Kopftuch-Eklat ,Türkische Schöffin ausgeschlossen


Seite 1 von 10
Neuester Beitrag: 23.01.07 00:12
Eröffnet am:07.11.06 20:12von: leadAnzahl Beiträge:230
Neuester Beitrag:23.01.07 00:12von: f_muellerLeser gesamt:20.411
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:
16


 
Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 |
7 | 8 | 9 | 10 10  >  

3123 Postings, 7333 Tage leadKopftuch-Eklat ,Türkische Schöffin ausgeschlossen

 
  
    #1
16
07.11.06 20:12

Kopftuch-Eklat: Türkische Schöffin ausgeschlossen
muslime_kopftuch_gericht_wegener.jpg
Seit über 20 Jahren trägt Güler Tirlak ein Kopftuch. "Ohne fühle ich mich nackt", sagt die 29-Jährige. Sie will jetzt prüfen, ob sie gegen die Entscheidung des Vorsitzenden Richters Ulf Pennig Beschwerde einlegen kann. Foto: Wegener Bild zoomen>> großes Bild

Dortmund (wl) - Ein Eklat um eine Schöffin mit Kopftuch am Dortmunder Landgericht hat Dienstag den Streit um religiöse Symbole in öffentlichen Ämtern weiter angeheizt.


Die ehrenamtliche Richterin weigerte sich, für die Dauer der Sitzung ihr Kopftuch abzulegen. Daraufhin wurde sie vom Vorsitzenden Richter Ulf Pennig kurzerhand von der Verhandlung ausgeschlossen. Begründung: „Ein Kopftuch ist immer Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung. Das ist mit der Objektivität und Neutralität eines Gerichts nicht vereinbar.“

Bei den Richter-Kollegen stieß die Entscheidung des Vorsitzenden auf ungeteilte Zustimmung. Manch einer vermutete hinter dem Vorfall sogar eine „gezielte Provokation“. Einhellig forderten die Juristen gestern eine höchstrichterliche Klärung der heiklen Kopftuch-Frage.

„Einen vergleichbaren Fall gibt es nicht“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Richter seien unabhängig, nach dem Gerichtsverfassungsgesetz hätten sie das Recht, Schöffen auszuschließen. Die Entscheidung sei schwer anzufechten, unter Umständen sei aber eine Verfassungsbeschwerde denkbar. In den vergangenen Monaten hatte die Kopftuch-Problematik vor allem an NRW-Schulen für Schlagzeilen gesorgt. Nach Angaben des Düsseldorfer Schulministeriums sollen sich schon ein Dutzend Lehrerinnen dem im Mai verabschiedeten Kopftuch-Verbot widersetzen.
Dienstag, 7. November 2006

Ruhr-Nachrichten

Richtig so, die müssen sehen wo es lang geht!!!  
204 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 |
7 | 8 | 9 | 10 10  >  

3123 Postings, 7333 Tage leadLöschung

 
  
    #206
3
11.11.06 09:21

Moderation
Zeitpunkt: 02.04.07 14:40
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 7 Tage
Kommentar: Sperre aufgrund wiederholter Hetze gegen Ausländer

 

 

123 Postings, 7497 Tage abkackerWer sich mal genauer mit dem Islam beschäftigt

 
  
    #207
2
11.11.06 09:48
...der wird sehr schnell feststellen, dass es sich hier auch um religiös motivierten Rassismus handelt!

 

3123 Postings, 7333 Tage leadGas = Gastgeber o. T.

 
  
    #208
11.11.06 15:37

3123 Postings, 7333 Tage leadGast = Gastgeber o. T.

 
  
    #209
11.11.06 15:38

1513 Postings, 6761 Tage f_muellerGäste müssen sich dem Gast anpassen und

 
  
    #210
11.11.06 16:22

und das sind v.r.n.l. Tobias,Alexander,Olliver,Sascha,Martin.
Sind alles deutsche.
?

...be happy and smile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich merk gerade für solch eine Forderung ist unsere deutsche Gesellschaft nicht homogen genug.

Ich hab meine Meinung geändert zieht euch so an, wie es euch beliebt!

 

10665 Postings, 7264 Tage lumpensammler@johannah

 
  
    #211
11.11.06 17:24
Ich glaube, du bringst da was durcheinander. Grundgesetz und christliche Relgion haben nix miteinander zu tun. Und zu deinen Suggestivfragen: Ja, wieso denn nicht die

- Kreuze abhängen an Orten, die neutral sind und sein müssen (Gerichte, Schulen, etc.)
- Einstellen des Kirchturmläutens (geht mir sowieso aufn Sack, und hat noch nicht mal was mit christl. Religion zu tun)
- Abschaffung des Religionsunterrichts (das wird wirkl. Zeit, die meisten anderen Länder kommen ohne auch sehr gut zurecht, nachfolg. Generationen könnten endl. mal ohne Indoktrination aufwachsen)
- Abschaffen der christl. Feiertage (Wir haben genug Urlaub in D, 90% wissen eh nicht, was da grade gefeiert wird, egal an welche Kirche sie die Kirchensteuer entrichten)
- Abschaffen der christl. Namenstage (das ist doch nun wirkl. jedem vollkommen Schnurz, genauso Schnurz ist es mir aber, wenn sie bleiben, also Verhandlungsmasse)

Was soll daran so schlimm sein? Wer würde dadurch in der Ausübung seines Glaubens eingeschränkt? Jeder könnte immer noch 365 Tage im Jahr beten, in die Kirche rennen, heiraten, sich oder den Nachwuchs taufen lassen und weiß der Geier, was noch alles tun.  

6506 Postings, 8285 Tage Bankerslast@lumpensammler,

 
  
    #212
6
11.11.06 17:38
wir sollen Deiner Meinung nach alles abschaffen, was einigermaßen unsere abendländische Gemeinschaft prägt? Und die "Morgenländer" haben Narrenfreiheit?

Heut ist der 11.11. So verstehe ich auch Dein Posting.  

95441 Postings, 8502 Tage Happy EndTja, ist schon blöd, Bankerslast

 
  
    #213
11.11.06 17:46
wenn man in keinem Gottesstaat lebt, gell?  

10665 Postings, 7264 Tage lumpensammlerWieso soll uns

 
  
    #214
2
11.11.06 17:49
Kirchenläuten, Religonsunterricht und Kreuze in Gerichten prägen? Halte ich für maßlos übertrieben und arrogant gegenüber Nicht- und Andersgläubigen.

Ich fühle mich als Deutscher geprägt durch:

- gute Ausbildung
- BMW fahren
- Weißwurscht essen
- Bier trinken
- Göthe lesen
- Fachwerkbauten
- Ordnungsbewußtsein
- Analytische Arbeitsweise
- Blondinen mit ordentlich Holz vor der Hütte

und vieles mehr aber eben nicht oder zumindest nicht in erster Linie durch religiöse Symbole. Wäre es tatsächlich so, würden wir uns ja auf eine Stufe stellen mit sehr islamisch geprägten Ländern, die wir ja genau deswegen kritisieren.  

6506 Postings, 8285 Tage BankerslastHäbby, noch fühl ich mich (noch) wohl

 
  
    #215
3
11.11.06 17:49
aber die Jugendlichen - die vorausschauen - haben Angst, weil unsere Kirchen immer leerer, und die Moscheen immer voller werden. Nicht auszudenken, wenn dies analog in irgendeinem Deiner Sympathieländer so stattfinden würde.  

1513 Postings, 6761 Tage f_mueller215Die Hoffnung 207abkacker

 
  
    #216
11.11.06 18:24
Ich denke die Jugendlichen haben keine Angst, die sind es ja, die nun in die Moscheen strömen.
Ich denke die Menschen brauen den Islam, aber die Politiker fürchten sich davor.

...be happy and smile
















#207abkacker
"Wer sich mal genauer mit dem Islam beschäftigt  
...der wird sehr schnell feststellen, dass es sich hier auch um religiös motivierten Rassismus handelt!

Nach der Aussage gehe ich davon mal aus das du dich mit den Islam beschäftigt hast.
Kann du uns auch Beweisen wo der Quran bzw. Islam zum Rassismus aufruft´.
Welche "Rasse" oder "Nation" ist denn höher rangig als andere ?

Oder was hast du aus Islamischen Quellen  gelesen , die dich zur so einer Meinung geführt haben.  

3123 Postings, 7333 Tage leadLöschung

 
  
    #217
11.11.06 19:12

Moderation
Zeitpunkt: 02.04.07 14:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Hetze gegen Ausländer

 

 

51345 Postings, 8702 Tage eckiJugendliche haben Angst, weil unsere Kirchen immer

 
  
    #218
11.11.06 19:23
leerer werden, schreibt Bankerslast.

Ich habe irgendwie den Eindruck, das du kaum was mit Durchschnittejugendlichen zu tun hast?

Keinem wird verboten in die Kirche zu gehen, aber die meisten müsstest du wohl ordentlich bezahlen, damit sie in Kirchen gehen würden.

Ich denke nicht das sehr viele Angst vor leeren Kirchen habe. Die meisten Jugendlichen haben mit Kirche rein gar nichts am Hut. Angst vor zunehmender Dominaz "andersartiger" das schon. Aber die Kirche als ihr persönliches Zentrum das sehen nur die wenigsten (deutschen) Jugendlichen.  

2590 Postings, 7020 Tage brokeboymal ehrlich ...

 
  
    #219
1
11.11.06 19:40
.... hier geht es um alles - aber nicht um religion, oder?
uns geht doch nicht der glauben anderer menschen auf den senkel, sondern eben ihre andersartigkeit und ihre uns fremde kultur. tatsächlich manifestiert sich gerade bei türken die religiosität noch stark in kultureller und tradierter symbolik - ich habe aber den verdacht, dass uns das mehr optisch stört, als von seinen konkreten inhalten. schlimm, wenn es wirklich so wäre.  

8051 Postings, 7706 Tage Rigomaxf_m: Du wolltest Dich schlau machen und mir noch

 
  
    #220
12.11.06 00:01
eine Frage beantworten.
Wie steht's damit?
 

3123 Postings, 7333 Tage leadTürkei: Demo gegen Islamisierung des Staates

 
  
    #221
12.11.06 09:00
Türkei: Demo gegen Islamisierung des Staates

Zur Verteidigung der weltlichen Staatsordnung in der Türkei sind in Ankara rund 12 000 Menschen auf die Strasse gegangen.

«Die Türkei ist und bleibt säkular», riefen sie auf ihrem Marsch zum Mausoleum von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk. Der Demonstration schlossen sich mehr als 100 Gruppen und Verbände an, die sich gegen eine Islamisierung der Politik stark machen oder nationalistische Ziele verfolgen.

Der ehemalige Chef der türkischen paramilitärischen Truppen, General Sener Eruygur, warnte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan vor einer Nachfolge des 2007 aus dem Amt scheidenden Staatschefs Ahmed Necdet Sezer. Erdogan steht einer islamisch geprägten Regierung vor, der Staatspräsident gilt als Symbol der strikten Trennung zwischen Staat und Kirche. Mit Blick auf die EU-Forderungen an den Beitrittsbewerber Türkei, Minderheiten grössere kulturelle Rechte einzuräumen, rief Erugygur die Demonstranten auf, sich gegen zu grosse Zugeständnisse zu wehren.
 

10665 Postings, 7264 Tage lumpensammler@brokeboy

 
  
    #222
12.11.06 12:54
mag sein, dass dies bei dem ein oder anderen der fall ist, bei mir jedenfalls nicht. mich regt es einfach auf, dass wir selbst gegen unser grundgesetz verstoßen und wenn wirs dann bei anderen anwenden wollen, logischerweise argumentativ auf die schnauze fallen. deshalb weg mit dem religiösen krimskrmas aus dem öffentlichen leben, und das gilt dann für alle religionen gleichermaßen.  

3123 Postings, 7333 Tage leadDie zugelassene Islamisierung Europas

 
  
    #223
1
12.11.06 13:49
Nach dem linken Faschismus der Sowjets, nach dem rechten Faschismus der Nazis, ist der Islamismus der Faschismus des 21. Jahrhunderts."
Leon de Winter

http://www.islamisierung.info/  

3123 Postings, 7333 Tage lead lumpensammler , gut das du in Deutschland

 
  
    #224
12.11.06 16:19
keine Politik machst.  

69033 Postings, 7470 Tage BarCodeNoch besser,

 
  
    #225
12.11.06 18:05
dass lead politisch nix zu sagen hat...

 

Gruß BarCode

 

10665 Postings, 7264 Tage lumpensammlerDa gebe ich dir recht lead

 
  
    #226
12.11.06 18:40
dann würd's für Knappen wie dich ziemlich finster werden. Aber zum Glück zieht's mich nicht in die Politik und selbst wenn, wäre ich wohl kaum mehrheitsfähig.  

3123 Postings, 7333 Tage leadBesser ein Knappe als die Kappe kaputt. o. T.

 
  
    #227
12.11.06 19:51

3123 Postings, 7333 Tage leadBurka

 
  
    #228
03.12.06 10:06
Das Maximale einfordern und sich dann mit weniger zufriedengeben. Auf die Burka verzichten - dafür das Kopftuch flächendeckend durchsetzen. Auf die Nationalhymne in türkisch verzichten - dafür aber "zumindest" Türkisch als offizielle zweite Amtssprache einführen. Schlimm: Es wird funktionieren.

Stefan Herre, 51427 Bergisch Gladbach  

7460 Postings, 6954 Tage potti65türken

 
  
    #229
1
03.12.06 10:41
die türken leben hier schon seit vierzig jahren.von anpassung keine spur,für mich sind diese menschen fremd.einige können noch nicht mal richtig deutsch obwohl sie schon sehr lange in deutschland leben.die türken bilden einen staat im staat, dass beste beispiel ist berlin und duisburg.dort gibt es stadtteile mit 90% türkenanteil.in duisburg kann man in einen kiosk ca. 7 türkische tageszeitungen kaufen.ich finde deutschland müsste mehr druck ausüben und ganz klar die grenzen aufweisen.  

1513 Postings, 6761 Tage f_muellerHallo Rigomax

 
  
    #230
23.01.07 00:12
(hab etwas herausgefunden...muss mich vorweg für Übersetzungsfehler entschuldigen. Aber es ist vielleicht in einer Art zweck des Selbststudium heranzuziehen, die Übersetzung ist zumeinst nicht vortrefflich formuliert, aber sollte die Missverständisse zur Blutrache beseitigen. Herangezogene Quellen sind: Tefsir-ibn-Kesir, Tefsir-elmali muhammed hamdi, aus dem arabischen von max henning / überarbeitung von murad wilfried hofmann)

Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Sure 2 Vers 178

O ihr, die ihr glaubt! Euch ist die Wiedervergeltung für die getöten vorgeschrieben: Der Freie für den Freien, der Unfreie für den Unfreien, und die Frau für die Frau! Der aber, dem von seinem Bruder verziehen wird, zahle bereitwillig eine angemessene Entschädigung (als Blutgeld). Dies ist eine Erleichterung von euerem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer sich ab jetzt vergeht , den treffe schmerzliche Strafe.


178. Der Grund warum der Vers herabgesandt wurde.

Vor dem Prophetentum Hz. Mohammed („Gott segne ihn und schenke ihm Heil!“) sagten die Christen, dass für das töten eines Menschen dagegen nur die Vergebung rituell vorgeschrieben  bzw. Geboten ist. In den Gesetzten der Juden gab es keine Vergebung nur die Totdesstrafe. ( in einer weiteren Quelle wird berichtete das es bei den Juden in einen Tötungsfall entweder die Todesstrafe oder die Vergebung gab. In einer weiteren das auch Blutgeld verlangt wurde und dieser der Tötung vorgezogen wurde ).

Die Araber und mit ihnen zusammen, ein Teil der Juden sagten machmal, dass das Töten Geboten ist und machmal, dass das Blutgeld Geboten ist. Nur in beiden Rechtsprüchen machten sie in jedem eine Ungerechtigkeit. Und zwar so: Bei einem Todesfall innerhalb zwei Stämmen , wo einer mächtiger, stärker bzw. „Ehrenhafter“  war als der andere , sagten sie: dann werden wir wohl für einen Unfreien, als Entschädigung ,einen Freien von euch, ...für eine Frau einen Mann, ...für einen Mann zwei Männer töten. Die eigenen Verluste wogen sie den Verlusten ihrer Gegnerseite, Feinde doppelt auf, und machmal um ein vielfaches darüber hinanaus.    

In einer Überlieferung wird berichtet, dass ein einfacher Mann einen anderen Mann gehobener Gesellschaftsschicht getötet hatte. Die Verwandten vom Möder gingen zum Vater des getöteten und sprachen : „ Was verlangst du?“. Er sprach eins von den dreien . „Entweder ihr wiederbelebt meinen Sohn oder ihr füllt mein Haus mit Sternen die den Himmel bedecken oder ihr händigt mir euer Volksstamm aus und ich werd sie alle töten und danach werd ich nicht der Ansicht sein ich hätte eine Entschädigung für den Tot meines Sohnes erhalten.

Im Fall des Blutgeldes verlangten häufig die „ehrenhafteren Stämme“ (Unterdrücker und Ungerechten) ebenso eine höhere und ungerechte Entschädigung von schwächeren Stämmen.

So gebietet Allah: Euch ist bei der Wiedervergeltung die Gerechtigkeit vorgeschrieben. O ihr Gläubigen, für euch ist für einen Freien ein Freier, für einen Unfreien ist ein Unfreier, für eine Frau ist eine Frau als Wiedervergeltung zu erfüllen. So übertretet nicht und vergewaltigt nicht eure Rechte. So haben vor euch die früheren ihre Rechte übertreten und haben die Gebote Allahs über sich selbst verändert.

Die Kinder von Kurayza und Nadir waren der Grund. Die Kinder  Nadir kämpften in der Zeit der Cahilliye ( Zeit der Unwissenheit) gegen die Kinder Kurayza und gewannen sie. Wenn einer von den Kinder Nadir jemanden von den Kinder Kurayza töten sollte, sollte dieser nicht getötet, sonder nur 100 Vesak ( etwa 200 Kilo Datteln) als Lösegeld zahlen. Wenn von den Kindern Nadir einer getötet werden sollte, sollte dieser auch getötet werden.

Dem göttlichem Gebot gegen über sich selbst, rebellierten sie aus eingenem ketzerischer Auffaussung und Wildheit. Um nicht diesen Unruhestiftern, die die Gebote veränderten, zu folgen bzw. gleichartig zu sein Unterrichtet und Gebietet Er uns: „ O ihr Gläubigen, Entschieden ist bei getöteten für euch die Wiedervergeltung als Pflicht. den Freien für den Freien, den Unfreien für den Unfreien, die Frau für die Frau.“

Es gab unter einem arab. Stamm  (Ensar) zwei Gruppen die sich bekriegt hatten und es gab Verletzte und Tote zu beklagen. Ohne ihre Toten zu Rächen hatten sie den Islam angenommen und stritten sich. Aufgrund ihrer Macht, Kraft und ihre Ehrenhaftigkeit vertrauend sagte eine Seite der anderen Seite, für einen Unfreien werden wir einen Freien und   für eine Frau werden wir einen Mann von euch töten, daß schwören wir. Da sie Muslime geworden waren kamen sie zum Gesandten („Gott segne ihn und schenke ihm Heil!“) und wollten eine Entscheidung.
Aus diesem Grund wurde dieser Vers herabgesandt. Sure 2 Vers 178. und ZUSAMMEN mit diesen kam der Vers „ Leben um Leben.“
Mit diesem zusammen würde die Sure 5 Vers 45 herabgesandt.

„Und Wir hatten ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben , Auge um Auge, Nase für Nase, Ohr für Ohr , Zahn um Zahn, und Wiedervergeltung auch für Wunden. Wer dies aber mildtätig vergibt, dem soll das eine Sühne sein*. Wer aber nicht nach dem richtet , was Allah herniedergesandt hat – das sind die Ungerechten.“

*Im mosaischen Gesetzt gibt es, anders als hier, keinen Appell an die Barmherzigkeit der Opfer.

Nach Überlieferung: Denn sie töteten eine Frau nicht entsprechen einen Mann. Sie töteten einen Mann entsprechen für einen Mann.Sie töteten eine Frau entsprechen für eine Frau. Hierauf Gebietete Allah den herabgesandten Vers. „Leben um Leben, Auge um Auge...“Sei es das Leben , sei es da drunter (Körperverletzung) was vergewaltigt wurde, sofern es Absichtlich (mit Vorsatz) erfolgte , wurde ein Mann und eine Frau in ihrer Angelegenheit entsprechend gleich gestellt. So gilt es auch für die anderen Aufgezählten
( Freien und Unfreien ).

Das die Wiedervergeltung unerläßlich ist, und diese Wiedervergeltung nur von Seite der getöteten Familiengemeinschaft „Vergeben“ (also verziehen) werden kann ,also entfallen kann, diese Vergebung besser ist und angemessener und angebrachter, und unmittelbar in dieser Vergebung sich die Seiten über eine Vereinbarung finanzieller Art ( Geld oder Waren ) sich einigen sollen.

Die Juden die behaupteten, die Sichtweise der Vergebung sei nicht legitim und die Christen die behaupteten, die Sichtweise  die Gesetze über die Entschädigungsregelung vor der Wiedervergeltung sei nicht legitim oder die Tötung und  die Sichtweise der ungleichen Behandlung der Menschen untereinander (wie die ungleiche Behandlung von Mann und Frau) und die Ehrenstreitigkeiten der damaligen arabischen Tradition, die zur Ungerechtigkeit und Vergewaltigung des Menschen führten wurden aufgehoben.
Gott gebietet, verkündet und definiert die Gleichstellung aller Menschen untereinander (wie Mann und Frau) und die fundamentalen Menschenrechte.  

„Der aber, dem von seinem Bruder verziehen wird, zahle bereitwillig eine angemessene Entschädigung (als Blutgeld).“

Aber wem von Seite seines Bruders verziehen wird, soll diesem Gutem Befehl folge leisten und ihm in gutem bereitwillig eine Entschädigung (als Blutgeld) bezahlen.
Nach einer Überlieferung : „Vergebung “ bedeutet bei  einer vorsätzlichen Tötung die Entschädigung (als Blutgeld) ,die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert zu haben.
Wer nach einer verdienten Wiedervergeltung, die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert hat, dies ist eine Vergebung von Seite seines Bruders. In diesem Fall fordere eine Entschädigung (als Blutgeld)- wenn er die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert- muss er dem Gutem folgen und dem Möder keinen Schaden zu fügen und dem Möder ist aufgetragen und fällt zu die Entschädigung (als Blutgeld) ohne Verzögerungen zu bezahlen.

Nach Überlieferung: Die gewünschte Entschädigung (als Blutgeld) ist im guten,bereitwillig zu bezahlen.

„Dies ist von Seite eures Herrn eine Erleichterung und Barmherzigkeit“    So gebietet Allah bei einer vorsätzlichen Tötung ist die Annahme der Entschädigung (als Blutgeld) von Seite eures Herrn eine Erleichterung und eine Barmherzigkeit. Jedoch Gebietet wurde den vor euch lebenden Völkern nur die Tötung oder die Vergebung.

Nach Überlieferung: Den Kinder Israel wurde bei Tötung nur die Wiedervergeltung als Gebot vorgeschrieben und bei ihnen gab es nicht das Recht auf Vergebung.    

Nach Überlieferung: „Dies ist von Seite eures Herrn eine Erleichterung und Barmherzigkeit“ in diesem Vers ist Allah dieser Gemeinschaft Barmherzig und hat was den vorigen Völker nicht erlaubt war, die Annahme der Entschädigung (als Blutgeld) als erlaubt entschieden.  
Der Tora Anhänger,Gemeinschaft ( Juden ) wurde nur die Wiedervergeltung und die Vergebung vorgeschrieben. Es gab keine Entschädigung (als Blutgeld). Der Bibel Anhänger,Gemeinschaft (Christen) war nur die Vergebung vorgeschrieben. Doch dieser jetzigen Gemeinschaft hat er die Entschädigung (als Blutgeld), die Widervergeltung und die Vergebung befohlen.

„Und wer sich ab jetzt vergeht , den treffe schmerzliche Strafe.“

Allah gebietet: wer die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert oder genommen hat
und danach den Mörder tötet so gibt es für ihn bei Allah eine sehr schmerzhafte Strafe.

So wird weiter Überliefert wer die Entschädigung akzeptiert und danach sein „Blutrachegegener“ tötet, der soll getötet werden..

Wiedervergeltung: Nach Bedeutung im Lexikon : Mit dem gleichem entgegensetzen, jegliches Recht mit gleichwertigem Verrechnen, Kompensieren.
Das Wort „Katla“(arab.) ist das Plural von „Katil“(arab.), „katil“ bedeutet „getötet,ermordet“.
Der Buchstabe „fi“ in der Angelgenheit der „getöteten,ermordeten“ ist hier der Grund.
O ihr Gläubigen. Die durch gewalt getöteten, weil sie getötet wurden ist an den Mördern die Wiedervergeltung  auf euch vorgeschrieben, ein festgeschriebenes Gesetzt, als Pflicht entschieden.

Aus diesem Grund ist bei einer vorsätzlichen Tötung eigentlich die Wiedervergeltung notwendig. Das Wort „el-katla“ ist Plural und weil am Anfang sich ein „el“ „Lami-tarif“ befindet , umfasst es alle die vorsätzlich und ungerecht getöteten, ermordeten Freie, Unfreie, Mann, Frau, Muslime und die sich unter islamischer Schutzherrschaft befindlichen andere Gemeinschaften. Wer auch immer der Mörder eines einzelnen ist, es ist die Wiedervergeltung an dieser Person entschieden.Wie man versteht ist, wenn keine Vergebung oder eine Vereinbarung vorhanden ist, die Durchführung der Wiedervergeltung für alle Gläubigen Pflicht.

Besonders „Freier für Freie, Unfreier für Unfreie, Frau für Frau“, das heißt für einen Freien ein Freier, für einen Unfreien einen Unfreien, wenn eine Frau eine Frau getötet hat, die getötete Freie ist entsprechend der „Freien Mörderin“, der getötete Unfreie ist entsprechend dem „Unfreiem Mörder“, die getötete Frau entsprechend der „Frau Mörder(in)“, kurz gesagt jeder Mörder ist entsprechen, wie von ihm Getötete zu töten. Diese Todesstrafe sollte somit eine hinreichende Wiedervergeltung sein. So wie in der Tradition (Blutrache) der Cahilliye-Zeit wird nicht einem anderem außer dem Mörder etwas getan.

Diese Einschränkungen sind, wie der Grund der herabgesandten Verse im vorliegenden Vorfall, um zu vermeiden, dass außerhalb des Mörders keinem anderem ein Leid zukommt.  
Das niemand außer dieser Person gemeint ist gibt es nach mefhum-i muhalif ohne Ausnahme eine Übereinstimmung Der am Anfang allgemeine Ausdruck wird nicht in einer Besonderheit speziellisiert. Den Unfreien entsprechend den Freien, den  Mann entsprechend der Frau und umgekehrt wird als Wiedervergeltung nicht verboten. Aus diesem Grund gibt es bei den Imamen, dass ein Mann entsprechend einer Frau und eine Frau entsprechend einem Mann durch Wiedervergeltung getötet werden kann in dieser Angelegenheit eine allgemeine Übereinstimmung. Um diese zu bestätigen, bekräftigen und Erklärung ist die (Sure al Maida Der Tisch 5/45) in seinem Vers „Wiedervergeltung“ „ Leben um Leben“ Geboten und aufgezeigt, dass die an der Wiedervergeltung gesuchte Gegenstück und Gleichheit als „Selbst“ und „Leben“ ist. Das Recht auf Leben ist für jeden Gleich. Die Wiedervergeltung stütz sich auf diese Gleichheit.

Wer auch immer der Getötete ist, sein Mörder oder seine Mörder , sind nicht im Besitz des Rechts mehr, länger zu leben als der Getötete. In dieser Form ist der Anfang des Verses allgemein „Der Freie für den Freien, der Unfreie für den Unfreien, und die Frau für die Frau!“
dem  „Leben um Leben“ ähnlich und mit der Gleichheit auf Leben erklärend um zur Vermeidung von Ungerechtigkeit und Vergewaltigung des Lebens.

Die Wiedervergeltung, das Recht auf Leben, Schuldlosigkeit, stützt sich auf die Gleichheit. Die Schuldlosigkeit läst sich in einem Glauben und Heinmat festigen. Sie sind in diesen Angelegenheiten alle gleich. Hier ist zu verstehen das die Eigenschaft der Zahl in der Schuldlosigkeit diese nicht aufhebt. Deswegen wenn mehrere Personen zusammen eine Person umbringen werden alle Übereinstimmend durch die Wiedervergeltung durch den Tod bestraft.

Weiter:

.......
Jetz nach dem feststeht, dass dem Mörder der vorsätlich ein Leben vergewaltigt hat die Wiedervergeltung anzuwenden ist, dass das Töten eines Menschen entsprechend nur durch Wiedervergeltung bestraft werden soll, nun von Seite seines Bruder, wer auch immer der Mörder ist, eine kleine Vergebung vorhanden ist, dann entfällt sofort die Wiedervergeltung, nun ist in der Angelegenheit des Mörders von Seite seines Vormunds, aus Sicht des Verstands, Vernunfts und Glauben zur Brauch und Sitte gewordenen Güte, folge zu leisten. Bestehend aus dieser Angelegenheit ist die Pflicht von Seite des Mörders nun nach Brauch und Sitte die festgelegte Menge an die Familie des getöteten und seinem Bruder bereitwillig zu zahlen aufgetragen.

Bei Vergebung ist man nicht gezwungen eine Entschädigung (als Blutgeld ) oder Ware zu verlangen. Wird aber eine Entschädigung (als Blutgeld) oder Ware als Vereinbarung getroffen so ist der Mörder gezwungen diesem bereitwillig nachzukommen.

(Isra Sure 17 Vers 33)
Und tötet keine Menschen- Allah hat das Leben unverletzlich gemacht – es sei denn mit Berechtigung. Wurde aber jemand rechtswidrig getötet, so geben wir seinem nächsten Verwandten Vollmacht (zur Vergeltung). Doch er sei im töten ( der Mörder ) nicht maßlos. Unsere Hilfe ist ihm gewiß.

....., die Verwandten des getöteten werden mit „Bruder“ des Mörders charakterisiert, die Absicht mit „Bruder“, ist Bruder im Glauben , Bruder im Land.

Aus diesem Grund zeigt diese charakterisierung für alle in einem  Islamischen Land befindlichen Unfreien , Freien , Mann, Frau, Muslime und alle die sich in Muslimischer Herrschaft befindlichen Gemeinschaften allesamt  für ihr Blut , ihr Leben , das Recht auf  Leben wie Brüder schuldlos und rücksichtsvoller Umgang erforderlich ist und das ihre gegenseitiges töten, wie das töten des eigenen Bruders schlimm, „abgrund Böse“ ist.
Und gebietet zusammen mit dieser Ausssage zusammen gleichzeitig das der Verwandete hier mit einer menschlichen, moralischen und sozialengesellschaftlichen tiefen Bedeutung zur Vergebung angetrieben und zur „Verlangung“ erklärt wird.

„Von Seite des Verwandten des getöteten, ist es dem wissentlich Gutem folge zu leisten“, der diese Bedeutung der Brüderlichkeit schätzend Vergibt, den Verwandten des getöteten soll für seine Nachsicht und Vergebung „Verlangte“ keine Härte entgegengebracht werden, schließlich ist zum vertrauten Brauch und Sitte kommenden Umgebung in befriedigendem Zustand die Forderung der Entschädigung zu empfehlen.

„Von Seite des Mörder ist die wissentliche Entschädigung an die Verwandschaft des getöteten in Güte, bereitwillig zu geben“ und der Mörder soll diese Vergebung und Brüderlichkeit Hochachtung in seinem Wert schätzen, ohne das ihm in diesem Schuldverhältnis eine Härte aufgebührt wird, in Rahmen eines menschlichen Charakters soll ihm die zurückzahlung zwingend notwendig gemacht werden.

Das Gesetz in Hinsicht der Vergebung und Entschädigung, ist von eurem Herrn eine  Erleichterung und eine Barmherzigkeit. Aus diesem Grund wer sich diesem Gesetzt und Befehl nicht daran haltend seine Rechte übertritt, und tötet einen nicht Mörder oder nach dem er Vergibt oder nach dem er die Entschädigung nimmt und danach den Mörder tötet, für ihn soll es eine schmerzbereitende Strafe geben. Auf der Welt wird an ihm die Wiedervergeltung durchgeführt und im Jenseits wird er in das Feuer der Hölle geworden. Das heißt nach dem Wortlaut „euch ist die Wiedervergeltung als Pflicht vorgeschrieben“ ist zu verstehen das richtige Gesetzt den jemand für das töten eines anderen verdient und notwendig ist, ist die Wiedervergeltung. Der Mörder muss wissen, der getötete Mensch Frei oder Unfrei, Mann oder Frau, wer es auch ist, hat auch ein Recht auf Leben und ist auch Besitzer auf ein Rücksichtvolles  Leben und war ein von Gott Erschaffener.

Und auf das Recht Allahs, und auf das Recht des Geschöpfes, unschuldig und Rücksichtsvoll zu leben anzugreifen, dieses Geschöpf zu töten und zu zerstören, Recht , Gerechtigkeit und die Notwendigkeit des Gleichgewichts ist „ die Bestrafung etwas schlechtes ist wiesie etwas schlechtes“.

Sure ( „asch-Schura Die Beratung 42 vers 40)
„Vergeltung werde  aber nur im gleichem Ausmaße geübt. Wer jedoch vergibt und Frieden schließt, dessen Lohn ist bei Allah. Er liebt fürwahr die Ungerechten nicht“

....nachdem Gebot beraubt er auch sich selbst des Rechts auf Leben. Der Angriff auf das Recht des Lebens, ist ein Angriff auf das Recht. ......Aus dieser Sicht, das töten eines Mannes ist mit richtigem Recht, das wahre Gesetzt, durch Wiedervergeltung muss der Mörder selbst getötet werden. Der getötet hat, hat das getötet werden verdient.

Wenn man in einer beschlossenen Form nachdenkt dürfte für das töten eines Mannes kein anderes Gesetzt oder Notwendigkeit vorhanden sein. Wie ja auch in der Tora nur die Wiedervergeltung legitim entschieden war. Jedoch da das Leben ursprünglich  nur Allahs Wohltat, und an der Wiedervergeltung,  außer des Rechts des Geschöpfes auch  das Rechts Allahs befindet, hat hinsichtlich Allah als Er der Gemeinschaft Mohammeds („Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) die Wiedervergeltung vorschrieb, auf das es eine Erleichterung und Barmherzigkeit ist, die Entschädigung als legitim erklärt. Und dieses Recht auf Vergebung hat Er in die Hände des Erben und Vormunds gegeben.

Im Gegesatzt zur Wiedervergeltung hinsichtlich des Mörders ist diese Legitimität, frei vom jeglichem Zweifel, welch eine Erleichterung und Barmherzigkeit. Weil die auf ihm lastende Wiedervergeltung zu Vergeben, die Rückgabe des Rechts auf Leben, bedeutet zum neuen Leben erwecken. Dies ist auch für den Vormund des getöteten eine Erleichterung und Barmherzigkeit, weil egal was passiert ist , einen Menschen zu töten, ist nicht Wunsch und besonders einer Person des Glaubensgemeinschaft, ist es nicht sein Verlangen, eine Sache die er mit Freude macht. Die Wiedervergeltung selbst ist, wenn man es auf die eigene Person bezieht ein schweres Gesetzt. Mit diesem zusammen ist die Notwendigkeit der Vergebung auch generell aus Sicht dieser Seite ein noch schwererer Vorschlag. Ohne das wissen das die Wiedervergeltung ein wahres Recht ist hat die Vergebung keine Bedeutung.

Aus dieser Persektive, weder wie es in der Tora,  nur auf die Wiedervergeltung und in der Bibel nur auf die Vergebung zu beharren, ist der Situation und Vorteil entsprechend, eins von beiden anzuwenden dem Vormund ein Wahlrecht gegeben. Außerhalb diesem ist der Vergebung entsprechend die Entschädigung nach Brauch und Sitte ( Geld oder Ware ) als legitime Option aufgezeigt vorhanden. Dieses ist in Angelenheit beider eine Erleichterung und gleichzeitig eine für das Diesseits und das Jenseits viele nützliche einschließende, zweifelsfrei eine Göttliche Barmhertigkeit.

........

„O ihr die ein Verstand besitzen.! Auf das ihr euch hütet“ Allah Gebietet „ O Verstand, Verständnis und „genau Durchdenkende“. Es ist zu hoffen, das ihr von nun an, euch von Allahs Sündigendes und Verboten abwendet.
 

Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 |
7 | 8 | 9 | 10 10  >  
   Antwort einfügen - nach oben