Kindererziehung nach BGB


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Neuester Beitrag: 25.04.21 13:29
Eröffnet am:10.01.20 12:09von: gogolAnzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:25.04.21 13:29von: Katharinaclft.Leser gesamt:829
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14542 Postings, 6466 Tage gogolKindererziehung nach BGB

 
  
    #1
3
10.01.20 12:09
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

17327 Postings, 1834 Tage Laufpass.comKinderarbeit ist verboten

 
  
    #2
10.01.20 12:12

14542 Postings, 6466 Tage gogolwer testet es mal bei seinen Kindern ?

 
  
    #3
10.01.20 12:18
auf die Antwort bin ich gespannt

17327 Postings, 1834 Tage Laufpass.comKinder übernehmen nur widerwillig

 
  
    #4
1
10.01.20 12:37
Arbeiten,wenn sie es doch tun hast du Glück;früher stand der Teppichklopfer im Hintergrund  

14542 Postings, 6466 Tage gogolund noch (k)ein Witz

 
  
    #5
1
10.01.20 13:08
§ 1620 Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt
Macht ein dem elterlichen Hausstand angehörendes volljähriges Kind zur Bestreitung der Kosten des Haushalts aus seinem Vermögen eine Aufwendung oder überlässt es den Eltern zu diesem Zwecke etwas aus seinem Vermögen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, Ersatz zu verlangen.

11499 Postings, 3098 Tage bigfreddy#4 Blödsinn von wegen Widerwillig

 
  
    #6
1
10.01.20 13:34
Man muss die Arbeiten nur entsprechend honorieren.
Da sollte schon ein neues Smartphone, Wert so um die 800-950 Euro, raus springen.
Für den kleinen Geldbeutel tut es auch mal z.B. ein E-Scooter.

Für 2-3mal Rasenmähen oder Fiffi ausführen ist das doch angemessen.
 

17327 Postings, 1834 Tage Laufpass.comja nur für viel was tun

 
  
    #7
1
10.01.20 13:39
früher gab es eine Tracht wenn nicht ordentlich  

11499 Postings, 3098 Tage bigfreddyIch gehe nur mit in die Stadt,

 
  
    #8
1
10.01.20 13:45
Wenn ich auch was "kriege" ,

Das kenn ich doch selbst von früher.
Nur meine Geschenke fielen nicht so üppig aus.
Evtl. mal ein Teil für die Märklin-Anlage.
Oder so.......  

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