Danke lieber Schröder das haaast du fein gemaacht!
"Sehr geehrter Herr XXX, es tut uns leid ihnen mitteilen zu müssen, dass die derzeitige Entwicklung der Abgaben sowie Lohnnebenkosten ihre Anstellung für uns unmöglich macht. Wir ziehen hiermit unsere Zusage fristgerecht zurück...!"
Und dabei könnte meine Stelle sogar noch gefördert werden... DANKE!!!
s.o.
Durchschnittsdauer war in der Uni Stuttgart damals 14 Semester. Danach ist in der Studienordnung auch noch entrümpelt worden, aber die Verhältnisse waren so. Entschuldige, dass ich mit 28 nach Studienabschluss noch keine 5 Jahre Berufserfahrung hatte.
Der eine sagt Streber, der andere Bummelstudent. Wo bin ich denn hier gelandet?
Grüße
ecki
"Die UST, die du als Unternehmer reinkreigst, hast du nur im Auftrag des Finanzamtes eingenommen, aber nie gehabt. Nur bei Gegenrechnung musst du sie nicht abführen.
Als Selbstständiger niemals!!!!!!!!!!!! Brutto rechnen. Sollte dein Makler auch nicht."
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vom Grundsatz her richtig, allerdings machst du einen entscheidenden Fehler: Du denkst, jeder Unternehmer sei vorsteuerabzugsberechtigt. Viele sind es nicht! Zeig mir einen Versicherungsmakler, der vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Zahlt die Mehrwertsteuer immer voll an seine Lieferanten, ob er Büromaterial bestellt oder sich neue PC´s anschaft, Software kauft oder was auch immer.
Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen müssen immer "brutto" rechnen.
Wenn der Kunde einen sogenannten Maklervertrag abgeschlossen hat, ist der Makler verpflichtet dem Kunden nach bestem Gewissen die passende Deckung, lückenlos zu gewährleisten und zu besorgen. Sprich wenn es was günstigeres mit den gleichen Bedingungen und einschlüssen auffem markt gibt, muss er dort eindecken. Auch wenn das für ihn einen Courtageverlust bedeutet. Gleiches gilt wenn man z. B. eine Lebensversicherung abschliessen möchte und die Courtage beim einen Anbieter höher ist.
SO jetzt können sich die "Schwarzen-Schäfchen" über mich auskotzen... mein Auto parkt ja inner Garage!!! ;-))