Sehr zweifelhaft


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Neuester Beitrag: 22.08.03 15:45
Eröffnet am:22.08.03 07:57von: big lebowskyAnzahl Beiträge:28
Neuester Beitrag:22.08.03 15:45von: mikelandauLeser gesamt:869
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10374 Postings, 7801 Tage big lebowskySehr zweifelhaft

 
  
    #1
22.08.03 07:57
Islamische Angestellte dürfen Kopftuch tragen Karlsruhe verbietet Kündigung einer türkischen Verkäuferin / Andere juristische Maßstäbe als im Fall einer muslimischen Lehrerin Karlsruhe/Berlin. Unternehmen können ihren Angestellten nicht mit der Begründung kündigen, ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch störe den Betrieb. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag entschieden, vier Wochen vor dem mit Spannung erwarteten Urteil um die islamische Lehrerin Fereshta Ludin, die auf Einstellung in den Schuldienst klagt. Das Gericht hat mit seinem Beschluss die Verfassungsbeschwerde von Kaufhausinhabern nicht zur Entscheidung angenommen, das sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Es bestätigte damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom Oktober 2002. Das BAG habe die Grundrechtsposition einer angestellten türkischen Verkäuferin im Streit mit ihrem Arbeitgeber zutreffend gewürdigt.Die Türkin war in der Parfümerieabteilung des Kaufhauses beschäftigt. Im Mai 1999 teilte sie ihren Vorgesetzten mit, sie wolle sich aufgrund geänderter religiöser Vorstellungen nicht mehr ohne Kopftuch in der Öffentlichkeit zeigen. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin. Das Verkaufspersonal sei, gerade in der exponierten Parfümerieabteilung, gehalten, sich dem Stil des Hauses entsprechend gepflegt und unauffällig zu kleiden. Das Kaufhaus – das einzige in der hessischen Kleinstadt Schlüchtern – pflege einen eher „ländlich-konservativen Kundenkreis“. Diese Argumentation hatte jetzt auch vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand. Zwar gebe es „abstrakt keine Maßstäbe, welches Maß der Einschränkung seiner Kündigungsfreiheit der Arbeitgeber letztlich hinnehmen muss“, hieß es wörtlich in dem Beschluss. Im vorliegenden Fall sei eine Kündigung „auf Verdacht“ jedoch unzulässig. Vielmehr sei es den Kaufhausbetreibern zuzumuten, mögliche Schäden etwa durch Ausbleiben von Kundschaft abzuwarten. Auch müsse die Frau nicht unbedingt in der Parfümerie arbeiten.Parallel zu dem jetzt entschiedenen Fall arbeitete das Bundesverfassungsgericht am Urteil zum Fall Ludin. Es soll am 24. September bekannt gegeben werden. Die aus Afghanistan stammende Lehrerin will mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen, ihre Fächer mit einem Kopftuch bekleidet zu unterrichten. Dies hatten ihr die baden-württembergischen Behörden und die Gerichte untersagt. Das Bundesverwaltungsgericht stützte seine Ablehnung in seinem Urteil vom Juli 2002 auf das staatliche Religions-Neutralitätsgebot, das Lehrer zur Zurückhaltung verpflichte. Bei der Kündigung der Verkäuferin galten nun jedoch andere juristische Maßstäbe, hier stand die Berufsfreiheit der Betroffenen gegeneinander. Deshalb gilt der aktuelle Beschluss auch nicht als Vorentscheidung. Das Gericht hatte entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung festgestellt, dass Private – anders als der Staat – nicht an Grundrechte gebunden seien. Gleichwohl hätten sie sie als „verfassungsrechtliche Wertentscheidung“ zu achten. Diese Abwägung falle auch mit Rücksicht auf die Religionsfreiheit zugunsten der Türkin aus. Jost Müller-NeuhofZurückDiese Entscheidung halte ich für sehr zweifelhaft.Es ist unbestritten,dass ein privater Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch nach "optischen"Kriterien auswählen darf. Wenn ich als Verkäfer(in) in einem Kaufhaus in der Parfümerieabteilung angestellt bin,dann ist das "Erscheinungsbild" für den Arbeitgeber und die Kunden wichtig.Wenn der Arbeitgeber jetzt erst nachweisen muss,dass ihm durch die kopftuchtragende Mitarbeiterin Schaden(Umsatzverlust)entstanden ist,geht die Anforderung des BVerfG m.E. zu weit.In der Privatautonomie muss es in den Grenzen der Verfassung und der Gesetze zulässig sein,Mitarbeiter "frei" auszuwählen,einzustellen und zu entlassen.Die Berufsfreiheit findet insoweit ihre Grenze,weil der Arbeitgeber ja nicht schlechterdings entlassen wollte wegen der Religion der Betroffenen,sondern wegen ihres Erscheinungsbildes.Ich halte die Entscheidung für zweifelhaft. M.E. wird sich jeder Arbeitgeber jetzt dreimal überlegen,ob sein einzustellendes Personal evtl. die muslimische Religion am Arbeitsplatz ausüben wird .  
2 Postings ausgeblendet.
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2273 Postings, 7570 Tage TomIndustryIIIch selbst habe

 
  
    #4
22.08.03 08:17
Bekannte aus Persien und anderen Staaten der arabischen Halbinsel.

Und diese Personen sagen selbst, dass diese "Pseudokopftuchträger" das nur tun um zu provozieren. Denn ein Glaube muss nicht durch das äussere Erscheinungsbild geprägt sein.

Man will sich dadurch nur absondern, und sicherlich nicht integrieren.  

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLordUrteil ist nicht akzeptabel.

 
  
    #5
22.08.03 08:18
Auch wenn jetzt wieder die Steine auf mich fliegen: Ich akzeptiere es nicht, wenn mich jemand mit Kopftuch unterrichtet, mir etwas verkauft etc. Im Privatleben ist das etwas anderes, aber bei der Arbeit erwarte ich religiöse Neutralität. Diese müssen wir Christen auch anderswo einhalten, das erwarte ich auch von Islamisten. Ich kaufe prinzipiell gerade wegen diesen Urteilen nicht mehr dort ein, wo ein Arbeitgeber gezwungen ist, gegen Willen der Kundschaft und der Firma jemand zu beschäftigen, der mir seine religiöse Einstellung konfrontativ rüberbringen will. Nein zu Kopftüchern während der Arbeitszeit!  

5937 Postings, 8018 Tage BRAD PITSL: Das Urteil mit der Lehrerin steht noch aus. Un

 
  
    #6
22.08.03 08:20
Und im Kommentar gestern hieß es, dass auch Verfassungsgericht die Sache bei Lehrern wohl differenzierter sieht.  

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLordDas schon.

 
  
    #7
22.08.03 08:21
Ich finde aber, daß für das Bsp. oben gleicher Maßstab gilt. Religion privat ja, bei der Arbeit nein. Da gibt es für mich keine Abstufungen.  

2273 Postings, 7570 Tage TomIndustryIIDas Problem mit der Lehrerin

 
  
    #8
22.08.03 08:23
ist eigentlich kein Problem. Denn Lehrer sollten in der BRD politisch und gesellschaftlich neutral sein, damit die Kinder eine ausgeglichene Ausbildung erhalten.

In Deutschland trifft leider nichts davon zu, da die Schüler von den ehem. 68igern bewusst durch schulfrei zu "Friedensdemos" (siehe Golfkrieg) verleitet werden.

Solch ein Verhalten sollte bestraft werden!  

8215 Postings, 8408 Tage SahneBeim Gemüsehändler meines Vertrauens

 
  
    #9
22.08.03 08:27
hat die Verkäuferin auch immer ein Kopftuch auf. Skandal!

Ich werde mich mal bei Ihrem Chef (Ali Machmut) beschweren...





 

5698 Postings, 7974 Tage bilanz3 grüne für SchwarzerLord

 
  
    #10
22.08.03 08:27
3 grüne müsste man geben. Leider kann ich das nicht.
Sehr sachlich und ohne Emotionen!  

10683 Postings, 8997 Tage estrichSchwarzer Lord

 
  
    #11
22.08.03 08:31
Bist Du auch für die Verbannung von Kruzifixen aus allen öffentlichen Gebäuden?

Was habt ihr eigentlich gegen Verschleirung? Das hat nichts mit Religion zu tun, sondern ist hierzulande eine Modeerscheinung.
 

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLord@sahne und estrich

 
  
    #12
22.08.03 08:48
@sahne: Das war mir klar, daß wieder so ein Kommentar kommt. Wenn ein Geschäft natürlich explizit für die Kultur eines bestimmten Landes steht und der Arbeitgeber, Kundschaft es ausdrücklich auch wünschen, was in deinem Bsp. der Fall ist, gilt natürlich eine Ausnahme.
@estrich: Das mit der Modeerscheinung schreibe ich deiner jugendlichen Unerfahrenheit zu. Generalisieren kann ich deine Kruzifix-Frage nicht, denn dann wären mehrere Dinge vorab zu klären: Z.B in welcher Religion mit welchem Christenanteil dies geschieht (erscheint mir in Südbayern angebrachter als irgendwo im Kreuzberger Rathaus). Desweiteren müßte man generell über unsere gesellschaftliche Orientierung diskutieren. Ob wir denn noch christlich geprägte Strukturen haben (zb bei Beibhaltung des Religionsunterrichts an Schulen) oder nicht (zb unser GrößterKanzlerallerZeiten Schröder, der ja ein Atheist ist). Persönlich bin ich als Christ für die Beibehaltung von Kruzifixen (natürlich nicht alle 10cm eines an das andere angehängt, sondern je nach Lage usw.).  

10683 Postings, 8997 Tage estrichDanke für dein Verständnis

 
  
    #13
22.08.03 08:54
Vorhin schreibst Du noch:

"Religion privat ja, bei der Arbeit nein. Da gibt es für mich keine Abstufungen."  

Jetzt bist Du dafür, dass Atheisten in Bayern, den Anblick eines zu Tode gefolterten vor 2Tausend Jahren ertragen müssen.

Entscheide Dich: Die Toleranz, die Du für Christen haben willst, gib sie auch denen, die keine Christen sind.  

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLordOh mann, stell dich nicht so an.

 
  
    #14
22.08.03 09:01
Jetzt kommst du mit Folterungen, das kann ja wohl nicht war sein. Was die Symbole im Einzelnen darstellen, war jetzt nicht Gegenstand der Diskussion.
Das heutige Christentum ist toleranter als der Islam, diese Frage stellt sich demnach so nicht. Außerdem ist es ein Unterschied, ob jemand persönlich Symbole zur Schau trägt oder ob das qua Institution gegeben ist. Ich halte D trotz eines gottesfeindlichen Kanzlers immer noch für christlich geprägt. Und von daher bin ich (habe ich bereits gesagt) für Kruzifixe in diesem Land. Toleranz endet außerdem dort, wo etwas anderes die Grundlagen dieser Toleranz zerstört.
Nörgel nicht so rum, sondern sag lieber mal, was du willst. Anstatt dauernd meine Postings nach kleineren Widersprüchen zu durchpflügen. Jedem rechtmachen kann man es unabhängig von der Religion eben nicht. Wenn ich höre, daß mancherorts schon Glockengeläut eingestellt wird, weil es 3 von 50000 Leuten einer Gemeinde nervt, dann spricht das Bände.  

Clubmitglied, 50104 Postings, 8643 Tage vega2000Ich werde mich auch sofort beschweren

 
  
    #15
22.08.03 09:05
Mein Arzt trägt einen weißen Kittel, mein Kfz-Mechaniker einen Blaumann, der Postmann trägt blaugelb, die Gemüsefrau eine Schürze & in Bayern laufen einige sogar in Lederhosen herum. Frechheit!  

10683 Postings, 8997 Tage estrichWieso?

 
  
    #16
22.08.03 09:06
Ist Jesus etwa nicht zu Tode gefoltert worden?

Ich höre jetzt mal auf zu nörgeln, sondern sage Dir was ich will: Ich will Dich verstehen.

Übrigens, mich nervt Glockengeläut auch.  

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLordNo immerhin, vega hat es erkannt.

 
  
    #17
22.08.03 09:07
Danke, ich fing schon wieder an an der Menschheit zu zweifeln.  

7149 Postings, 8793 Tage Levkejugendliche Unerfahrenheit bei estrich ?

 
  
    #18
22.08.03 09:17
das könnte der Spruch des Tages werden - SL

Dachte immer estrich ist einer der alten Säcke hier  

10365 Postings, 8459 Tage chartgranatehehehe...stimmt levke

 
  
    #19
22.08.03 09:25

oder hat er ein Verjüngugnsbad genommen und sieht jetzt aus wie Superstar-Alex??

Im übrigen gibt wäre es echt mal interessant zu wissen wie das Durchschnittsalter hier on board so ist....wir beide und auch estrich heben es ja dramatisch an........

 

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLord@Levke: Beides stimmt.

 
  
    #20
22.08.03 10:24
estrich ist reich an Jahren aber jung im Geiste.  

3010 Postings, 7911 Tage JoBar@SL: Schleimer! :) o. T.

 
  
    #21
22.08.03 10:41

10374 Postings, 7801 Tage big lebowskyAlles gut und schön,

 
  
    #22
22.08.03 10:50
aber habe ich als Arbeitgeber nicht auch echte? Ich bin (wohl) liberal.Religion,Weltanschauung,sexuelle Vorlieben etc sind privat,durch das GG geschützt und daher zu beachten.

Es gibt aber auch ART 14 GG. Danach ist das Eigentum geschützt.Wenn ich als Unternehmer verlange,dass meine Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht religiös agitieren(das tut man m.E. durch ein Kopftuch),ist das Privatautonomie und fällt in den Schutzbereich des Art 14 GG.

Was wäre mit einem Kellner,der sich nach der Erkenntnis islamistisch leben zu wollen,einen "langen" Bart wachsen lässt und mit Turban in meinem Restaurant servieren will?

Ich glaube,wir Deutschen wollen mit unserer Liberalität und Weltoffenheit wieder alles positiv regeln.Leider wird es das Gegenteil bewirken.  

4020 Postings, 7724 Tage MD11hehehehe

 
  
    #23
22.08.03 10:53
werden die Kopftuchträger eigentlich auch so beerdigt ? Was sagen da Grabfunde aus der Vergangenheit ??
Ich weis nur, dass die kleine Türkin das Kopftuch abnahm, bevor sie mit mir in die Kiste stieg !! Ist aber schon lange her, damals waren die Bräuche aber auch noch strenger als heute.
lol!!ggg  

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLordJoBar, danke für die Blumen.

 
  
    #24
22.08.03 12:11
@big l: Du hast das Problem genau erkannt. Leider neigen wir in unserer übertriebenen Toleranz dazu, Nicht-tolerante Menschen und Dinge so zu fördern, daß unsere Toleranz darunter wiederum zwangsläufig leidet.  

9161 Postings, 8968 Tage hjw2frage

 
  
    #25
22.08.03 12:17
wäre das urteil anders ausgefallen
wenn der arbeitgeber hätte nachweisen können,
dass wegen des kopftuches kunden ausbleiben und der umsatz
zurück geht........

denke ja

 

13475 Postings, 9075 Tage SchwarzerLordDas Urteil konnte nicht anders ausfallen.

 
  
    #26
22.08.03 15:19
Schließlich haben wir den WK II verloren. Und dafür werden wir noch in 500 Jahren für büßen!  

10374 Postings, 7801 Tage big lebowsky@ hjw

 
  
    #27
22.08.03 15:31
Ja,dann wäre das Urteil wohl anders ausgefallen.aber nun weis doch mal als Kaufhausbetreiber nach,dass ein Umsatzrückgang darauf beruht,dass eine der Angestellten ein "Kopftuch"trägt.Ist doch Steine statt Brot.  

1059 Postings, 8703 Tage mikelandauwatt für ne Aufregung!

 
  
    #28
22.08.03 15:45
ich hätte da mal nen tipp ;-):

kauft euch nen großen davidsstern und hängt ihn euch an ner kette um den Hals,
dann geht ihr ins kaufhaus und laßt euch von der verkäuferin mit dem kopftuch bedienen..  

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