Kann man Call-Eigner und Stillhalter im gleichen


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Neuester Beitrag: 28.10.19 18:18
Eröffnet am:28.10.19 17:31von: LibudaAnzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:28.10.19 18:18von: LibudaLeser gesamt:462
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62189 Postings, 7057 Tage LibudaKann man Call-Eigner und Stillhalter im gleichen

 
  
    #1
28.10.19 17:31
Wertpapier sein, ohne damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu verstoßen?

 

62189 Postings, 7057 Tage LibudaEin Beispiel zu #1

 
  
    #2
28.10.19 18:18
Nehmen wir z.B. an, dass „Mister XY unbekannt“ einen Open-end-Call auf das Wertpapier A von einem Emittenten wie HSBC, DZ-BANK, Morgan Stanley, Lang & Schwarz oder wer immer auch kauft.
Die Emittenten werden sich i.d.R über den Terminmarkt absichern, sodass bei ihnen keine offenen Positionen verbleiben. Nun könnte es aber sein, das in einem Teil des Prozesses  der sich anschließenden Absicherungen „Mister XY unbekannt“ als Akteur auftaucht und dabei den Stillhalter in A-Wertpapieren mimt.
 

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