Kindsmörder Gäfgen erhält Schmerzensgeld


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Neuester Beitrag: 08.08.11 12:09
Eröffnet am:04.08.11 11:43von: denkideeAnzahl Beiträge:93
Neuester Beitrag:08.08.11 12:09von: BundesrepLeser gesamt:14.078
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1405 Postings, 6029 Tage thunfischpizzaRechte gelten für jeden,

 
  
    #51
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04.08.11 19:44
gerade für diejenigen, die Papa Staat in der Mangel hat. Wenn man hier anfängt, Ausnahmen zuzulassen, dann gibts Folter auch in naher Zukunft wieder bei Tatverdächtigen von kleineren Delikten.

Außerdem gilt: Etwa jedes Dritte Ermittlungsverfahren kommt überhaupt zur Anklageerhebung, die Verurteilungsquote ist deutlich geringer. In ein Ermittlungsverfahren kommt man schnell. Wer Folter legalisieren will, der legalisiert sie zwingend auch an Unschuldigen.

P.S.: Ein Gesetz, das nicht sanktioniert wird (und das heißt im konkreten Fall nunmal Verurteilung der Täter und Zahlung von Schadenersatz), ist nicht wirksam. Gäfgen ist zu Recht im Knast und Daschner und der Beamte haben zu Recht eine (wenn auch symbolische) Strafe bekommen. Die 3000 EUR wurden zurecht als Schadenersatz festgestellt, wird dem Gäfgen aber nix bringen - da wo er ist und aller Voraussicht nach für immer bleiben wird, kann er sie eh nicht ausgeben. Zu Recht.

61455 Postings, 5610 Tage BigSpenderfür mich hat der Gäfgen gerade noch so das Recht

 
  
    #52
5
04.08.11 20:00
zu Leben, weil es ja in Deutschland keine Todesstrafe gibt, aber das wars dann auch schon. Wenn Gefahr im Verzug ist und es um ein Menschenleben geht, dann müssen gewisse Druckmittel schon erlaubt sein. Es kann nicht sein, dass vielleicht ein Mensch stirbt, nur weil der das Maul nicht auf kriegt.

112127 Postings, 7563 Tage denkideeDas Grundgesetz Art.1 sollte abgeändert werden

 
  
    #53
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04.08.11 20:00
Das Grundgesetz  Art.1 sollte abgeändert werden

Art 1 a

(1) Die Würde eines Mörders ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2)  Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und  unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen  Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

378 Postings, 4807 Tage AnachoretUnd drei kurze bitte.

 
  
    #54
04.08.11 20:05

95441 Postings, 8530 Tage Happy EndDass der gemeine BILD-Pöbel

 
  
    #55
1
04.08.11 20:10
Todesstrafe und Folter gutheißen, wundert nicht wirklich. Dass aber Bosbach, Wendt und Konsorten auf dieser Welle reiten und den Rechtsstaat aushöhlen wollen, ist widerlich.  

112127 Postings, 7563 Tage denkideeDie Androhung von Folter ist noch keine Folter

 
  
    #56
4
04.08.11 20:13
Wie oft wird gesagt: "Dich bringe ich um"
Ist das schon versuchter Mord?

"Dir hau ich gleich in die Fresse"
Ist diese Drohung schon versuchte Körperverletzung?
Steht dem bedrohten Opfer Schmerzensgeld zu?

12950 Postings, 6129 Tage kostoleni#45 Moment mal, wer hat wen gefoltert?

 
  
    #57
5
04.08.11 20:13
Diesem Gäfgen ist lediglich angedroht worden, dass er Schmerzen erleiden würde. Darauf ist dieses unsägliche schmierige selbstgerechte Weichei alsbald eingeknickt "Oh Maaaamaaaa, die wollen wir weeeeh tun!" und hat das Versteck des bereits toten Jungen verraten. Diese Androhung soll unverhältnismäßig und strafwürdig sein gegenüber dem Recht auf Leben eines kleinen Kindes. Das Urteil ist nah an der Pervertierung jedes Gerechtigkeits- und Rechtsgedankens.

9 Postings, 4789 Tage olaf12016Hallo preisfucks

 
  
    #58
04.08.11 20:14
wir reden hier nicht über S21
sondern Kinderschänder und Mörder !  

3595 Postings, 4676 Tage Lulea Ostsee@ 45

 
  
    #59
04.08.11 20:15
Seh ich auch so!  

3595 Postings, 4676 Tage Lulea Ostsee@50

 
  
    #60
04.08.11 20:18
Und hättest jetzt ein Riesenproblem im Job!  

27350 Postings, 5297 Tage potzblitzzz@kostoleni... Ich sag ja, dass es ein moralisch

 
  
    #61
04.08.11 20:21
schlechtes Urteil ist. Aber die Androhung v. Folter durch einen Polizeibeamten geht gar nicht.

Wo sind wir denn hier? In Nordkorea? Was wäre, wenn der Typ nicht schuldig gewesen wäre? Oder wenn der Typ sein Maul nicht aufgemacht hätte? Hätte man ihn dann letztendlich doch zu Tode foltern sollen?  

42940 Postings, 8429 Tage Dr.UdoBroemmeWobei es auch keine vage Drohung war

 
  
    #62
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04.08.11 20:24
Die Polizisten hatten schon einen Arzt organisiert, der die Folter beaufsichtigen sollte und der dafür vorgesehene Folterer war auch schon auf dem Weg.

59073 Postings, 8570 Tage zombi17Es ist immer wieder lustig wie

 
  
    #63
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04.08.11 20:28
ihr jahrealte Geschehnisse aufarbeitet.

Jaja, ich weiß, wer seine Geschichte nicht kennt weiß nicht wo er herkommt.

Das ist ein Wichser, das bleibt ein Wichser, selbst wenn er dreitausend Euro zugesprochen bekommt wird er sie nicht kriegen und auch nicht früher entlassen.

Viel Rauch um Nichts, danke, liebe Medien.  

5257 Postings, 7919 Tage DingDa ich weiß, wie viele Polizisten ticken, habe ich

 
  
    #64
2
04.08.11 20:33
den Verdacht, dass es zu dieser Androhung von Folter nicht aus persönlicher Betroffenheit gekommen ist, sondern weil man einen Fall gefunden hatte, der sich dazu eignete, mal ausprobieren, wie sowas in der Öffentlichkeit ankommt.

Erfahrungsgemäß sind diejenigen Polizisten die besten, die diesen Beruf z.B. wegen eines sicheren Arbeitsplatzes gewählt haben. Diese haben gesunden Menschenverstand und Augenmaß. Einem solchen Polizisten würde so ein Fall wie "Stefan Neisius" nie passieren.

Dagegen sind die Polizisten, die vorgeben, aus Idealismus bei der Polizei tätig zu sein, in der Regel die, die geil auf Menschenjagd sind. Diese selbsternannten Idealisten neigen dazu, die Anerkennung für ihren Idealismus mit dem Schlagstock einzufordern.  

618 Postings, 5021 Tage Bubblebobble9.11Normal, leider

 
  
    #65
1
04.08.11 20:43

Bin auch, aber grundlos geschlagen worden von Bullerei. Eigentlich sogar mehrfach, aber das nennt sich wohl eher Freiheitsberaubung und Nötigung. Also gesamte Palette. Normal, weil Kriminelle Narrenfreihehit in D haben, die normal rechtschaffende Person in D wird nur verarscht. Opferschutz lachhaft, nur Täterschutz. Daher verwundert mich das Ganze nicht. Der kriminelle Staat die Politiker, viele (nicht alle) Richter und Polizisten gehören allesamt ins Lager. Ernsthaft. Als Krimineller ist man ja viel zu gut gestellt, da passen auch die ganzen anderen Sachen dazu, die in D passieren, die zu erwähnen diesen Thread aber locker sprengen würden.

 

9 Postings, 4789 Tage olaf12016Frage ? Was ist ein Polizist

 
  
    #66
04.08.11 20:44
und welche Aufgabe solte er haben ?  

59073 Postings, 8570 Tage zombi17Polizisten sind Leute

 
  
    #67
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04.08.11 20:49
die Macht ausüben können, genauso wie Ärzte, Krankenpfleger, Soldatenvorgesetzte, Lehrer, Politiker und was weiß ich noch. Selbst der blöde Fliessenleger bekommt das hin.

Es kommt immer auf die Abhängigskeitsituation an.

Es sind alles Menschen die dich zu etwas nötigen können was du eigentlich nicht möchtest.  

71208 Postings, 7962 Tage datschivor Volkes Stimme kann es einem schon mal gruseln.

 
  
    #68
04.08.11 20:51

5257 Postings, 7919 Tage DingDie sogenannte "Polizeigewalt" ist an sich schon

 
  
    #69
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04.08.11 20:58
in Ordnung. Das Problem entsteht durch den Korpsgeist in der Polizei und die Seilschaft zwischen Polizei und Justiz. Wenn die Polizisten immer bei der Wahrheit bleiben würden, wäre das alles eigentlich kein Problem.

Es ist natürlich nicht so, dass Polizisten immer lügen. Sie lügen nur, wenn es notwendig ist. Und meistens kommen sie damit durch.

Nun ja, bis auf die Fälle, bei denen man einen Stiefelabdruck am Kopf der Leiche findet ("Stefan Neisius").  

618 Postings, 5021 Tage Bubblebobble9.11vor sogenannten

 
  
    #70
04.08.11 20:59

Autoritätspersonen gruselts mehr, denn sie können machen, was sie wollen und es gibt keine Instanz, die sie aufhält. Das Volk ist ohnmächtig und "darf" protestieren unter Umständen oft genug nicht mal das.

 

9 Postings, 4789 Tage olaf12016Opfer-Polizei

 
  
    #71
04.08.11 20:59
Es gibt ein in Deutschland eine Verfasung !  

1405 Postings, 6029 Tage thunfischpizza@Denkidee

 
  
    #72
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04.08.11 21:02
§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

618 Postings, 5021 Tage Bubblebobble9.11na dann mach mal ne Anzeige

 
  
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04.08.11 21:03

und geh klagen...Gäfgen bekommt wiederum Geld, weil das Urteil umgekehrt bei anderen Leuten, die zu Unrecht und unverhältmässig umgegangen wurde, wieder politisch motiviert wurde. Macht mal ne nächste Castortransport Demo mit. Mit Sicherheit würde es da niemals solche Urteile geben!  

 

1405 Postings, 6029 Tage thunfischpizzaBrauch ich nich, die Sache is doch nu endlich

 
  
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04.08.11 21:07
(hoffentlich) abgeschlossen. Ich war schon auf genug Demos um zu wissen, dass dort de facto oft rechtsfreie Räume herrschen. Ein Grund, keinen weiteren entstehen zu lassen.

9 Postings, 4789 Tage olaf12016Ich habe selber eine Tochter wo ich schon

 
  
    #75
04.08.11 21:10
oft genug Angst hatte.  

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