheit, ...

Auf 93 Seiten werde das gesamte Sündenregister des damaligen Libro-Managements aufgelistet, mit dem sich nun das Gericht beschäftigen wird, so die "Presse". Libro musste im Vorjahr mit Passiva von 334 Millionen Euro (4,6 Mrd. S) Ausgleich anmelden.
Aus straf-rechtlicher Sicht besonders heikel für die Ex-Vorstände André Rettberg und Johann Knöbl sei die Frage, wann das Sinken des Libro-Schiffs erkennbar war. Laut Staribacher, konnte jedoch "mangels eines detaillierten Management-Informationssystems der genaue Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Unternehmenskrise nur näherungsweise ermittelt werden". Anhand der Bilanz vom 29. Februar 2000 habe sich aber schon erkennen lassen, dass Libero in einer Krise steckte. Sollte ein Gericht auf Basis der Staribacher-Feststellungen eine Insolvenz-Verschleppung erkennen, droht Rettberg eine Haftstrafe.

Ungleichheit ...

Liquiditätsplanung oder Finanzplan seien bei Libro nicht üblich gewesen. Zum Zeitpunkt der Sonderprüfung seien wesentliche Unterlagen zwar verschwunden und zuständige Mitarbeiter längst aus dem Unternehmen ausgeschieden, dennoch könne "keinesfalls von einem funktionierenden Kontrollsystem gesprochen werden". Laut Gutachten wäre das auch vom Wirtschaftsprüfer - Arthur Andersen - zu beanstanden gewesen. Zudem seien im Jahresabschluß oft fiktive Gutschriften verbucht worden, die dann wieder storniert wurden. So oft, dass ein Versehen ausgeschlossen werden könne. "Gemäß Aussagen von Mitarbeitern der Finanzbuchhaltung und des Einkaufes wurden diese Buchungsvorgänge über Weisung des Vorstandes vorgenommen."

... und Verbrüderung

Bei wichtigen Entscheidungen habe es kein Vier-Augen-Prinzip gegeben, Geldströme ließen sich nur mühsam nachvollziehen. Obwohl etwa bei der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2000 katastrophale Zahlen vorgelegt worden seien, hätten sich Rettberg und Knöbl erfolgsabhängige Prämien überweisen lassen, die über denen des Vorjahres lagen. Bei zahlreichen Geschäften habe die nach Aktienrecht notwendige Zustimmung des Aufsichtsrates gefehlt
 

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