Intertaiment steht kurz vor der Insolvenz?
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Eröffnet am: | 15.09.05 17:13 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 5 |
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dpa-afx
DGAP-Ad hoc: Intertainment AG deutsch
Donnerstag 15. September 2005, 15:59 Uhr
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Sonstiges
Intertainment AG: HypoVereinsbank erhebt Klage gegen Intertainment
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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HypoVereinsbank erhebt Klage gegen Intertainment
Intertainment hält die Klage für unbegründet
München, 15. September 2005 - Die HypoVereinsbank (HVB) hat vor dem Landgericht München I Teilklage in einem Urkundenprozess gegen die Intertainment AG und die Intertainment Licensing GmbH ANZEIGE
auf Zahlung von 10 Millionen Euro eingereicht. Die Klage wurde der Intertainment AG am Nachmittag des 13.9.2005 zugestellt. Das Landgericht hat für den 7. Oktober 2005 einen Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt.
In der Teilklage geht es um einen Kredit der Intertainment Licensing GmbH in Höhe von rund 14 Millionen Euro bei der HVB, für den die Intertainment AG eine Garantie übernommen hatte. Die Rechtsvertreter von Intertainment gehen aufgrund der laufenden Vergleichsverhandlungen weiterhin davon aus, dass die Angelegenheit einer einvernehmlichen, abschließenden Regelung zugeführt wird.
Intertainment hält an seiner Rechtsposition fest, die im Geschäftsbericht 2004 und auch auf der Hauptversammlung am Dienstag dieser Woche dargelegt wurde, und geht davon aus, dass die HVB und Intertainment hinsichtlich der Abwicklung der Restschuld eine Neuregelung gefunden hatten. Die Neuregelung sieht vor, dass die HVB einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein leistet. Im Rahmen dieses Besserungsscheins wurde der ursprünglich zum 30. Juni 2004 fällige Kredit in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2003 mit 13,583 Millionen Euro ausgebucht und in Ü-bereinstimmung mit dem Besserungsschein unter den Rückstellungen erfasst. Zur Beurteilung des Sachverhaltes wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Gutachten erstellt. Dieses war die Grundlage für die Beurteilung durch das Management von Intertainment.
Die HVB hatte den Kredit trotz der Neuregelung unter anderem zum 30. Juni 2004 fällig gestellt. Dies war nach Auffassung von Intertainment aufgrund der Neuregelung nicht mehr möglich.
Intertainment AG Frauenplatz 7 80331 München Deutschland
ISIN: DE0006223605 WKN: 622360 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.09.2005
Denn im eigentlichen Urkundenprozess ist praktisch nur die Urkunde als Beweismittel zulässig. Parteivernehmung funktioniert nur wenn der Gegner mitmacht und das wird HVB nicht. Die HVB kann alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden nachweisen, ITN hat keine Urkunden mit denen der Einwand des Besserungscheins bewiesen werden kann.
Deswegen wird - sollte es keine gütliche Einigung geben- ein Urkunden-Vorbehaltsurteil gegen ITN ergehen.
Aus diesem Urkunden-Vorbehaltsurteil, das relativ schnell ergeht, kann die HVB gem. §708 Nr.4 ZPO ohne Sicherheitsleistung in das Vermögen von ITN vollstrecken, selbst wenn ITN den Gang ins Nachverfahren beantragt. In diesem Nachverfahren kann ITN versuchen, mit den üblichen Beweismitteln (z.B. Zeugen) den Besserungsschein zu beweisen. Für diese Einwendung trifft allerdings ITN die Beweislast. Sollte der Richter keiner der beiden Partein Glauben schenken ginge dies zu Lasten von ITN.
Die große Gefahr für ITN besteht darin, dass relativ schnell ein vollstreckbarer Titel erlangt werden kann, was, wenn keine bedingte Stundungsabrede getroffen wird, den Insolvenzantrag zur Folge hat. Große Verzögerungsmöglichkeiten hat man in diesem Verfahren normalerweise nicht, weil es eben gerade ein Schnellverfahren zur Erlangung eines Titels darstellt.
OB die HVB wirklich ein Interesse hat ITN in die Insolvenz zu schicken steht auf einem anderen Blatt. Die Möglichkeiten dazu hätte sie allerdings. Eine andere Möglichkeit wäre die Abtretung der Forderungen an die HVB.
Ich denke, darauf läuft es raus....
Die Forderungen an Samaha sind sogut wie uneinbringlich; die HVB einigt sich mit der Comerica und die Aktionäre haben die Arschkarte gezogen.
München (Reuters) - Die HVB hat das Medienunternehmen Intertainment auf die Zahlung von zehn Millionen Euro verklagt.
Nach der Mitteilung brach die früher am Neuen Markt notierte Intertainment-Aktie um rund 18 Prozent auf 1,50 Euro ein.
Bei der Teilklage geht es um einen ausstehenden Kredit der HVB für die Tochter Intertainment Licensing GmbH in Höhe von rund 14 Millionen Euro, für die die Muttergesellschaft eine Garantie übernommen hatte, wie Intertainment am Donnerstag mitteilte. Das Münchener Medienunternehmen gehe aber weiter davon aus, dass die HVB und Intertainment hinsichtlich der Rückzahlung eine Neuregelung gefunden hätten. Deshalb sei die Klage sehr überraschend gekommen, sagte Intertainment-Alleinvorstand Achim Gerlach. Sollte Intertainment die zehn Millionen Euro zahlen müssen, schloss Gerlach die Insolvenz des Unternehmens nicht aus. " Dann würden wir uns im Zustand der Zahlungsunfähigkeit befinden" , sagte er. " Aber diese Möglichkeit halte ich für gering" , fügte er hinzu. Die HVB bestätigte die Klage gegen Intertainment, wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren aber nicht zu Details äußern.
Intertainment hofft für die Ablösung des Kredits auf Zahlungen aus Schadensersatz-Verfahren in den USA. Im vergangenen Jahr bekam Intertainment Schadensersatz von dem US-Filmproduzenten Franchise Pictures in Höhe von 121,7 Millionen Dollar zugesprochen. Das Unternehmen meldete aber kurz danach Konkurs an, womit unklar ist, wann und wie viel Geld Intertainment zufließt. Daneben läuft noch ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die in die Zusammenarbeit mit den Amerikanern involvierte Comercia Bank sowie mehrere Versicherungen. Mit den Versicherern hat sich Intertainment inzwischen auf Vergleichszahlungen geeinigt, deren Höhe aber nicht beziffert. Allein von Comercia fordert Intertainment über 100 Millionen Dollar.
Intertainment zufolge hat es eine Übereinkunft mit der HVB gegeben, die Forderung der Bank in einen Besserungsschein zu wandeln, womit die HVB zu einem stillen Teilhaber bei Intertainment würde. Auf Grund dieser Absprache habe Intertainment den Kredit aus der Bilanz ausgebucht und unter den Rückstellungen erfasst.
© Reuters 2005. Alle Rechte vorbehalten. Do Sep 15, 2005 6:30 MESZ
Urteil
Intertainment AG: Intertainment verliert Urkundenprozess
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Intertainment verliert Urkundenprozess / Aufsichtsrat tagt wegen
Insolvenzgefahr
München, 22. Dezember 2005 - In dem von der HypoVereinsbank AG gegen die
Intertainment Licensing GmbH und die Intertainment AG angestrengten
Urkundenprozess hat die zuständige Richterin am Landgericht München I heute
das Urteil verkündet. Dabei bestätigte sie im Rahmen der mündlichen
Urteilsverkündung den Anspruch der HVB auf Zahlung der von ihr geforderten 10
Mio. Euro und billigte ihr zudem das Recht zu, das Urteil zu vollstrecken.
Die Intertainment Licensing GmbH und die Intertainment AG befinden sich
aufgrund des Urteils in höchster Insolvenzgefahr. Deshalb wird der
Aufsichtsrat der Intertainment AG am morgigen Freitag zu einer
außerordentlichen Sitzung zusammenkommen.
Ende der Mitteilung
Intertainment AG
Frauenplatz 7
80331 München
Deutschland
ISIN: DE0006223605
WKN: 622360
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.12.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:24 22.12.2005
Intertainment AG: Gericht bestellt neuen Gutachter
Intertainment AG / Sonstiges
17.02.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gericht bestellt neuen Gutachter
München, 17. Januar 2006 - Das Amtsgericht München hat heute im
Zusammenhang mit dem Insolvenz-Antrag der Intertainment AG und der
Intertainment Licensing GmbH den Münchner Rechtsanwalt Dr. Martin Prager
als neuen Gutachter eingesetzt. Er wurde beauftragt, innerhalb von fünf
Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die beiden Unternehmen
überschuldet und zahlungsunfähig sind, bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht,
welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen und ob das
Vermögen zur Deckung der Kosten der Insolvenzverfahren ausreicht.
Der ursprünglich mit dem Gutachten beauftragte Münchner Rechtsanwalt Dr.
Michael Jaffé wurde auf eigenen Antrag von dem Gericht von dieser Aufgabe
entbunden, um jegliche Möglichkeit einer etwaigen Interessenkollision
bereits im Vorfeld zu vermeiden. Dr. Jaffé hatte dem Gericht ihm erst jetzt
bekannt gewordene neue Umstände mitgeteilt, die eine Berührung zu anderen
Insolvenzverfahren nicht ausschließen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Intertainment AG, Investor Relations, Frauenplatz 7, 80331 München
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
Internet: www.intertainment.de, E-Mail: investor@intertainment.de
DGAP 17.02.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: Intertainment AG
Frauenplatz 7
80331 München Deutschland
Telefon: +49 (0)89 21699-0
Fax: +49 (0)89 21699-11
Email: investor@intertainment.de
WWW: www.intertainment.de
ISIN: DE0006223605
WKN: 622360
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen,
Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service