KGV 3,6 - Lang&Schwarz ab heute handelbar


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Neuester Beitrag: 20.03.24 12:18
Eröffnet am:28.09.06 09:38von: TriadeAnzahl Beiträge:10.569
Neuester Beitrag:20.03.24 12:18von: Raymond_Ja.Leser gesamt:2.828.567
Forum:Börse Leser heute:1.033
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6170 Postings, 5196 Tage JulietteÜbrigens kann das angekündigte

 
  
    #8401
2
16.09.21 11:19
Aktienrückkaufprogramm auch erst nach der Hauptversammlung beginnen, weil über die Verwendung des Bilanzgewinns bei der Hauptversammlung noch abgestimmt werden muss. Ich hatte diesbezüglich bei der IR von L&S mal angefragt  

154 Postings, 2447 Tage VerlustExperte@Muppi

 
  
    #8402
4
16.09.21 11:24
in der AdHoc vom 24.8. war nie die Rede davon, dass die Dividende für 2020 ausfällt

das ganze Konzernergebnis für 2020 stand ja fest

nun interpretieren sie den Zwischenbericht des FA dahingehend, dass ggf evtl möglicherweise mit Rückforderungen in Höhe von 61 Mio EUR für den Zeitraum 2007 bis 2011 zu rechnen sei

die wollen sie vorsorglich zurückstellen
45 Mio entnehmen sie dem Gewinn des ersten Halbjahres
weitere 16 Mio werden meiner Einschätzung nach dem Ergebnis des zweiten Halbjahres entnommen, so dass wir am Ende 2021 den vollen Betrag zurückgestellt haben - diese Vorgänge betreffen ja allesamt nicht das Ergebnis 2020, weshalb eben die 12,6 Mio EUR auch ausgekehrt werden können

ob es in 2022 für 2021 noch eine Ausschüttung gibt, hängt primär vom weiteren Geschäftsverlauf in Q4 ab und von der Einschätzung, ob bei den 61 Mio wirklich der Deckel drauf ist

operativ steht die Firma dann mit Eigenmitteln da, wie zuletzt Ende 2020 - was immerhin ausgereicht hat, um 52 Mio Rohertrag in Q1/21 zu erwirtschaften

wir müssen uns immer wieder daran erinnern, es gibt eine „bad LUS“ der Jahre 2007-2011 und die „neue LUS“, die sich seit 7/2020 vollständig dem Market Making für Privatanleger verschrieben hat, deren Geschäftsmodell meiner Einschätzung nach steuerlich sauber und überaus profitabel ist - vergleichbar einer Tradegate AG  

30 Postings, 2998 Tage Muppi@VerlustExperte

 
  
    #8403
4
16.09.21 12:33
ändert dennoch nix an meiner Aussage, unabhängig woher das geld für die Dividende kommt. Dass die Dividende aus 2020 stammt ist jedem bewusst. Dennoch: wenn ich eine unbekannte Steuerforderung gegen mich habe, dann halte ich mein Bargeld zusammen. Unabhängig davon, ob ich das Geld nun letztes Jahr oder dieses Jahr verdient habe.
ich bleibe bei meiner Einschätzung -wenn der Vorstand die Aussüttung vorschlägt; gehe ich davon aus, dass er den Sachverhalt nicht so schlimm einschätz, wie hier gemutmaßt wird. Alles andere wäre doch unklug von ihm  

3155 Postings, 4131 Tage Wasserbüffelwenn das Bargeld nach Auszahlung

 
  
    #8404
1
16.09.21 13:23
der Dividende von 4,00 Euro pro Aktie für 2020 immer noch höher ist als die mögliche Steuerforderung,
dann sollte das ja auch kein Problem darstellen.

Außerdem könnte die Dividende von 4,00 Euro pro Aktie kurs stabilisierend wirken und evtl. einige LUS Aktionäre   dazu bewegen nicht nur ihre LSU nicht zu verkaufen, sondern diese auch noch aufzustocken.

Im worst case, den ich als sehr unwahrscheinlich ansehe, wird die Dividende vielleicht benötigt, damit dann Forderungen, die das Finanzamt an den Vorstand hat, beglichen werden können.

Natürlich nur, wenn dies auch berechtigt ist und Teile des (damaligen) Vorstandes (in 2007 bis 2011)
jetzt LUS Aktien haben, so dass sie darüber Dividendeneinnahmen erhalten.

Gab es eigentlich irgendwelche Director Dealings in den letzten 3 Monaten und/oder sind diese derzeit überhaupt erlaubt, da ja noch nicht klar ist, ob LUS etwas nachzahlen muss oder nicht?
 

752 Postings, 6229 Tage hobbytrader79@Juliette

 
  
    #8405
16.09.21 13:54
nach meiner Info kann L&S nach der Veröffentlichung der H1 Zahlen eigene Aktien erwerben und hat nix mit der HV zu tun.  

12653 Postings, 5322 Tage Raymond_JamesAdV-verfahren ...

 
  
    #8406
16.09.21 15:11

... dauern beim FA/FG, gerechnet von der bekanntgabe des änderungsberscheids, mindestens 1-2 jahre (§ 361 AO, § 69 Abs. 2, 3 FGO)

also wird L&S das geld, wenn überhaupt, erst 2023 "herrichten" müssen; bis dahin ist die etwaige steuernachzahlung an der börse fünfmal durchgekaut und 2023 ein non-event

 

6170 Postings, 5196 Tage Juliette@hobbytrader

 
  
    #8407
3
16.09.21 15:12
Welche Info? Ich habe wie gesagt, die IR angeschrieben und angefragt, ob das ARP wegen der verschobenen HV erst einmal auf Eis gelegt wird. Als Antwort kam die Bestätigung dessen mit dem oben angeführten Hinweis  

9365 Postings, 6657 Tage Hardstylister2Einen positiven Nebeneffekt hat die Geschichte

 
  
    #8408
16.09.21 15:34
zumindest, die viertuell stattfindende HV. Ein guter Zug wie ich finde, da das Interesse direkte Infos zu bekommen sicher eheblich gesteigert ist.  

752 Postings, 6229 Tage hobbytrader79@Juliette

 
  
    #8409
16.09.21 17:10
interessant, sorry dann hatte ich das falsch verstanden.
Dachte die sammeln schon fleißig ein, aber dann geht das nach der HV erst los.  

7138 Postings, 2418 Tage CoshaWiedereinstieg bei Lang & Schwarz

 
  
    #8410
1
17.09.21 09:48
Boden scheint gefunden worden zu sein, operativ läuft es, Dividende steht an (diesmal echtes Schmerzensgeld).
Die Gewichtung im Depot ist allerdings nur noch ein Bruchteil des Ursprünglichen.  

2204 Postings, 6661 Tage muppets158Hallo Raymond

 
  
    #8411
2
17.09.21 19:09
@#8406 wieder so ein Schmarrn von dir zum Thema AdV.

Gegen die Steuernachzahlung kann man Einspruch einlegen und auch AdV beantragen, der dann vermutlich abgelehnt wird, dagegen dann Einspruch und bei Ablehnung dieser auch beim FG wiederum als Antrag gestellt werden kann. Dann gibt es kein Urteil, sondern einen Beschluss, der regelmäßig viel schneller geht, als das eigentliche Verfahren. Allerdings erfolgt nur eine grobe Prüfung dabei. Und wenn LuS letztendlich wie Warburg gehandelt hat, werden die Anträge im Zweifel unter Verweis auf das BGH-Urteil vom 28.07.2021 aber mal locker flockig abgelehnt.

Außerdem ist es besser, die Steuern zu zahlen, wenn du dann in der Hauptsache gewinnst, muss dein Anspruch zu deinen Gunsten verzinst werden (aktuell 6%, künftig natürlich wegen 233a AO vermutlich weniger). Außerdem kann es ja sein, dass man in dem Steuerstrafverfahren nach Befragung aller Beteiligten ja auch eine endgültige Steuer festsetzen kann. Wie hoch die dann auch immer ist. Man sollte mit dem Verfahren doch ganz vorne anfangen. Und selbst zu dem Verfahren wissen wir wegen Steuergeheimnis und dem § 353d StGB nur wenig bis fast nichts. Ich würde die Beteiligten erst mal machen lassen. Vielleicht gibt es nach der Fahndungsprüfung ja nichts mehr zum Streiten zwischen den Beteiligten (FA, LuS und den Beschuldigten, gegen die das Verfahren läuft - vermutlich damaliger Vorstand).

Wichtiger ist die HV im November, der Ausblick für die weitere Zeit und das normale operative Arbeiten.  

1123 Postings, 4222 Tage Bud.Fox@muppets

 
  
    #8412
1
17.09.21 20:35
Danke, dem ist nichts hinzuzufügen....  

12653 Postings, 5322 Tage Raymond_Jamesnur witzbolde glauben ...

 
  
    #8413
18.09.21 00:53

... AdV-verfahren (Aussetzung der Vollziehung, § 361 AO, § 69 Abs. 3 FGO) in komplexen steuersachen (cum/ex) würden vor dem FA/FG schneller als in 1-2 jahren abgeschlossen (zu oben 16.09.21 15:11)

 

12653 Postings, 5322 Tage Raymond_James@MUPPETS158: ablehnung der AdV durch das FA ...

 
  
    #8414
18.09.21 01:12

... kann wiederum durch (kostenlosen) einspruch angefochten werden (jedem mandanten anzuraten)

 

2204 Postings, 6661 Tage muppets158Hallo Raymond

 
  
    #8415
18.09.21 19:53
natürlich kann das jeder machen, aber wie gesagt erst mal muss in der Hauptsache ermittelt werden und das Strafverfahren abgeschlossen sein. Dann gibt es Steuerbescheide und dann erst gibt es AdV. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Aber wie gesagt, wenn LuS analog zu Warburg gehandelt hat, wird das AdV Verfahren vergebene Mühe sein. Und das wiederum wird ja jetzt bis zum Abschluss des Steuerstrafverfahrens geprüft. Und sollte der Sachverhalt ähnlich wie bei Warburg sein, sind letztlich die gleichen Folgen zu ziehen.

Wir sollten daher abwarten, was im Hauptverfahren passiert, weil ein AdV Verfahren kann es erst nach der Erstellung eines geänderten Steuerbescheids gibt. Ist also Schritt 2 vor Schritt 1.  

800 Postings, 1442 Tage gofranhat jemand vielleicht die aktuellen Trade Zahlen

 
  
    #8416
1
19.09.21 19:58
der letzten Monate? Gelegentlich wurden hier ja die sehr hilfreichen Umsatz/Trade Zahlen, ich glaube von Tradegate oder sogar L&S direkt, gepostet. Solche Artikel machen wenig Freude:

https://finanz-szene.de/digital-banking/...t-um-drei-viertel-zurueck/  

145 Postings, 2528 Tage Smaria@gofran, im L&S Forum auf wallstreet-online.de

 
  
    #8417
1
19.09.21 21:35

12653 Postings, 5322 Tage Raymond_James''zeittabelle''

 
  
    #8418
1
20.09.21 09:48

@MUPPETS158: wir sind uns in den wesentlichen punkten einig

meine "zeittabelle":

1. steuerverfahren:

1.Hj. 2022
ggf. KapSt-Nachforderungsbescheid oder KSt-Änderungsbescheid (versagung der anrechnung KapSt)
dagegen einspruch und AdV-antrag bei FA (AdV = einstweiliger rechtsschutz)

2.Hj. 2022
ggf. ablehnung des AdV-antrags durch FA (veranlagungsstelle)
einspruch gegen ablehnung AdV-antrag

2022/2023
einspruchsentscheidung des FA über AdV-antrag (rechtsbehelfstelle); ggf. ablehnung der AdV

2023
AdV-antrag bei finanzgericht (FG), verfahrensdauer 1/2 jahr

2024/2025
einspruchsentscheidung des FA in der hauptsache (rechtsbehelfstelle), ggf. ablehnung des einspruchs gegen KapSt-Nachforderungsbescheid bzw. KSt-Änderungsbescheid
dagegen klage zum FG (verfahrensdauer mindestens 2 jahre)

2. strafverfahren

wird sich über jahre hinziehen, ggf. anklage der tatverantwortlichen durch die staatsanwaltschaft (strafgericht), hat keinen unmittelbaren (!) einfluss auf das steuerverfahren

 

7138 Postings, 2418 Tage CoshaJeder Rumble in the Jungle Tag

 
  
    #8419
1
20.09.21 10:16
wie heute läßt bei L&S die Kassen klingeln, um das zu verstehen braucht man nicht einmal die fleißig zusammen getragenen Trading Zahlen vom WO Forum.  

634 Postings, 5317 Tage urlauber26@Gofran

 
  
    #8420
5
20.09.21 10:29
Den nachfolgenden Link von Dataminer, siehe w:o Forum, dem alle für die Aufbereitung der Daten zu großem Dank verpflichtet sein sollten, sollte man sich als Lesezeichen hinterlegen:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/...NNqiAJ5iXCt74GpE/edit#gid=0

Wenn der Link nicht klappen sollte, dann im w:o Forum danach suchen.
 

163 Postings, 2711 Tage klopsraymond

 
  
    #8421
1
20.09.21 11:15
Du kannst gegen eine ablehnende Entscheidung über AdV zwar beim FA Einspruch einlegen, aber in der Praxis ist das unüblich, weil dir im adv-Verfahren auch ohne diesen Einspruch sofort der Weg zum Finanzgericht offen steht. Gegen die adv-ablehnung nochmal beim FA ins Einspruchsverfahren zu gehen ist möglich, regelmäßig aber zeitverschwendung  

12653 Postings, 5322 Tage Raymond_Jameseinspruch gg die ablehnung eines AdV-antrags ...

 
  
    #8422
20.09.21 14:36

... ist in der praxis ein muss, damit die rechtsbehelfstelle des FA (qualifiziertere beamte) mit der angelegenheit befasst wird (ggf unter einbeziehung der mittel- und oberbehörden; mittelbehörde ist in Düsseldorf die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen)

 

163 Postings, 2711 Tage klopsraymond

 
  
    #8423
20.09.21 19:09
raymond, so lass es dir doch gesagt sein: ein Einspruch ist dort eben kein muss. siehe § 69 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 FGO. habe jahrelang solche Verfahren von FA-Seite bearbeitet  

12653 Postings, 5322 Tage Raymond_James@KLOPS: du vergisst ...

 
  
    #8424
20.09.21 23:12

... dass einspruch gegen ablehnung des AdV-antrags durch FA und AdV-antrag beim FG parallel zulässig sind (vgl. Rz. 109 in https://www.haufe.de/steuern/...cheidung_idesk_PI25844_HI1395194.html)

 

87 Postings, 1153 Tage BrösiStochern im nebel

 
  
    #8425
1
21.09.21 07:40
Wir sollten mehr den Bliick auf das Geschäft lenken und darüber diskutieren!  

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