Insolvenz, Kurzarbeit


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 29.01.10 19:39
Eröffnet am:29.01.10 18:21von: schlurpAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:29.01.10 19:39von: WahnSeeLeser gesamt:5.175
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:
2


 

339 Postings, 6849 Tage schlurpInsolvenz, Kurzarbeit

 
  
    #1
2
29.01.10 18:21
Hallo @all
Mal ne Frage an die Experten hier.
In der Firma in der ich arbeite ist seit April 2009 Kurzarbeit.
Ende Januar wurde Insolvenz angemeldet.

Meine Frage:

Im Januar hatte ich 6 Kurzarbeitertage, aber durch den Insolvenzantrag Ende Januar haben wir erfahren, das die Insolvenz von Anfang Januar bis Ende März laufen soll.
Gibt es im Insolvenzverfahren Kurzarbeit oder sind das dann Freistellungstage durch den Insolvenzverwalter?
Im Dezember habe ich für 23,75 Stunden nur 128,75 € bekommen, was nach meiner Rechnung einem Stundensatz von 5,42 € ausmacht- das sind aber nicht mal 30 % von meinem Stundenlohn, zustehen müßten mir aber doch eigentlich 67 % ( Kind auf der Steuerkarte ) .
Habe ich einen Denkfehler- nach Reklamation bei der zuständigen Abrechnungsfirma sagten die mir , das wäre Richtig so.
Könnt ihr mir das mal erklären ( Kurzarbeit in der Insolvenz bzw Berechnung von Kurzarbeitergeld)

MfG

Schlurp

Für  

14559 Postings, 6432 Tage NurmalsoWähl FDP, dann zahlst du weniger Steuern.

 
  
    #2
29.01.10 18:23
Sorry, grober Scherz.  

4706 Postings, 8231 Tage R.A.P.Sobald der Insolvenzantrag greift...

 
  
    #3
1
29.01.10 18:34
...ist für dich nur noch der Sequestor zuständig. Den mußt du dann fragen, ggfls. das zuständige Arbeitsamt das die Kurzarbeit finanziert; auch wegen eventuellem Konkursausfallgeld.

Jedenfalls ist der dein alleiniger Ansprechpartner und nicht die Abrechnungsfirma oder der ( ehemalige ) Chef.  

26451 Postings, 5594 Tage WahnSee#1 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der....

 
  
    #4
29.01.10 19:39
....Kurzarbeit in einem Insolvenzverfahren. Diese Möglichkeit wird häufig genutzt um die Mitarbeiter nicht direkt entlassen zu müssen. Gegriffen wird zu diesem Mittel, wenn noch Chancen gesehen werden, dass das Unternehmen weitergerführt werden kann (ob eigenständig oder durch Verkauf etc.).

Sofern keine Gesamtbetriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen getroffen wurden (Mitarbeiterbeiträge im Rahmen eines Sanierungskonzeptes) gilt Dein normaler AV mit den dortigen Konditionen.

Ansprechpartner für Dich ist der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter und sonst KEINER, auch dein ehemaliger GF nicht. Infos einholen bzgl. des Sachstandes kannst Du beim Betriebsrat (sofern vorhanden). Beim AA was die Berechung des Kurzarbeitergeldes betrifft.

Konkursausfallgeld hat mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun; zumal es ja auch keine Konkurse mehr gibt (seit Einführung des Insolvenrechtes). Insolvenzausfallgeld wird vom AA für 3 Monate gezahlt, wenn der Arbeitgeber gar nicht mehr gezahlt hat.

Auf jeden Fall solltest Du dich von einem Arbeitsrechtler beraten lassen, da viele Insolvenzverwalter bewusst in die Trickkiste mit gekürzten Lohnzahlungen (und deren verschiedenen Varianten) greifen . Und noch so einige andere Tricks;- das würde hier jetzt aber zuweit führen.  

   Antwort einfügen - nach oben