Kein Mordmerkmal vorhanden


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 25.04.21 10:51
Eröffnet am:02.08.19 11:55von: GeldbertAnzahl Beiträge:29
Neuester Beitrag:25.04.21 10:51von: Stefanieplqg.Leser gesamt:4.718
Forum:Talk Leser heute:3
Bewertet mit:
5


 
Seite: <
| 2 >  

66180 Postings, 4856 Tage GeldbertKein Mordmerkmal vorhanden

 
  
    #1
5
02.08.19 11:55

7529 Postings, 5204 Tage no IDeindeutig

 
  
    #2
02.08.19 12:14
Ehestreit. Kommt in den besten Familien vor!  

352 Postings, 3263 Tage DeRijpKein Mord?

 
  
    #3
1
02.08.19 12:18
Das soll verstehen wer will. Wurden nicht letztens 2  Autofahrer, die sich ein illegales Rennen mit Todesfolge geliefert hatten, wegen Mord verurteilt?  

5283 Postings, 2149 Tage MuhaklMich wundert in Deutschland mittlerweile nichts

 
  
    #4
2
02.08.19 13:19
mehr--
Wahrscheinlich 70x das Messer ausgerutscht
Nach mir wenns ginge,
wäre der nicht hier bei uns

Bin 0 Obergrenzen-Befürworter  

Clubmitglied, 50048 Postings, 8626 Tage vega2000Lesen & verstehen sind ja zwei Sachen

 
  
    #5
4
02.08.19 13:22
(...)Auch 70 Messerstiche seien kein Mordmerkmal, stellt der Staatsanwalt klar. Und betont zugleich: „Das kann sich im Laufe der Ermittlungen noch ändern. Wir haben das im Blick.“ Die Schwierigkeit sei, dass es nach derzeitigem Stand keine Zeugen für die Tat gebe.(...)

https://www.derwesten.de/staedte/dortmund/...tschlag-id226641017.html  

4200 Postings, 6519 Tage ablasshndlerwie kann nur die vermutung haben,

 
  
    #6
6
02.08.19 13:52
dass die integration von massen,
die eine hohe kulturelle distanz zu uns aufweisen,
gelingen könnte.

können oder wollen die das überhaupt?
ich habe keine lust  bei dem experiment
in der ersten reihe zu sitzen.

it's time to get intolerant.  

11499 Postings, 3124 Tage bigfreddy#1 Ja die Juristen, manchmal schwer zu verstehen

 
  
    #7
3
02.08.19 14:32
zumindest für Laien wie uns. Aber der Staatsanwalt hatte das ja, vorerst, nach §211 ausgelegt. Wie gesagt, schwer zu verstehen, aber dennoch nachvollziehbar aus der Sicht eines Juristen.  

In Paragraf 211 des Strafgesetzbuches heißt es: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Übrigens, Jura ein scheiß Studium. Tochter unserer Nachbarin ist gerade im 4.Semester und meint 85  Prozent besteht aus Auswendiglernen.    

11499 Postings, 3124 Tage bigfreddy#3 auf die Raser traf das Mordmotiv zu:

 
  
    #8
1
02.08.19 14:42
§211 :  "......oder mit gemeingefährlichen Mitteln....."

Also, AUTO plus illegales Rennen. = Mord

Zum Glück haben es die Juristen richtig gesehen.  
Ich denke mal, der Täter aus #1 wird später auch wegen Mordes verurteilt.    

4145 Postings, 5192 Tage ZeitungsleserRechtspositivismus war schon immer ekelhaft

 
  
    #9
1
02.08.19 15:31
Ich würde auf Tötung auf Verlangen plädieren. Vielleicht konnte der Gatte nur nicht mit Messern umgehen und hat die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, dann könnte es doch auch lediglich eine fahrlässige Tötung darstellen. Dem Rechtsverdreher wird schon was einfallen.  

36336 Postings, 6895 Tage JutoNieder

 
  
    #10
1
02.08.19 15:34
Mit den stammtisch-threads.
Es ist nur noch schlimm.

10955 Postings, 5116 Tage manniluemuss man doch verstehen....

 
  
    #11
2
02.08.19 15:36
also..was schrieb noch der Fucus über den Mord an dem 8 jährigen....

des mutmaßlichen Frankfurter Bahnsteigschubsers Habte A.
https://www.focus.de/panorama/welt/...e-veraenderung_id_10980240.html

dann hat der 24-jährige doch wohl nur " gepiekst"....
ok...70 mal... aber da kann man doch nicht von ausgehen.. dass das so ein Mensch nicht überlebt....

also...wenn ich der Logik des Focus folgen würde.....

mach ich aber nicht !
Wo der Wille besteht...jemanden das Leben zu nehmen..ist es Mord !
Und bei 70 Messerstichen.... besteht daran wohl kein Zweifel!

Interessant ist auch in dem Artikel in #1..
die Nationalität der Frau wird genannt.... die des Täters nicht.......
nicht das da noch einer auf irgendwelche Gedanken kommen würde von wegen..
ja ja..immer diese Ausländers.....  

59475 Postings, 3621 Tage Lucky79#5 70 Messerstiche lassen auf Tobsucht schließen..

 
  
    #12
2
02.08.19 15:36
im Prinzip ist es egal, ob ein oder hundert Messerstiche...
zum Tode führen kann beides...

Mordmerkmal sind diese Messerstiche in der Tat nicht.
Auch ein Schlag mit dem Baseballschläger alleine nicht.

Heimtücke ist solch ein Merkmal...

Wer es genau wissen will:

§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
   aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen  
   Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
   um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Sollte sich rausstellen, er hat die Frau vorher vergewaltigt und wollte sie dann mit
den Messerstichen töten um die Tat zu verschleiern...
ist es Mord...

Wenn er die Frau vorher geschlagen hat und diese Körperverletzungstat dadurch
vertuschen wollte, in dem er das Opfer mit der Absicht des Totschlags tötet ist es auch
Mord.

Hier kommt es auch die Anklage an... und was der Autopsiebericht lieferte...

Deutsches Recht ist kein Haudrauf uns Steinzeitrecht...
das sollte auch Vega klar sein.

Nachvollziehbar ist es oft auf den ersten Blick nicht, jedoch meist wiederum
plausibel nach näherer Betrachtung.

Es kommt hier alleine auf die Staatsanwaltschaft an, wie raffiniert die
ihre Anklageschrift ausführt.  

20851 Postings, 4063 Tage WeckmannEs kommt nicht drauf an, wie die Staatsanwalt-

 
  
    #13
1
02.08.19 16:10
schaft es sieht oder gar der Laie zuhause, der meint, alles zu wissen, sondern auf die Sicht des Gerichts nach der Beweisaufnahme. Selbst, wenn eine Anklage nur auf Totschlag lautet, kann eine Verurteilung wegen Mordes erfolgen, natürlich auch umgekehrt. Beziehungstötungen können Mord (insbes. an niedrige Beweggründe und Heimtücke ist zu denken), aber auch nur Totschlag sein. Hat das Gericht Zweifel, ob ein Mordmerkmal verwirklicht wurde, darf eine Verurteilung wegen Mordes wegen des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten, nicht erfolgen.  

54906 Postings, 6650 Tage Radelfan50 Stiche auf Schwarzafrikanerin: Lebenslänglich!

 
  
    #14
02.08.19 17:22
Es geht auch anders. Anklage auf Totschlag wurde zu Mord-Urteil!
Lebenslang für den Killer von Altona! Das Hamburger Landgericht hat den 50-jährigen Marc H. wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Das Gericht sprach von einem „außergewöhnlichen Vernichtungswillen“. Es sei keine Tat im Affekt gewesen. Das Gericht geht davon aus, dass die Tat geplant ...

352 Postings, 3263 Tage DeRijpZu#8 und #9

 
  
    #15
2
02.08.19 17:52
Zitat :
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
  aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen  
  Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Wo bitte trifft eines dieser Merkmale bei dem tödlichen Autorennen zu?
Es kann mir keiner erzählen, dass die Raser jemandem totfahren wollten.
Sie haben jemand totgefahren, aber das war niemals das Ziel,behaupte ich mal.
Im Paragraph 211 sehe ich bei jedem Aspekt eine Tötungsabsicht.
Und bei 70 Messerstichen ist keine Tötungsabsicht zu erkennen.??




Bei Mord  

20851 Postings, 4063 Tage Weckmann#17: Das ist so nicht korrekt. Die Mordmerkmale

 
  
    #16
3
02.08.19 18:42
sind in 3 Gruppen unterteilt. Die Merkmale der 1. Gruppe (Mordlust, Befriedigung des Sexualtriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe) und der 3. Gruppe (Ermöglichungs-, Verdeckungsabsicht) sind subjektive (täterbezogene) Mordmerkmale. Die der 2. Gruppe (heimtückisch, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln) sind objektive (tatbezogene) Merkmale. Bei den Merkmalen der 2. Gruppe ist keine Absicht erforderlich, natürlich aber Vorsatz. Vorsatz kann dann schon vorliegen, wenn ein Täter sich mit dem Eintritt eines Erfolges abfindet, er diesen also billigend in Kauf nimmt.

https://www.juraforum.de/lexikon/mord  

7529 Postings, 5204 Tage no IDInternet-Jurist...

 
  
    #17
02.08.19 18:47
würde man im parallelen Thread das nennen.

Hab da so meine Erfahrung.  

20851 Postings, 4063 Tage WeckmannBei Mord ist bezüglich der Tötung des Opfers keine

 
  
    #18
1
02.08.19 18:50
Absicht erforderlich, wohl aber dieser bedingte Vorsatz.

Und es müssen halt die weiteren Ermittlungen abgewartet werden, weshalb der Täter die Frau tötete, bzw ob ggf. heimtückisch.  

7529 Postings, 5204 Tage no IDDem Opfer ist es sicherlich egal..

 
  
    #19
5
02.08.19 19:40
ob es ermordet wurde, totgeschlagen (im übertragenen Sinne von Totschlag) oder körperlich verletzt, was dann zum Tode führte (Körperverletzung mit Todesfolge). Tod!

Weil, es ist für den Betroffenen selbst nicht so schlimme, er bekommt es ja nicht mit, dass er tot ist und warum.

Ist bei Idioten allerdings auch so. Die merken das selbst ja auch nicht.  

11561 Postings, 8632 Tage major#21

 
  
    #20
1
02.08.19 19:43

Ist bei Idioten allerdings auch so. Die merken das selbst ja auch nicht.

 .. aber ein Idiot erkennt den anderen.

 

7529 Postings, 5204 Tage no IDIdiot?

 
  
    #21
4
02.08.19 19:49
ich hab niemanden angesprochen, Du vielleicht?

Oder war das ein Gespräch mit dem Spiegelbild?  

11561 Postings, 8632 Tage major#23

 
  
    #22
3
02.08.19 19:52
Hattest Du den vor hier jemanden als Idioten zu bezeichnen ?  

7529 Postings, 5204 Tage no IDIdioten gibt es hier schon, aber

 
  
    #23
4
02.08.19 20:02
ich würde niemals einen solchen direkt ansprechen als solchen.

1. könnte das ja eine  Sperre bringen
2. würde der Angesprochene das vermutlich eh nicht kapieren.

Von daher lass ich das halt einfach.

Spart mir Ärger, der Moderation Arbeit und alle hier sind glücklich, friedlich und haben sich lieb!  

11561 Postings, 8632 Tage major@no id

 
  
    #24
1
02.08.19 20:02
Ich habe dein Posting nicht gemeldet,  ich stimme auch dem Teil den ich #23 zitiert habe voll zu.  

7529 Postings, 5204 Tage no IDImmerhin haben es 3 Beiträge

 
  
    #25
2
02.08.19 20:08
von mir recht "zeitnah" in die Meldeliste geschafft!

Alle zum Thema "Idiot".

Bin da mal gespannt, was da kommt.

Hab ja niemanden direkt beleidigt oder angesprochen.

Da dürfte eigentlich nichts passieren. Niemanden direkt beleidigt,  #21 ist lustig gemeint und ein geläufiger Wortwitz.

z.B. hier: http://www.spruchpool.de/...selber-nicht-schlimm-weil-man-ja-tot-ist/

 

Seite: <
| 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben