Jur. Strafe für Strache unwahrscheinlich
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.05.19 07:52 | ||||
Eröffnet am: | 22.05.19 06:25 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 22.05.19 07:52 | von: VanHolmeno. | Leser gesamt: | 615 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Das Hamburger Abendblatt schreibt am 21. 5. 19:
"Strache war 2017 Abgeordneter des nationalen Parlaments. Rechtlich relevant ist aber, dass er
in dieser Funktion irgendwelchen Oligarchen-Nichten gar keine Aufträge für Autobahnen im
Austausch gegen Parteispenden hätte gewähren können. Deswegen meinen Juristen, dass sich
die Straftat noch nicht einmal im Versuchsstadium habe befinden können und eine Bestrafung
deshalb auch nicht wahrscheinlich sei."
bei Frau von der Leyen (CDU), die eigentlich schon 3mal hätte zurücktreten müssen.
Wenn ihr ein Fehlverhalten nachgewiesen werden könnte, so wäre das ein Fehlverhalten
im Amt. Das Aufklärungsbedürfnis ist allerdings nur mäßig.
Für Ursula von der Leyen (CDU) beginnen ungemütliche Wochen, wenn an diesem Donnerstag der Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre mit der Zeugenbefragung beginnt. „Die große Frage ist doch, warum wurden Aufträge an den Ausschreibungsregeln vorbei erteilt?“, fragt die FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP).
Fest steht: Im Verteidigungsministerium wurden von 2015 bis 2018 Verträge mit externen Dienstleistern im Umfang von bis zu 200 Millionen Euro nicht ordnungsgemäß vergeben. „Das wissen wir aus den Berichten des Bundesrechnungshofs“, sagte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Hellmich (SPD). „Es bleibt die Frage, wer das veranlasst hat.“
Quelle https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/...dKR0cFfgqpbjd-ap2