Insolvenz - Grundbucheintrag


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Neuester Beitrag: 22.04.09 14:48
Eröffnet am:13.03.09 08:50von: RalfusAnzahl Beiträge:36
Neuester Beitrag:22.04.09 14:48von: kreuzritterLeser gesamt:9.399
Forum:Talk Leser heute:3
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4364 Postings, 6026 Tage RalfusAnmelden oder doch vielleicht nicht ?

 
  
    #26
2
14.03.09 10:13
Habe meine alten Unterlagen rausgeholt.
Diesmal funktionierte der ZugangsPIN.
Beim Insolvenzverwalter da diese Infos :
Status eröffnet
Abwicklungsart Regelinsolvenz  
Erklärung Masseunzulänglichkeit
Bemerkungen Das Verfahren wurde eröffnet.  
Quotenaussichten Hierzu können noch keine Aussagen getroffen werden.
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Aus dem Schreiben des Insolvenzverwalter "Abschließend muss ich Sie noch auf die
Kostentragungspflicht gem.§ 177 Abs.1 S.2 InsO [ derzeit ca.15,00€ Gerichtskosten + Veröffentlichungskosten ]
für die nachträgliche Aufnahme der Forderung zur Insolvenztabelle und Prüfung hinweisen."
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Das Angebot des Kaufinteressierten annehmen oder die eventuell geringen Kosten in Kauf nehmen und weiter Pokern.
Ich warte ja sowieso schon seit Jahren und zahle bisher nur drauf.

12850 Postings, 8140 Tage Immobilienhaiweiter pokern ist nicht.......

 
  
    #27
1
14.03.09 11:15
das ding wird über kurz oder lang in den zwang gehen, da kassiert der inso-verwalter fett kohle und der rest bleibt bei deinen vorranggläubigern hängen und du fällst hinten runter.......

also nimm was du kriegen kannst, das angebot wird nicht besser.....

33746 Postings, 5577 Tage Harald9Rang 8

 
  
    #28
14.03.09 12:25
da gibts sowieso nichts mehr zu pockern; selbst wenn er wollte. Hab ich ja auch schon so geschrieben !

Ist eine sehr seltsame Geschichte hier ........  

4034 Postings, 6043 Tage FDSA10 Jahre war es her.

 
  
    #29
1
14.03.09 12:57
Dann ist es besser Schluss zu machen.  

4364 Postings, 6026 Tage RalfusAlso nur noch RACHE ? oder Almosen ?

 
  
    #30
3
14.03.09 14:49
Da bleibt mir aber doch nur der Weg mich an den Ganoven zu rächen,
indem ich mich quer stelle.
Dadurch schleppender Insolvenzbetrieb (nicht freihändiger Verkauf) also Ablehnung der Lästigkeitsprämie(=Almosen) ,bis es irgendwann zur Zwangsversteigerung kommt.
Dann erhalten zwar die vorrangigen Gläubiger den ganzen Batzen und ich gehe leer aus.
Aber die Betrüger gehen ebebso absolut leer aus und gehen dann noch in private Insolvenz.
Leider ist dann nach ein paar Jahren (sieben oder so ???) auch wieder Gras drüber gewachsen.

12850 Postings, 8140 Tage Immobilienhaidie gehen nicht in die private inso......

 
  
    #31
1
14.03.09 15:21
wie kommste denn auf den trichter?

du hast echt keine ahnung von geldgeschäften, du solltest dir dringend mal nen anwalt für sowas nehmen....

4364 Postings, 6026 Tage Ralfuskeine ahnung von geldgeschäften

 
  
    #32
2
14.03.09 15:50
keine ahnung von geldgeschäften...
In dieser Materie - also Immobilien und Insolvenzrecht bin ich ein total unbelecktes Blatt.
Da gebe ich Dir vollkommen recht.
Bei mir stand noch nie der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Auch diese Lehrstunde habe ich noch nie bekommen.
Insolvenzverwalter brauchten sich noch nie um meine Masse zu kümmern.
Meine nächste Bildungslücke.
Ich hab nicht mal eine lächerliche Schufa-Eintragung.
Muß man Franjo Pooth oder Bernie Maddoff heißen - und andere Menschen ins Verderben reißen,
um als clever zu gelten?
Ich habe damals den einzigsten Fehler meines Lebens gemacht - diesen aber richtig !!!
Das leuchtet mir alles ein.
Einen Anwalt einzuschalten war auch nicht meine beste Idee - damals.

Heute weiß ich , daß ich damals furchtbar über den Nuckel gezogen wurde.
Möchte alle Möglichkeiten ausloten und weiß,das das Spiel noch nicht zu Ende ist.

33746 Postings, 5577 Tage Harald9das das Spiel noch nicht

 
  
    #33
14.03.09 16:51
zu Ende ist

hast du oben geschrieben. Bist du dir sicher, das du heute weist um was es hier geht !?  

10342 Postings, 5701 Tage kalleariZwangsversteigerung

 
  
    #34
2
14.03.09 17:22
Du bekommst nur etwas, wenn die vor Dir eingetragen 1....7 befriedigt sind und fuer Dich noch etwas uebrig bliebe. Deshalb ist es immer gut auf Rang 1 zu stehen.

Der Kaeufer will eine Zwangsversteigerung umgehen, wo er ueberboten werden koennte. Deweiteren muessen die Hauptglaeubiger einverstanden sein. Es koennte bei Versteigerung weniger geben als der Kaeufer bietet. Da Du auf Rang 8 stehst sehe ich fuer Dich schwarz. Du hast 7 mit Vorrecht vor Dir.Es sei denn die
7 haetten nur ganz geringe Betraege zu erhalten und es ist dadurch sicher, dass Du auch auf Position 8 etwas oder alles erhaelts. Schlau machen, was die 7 vor Dir zu bekommen haben.

mfg
Kalle  

22640 Postings, 6875 Tage luthienWenn ich an deiner Stelle wäre...

 
  
    #35
1
15.03.09 16:34
1. Masse is wohl eh keine da, also bringt die Anmeldung auch nicht gerade viel Kohle.
2. Was juckt es mich ob irgendwer was bekommt oder nicht oder irgendwas länger dauert oder kürzer?

Fazit: Wenn der Typ dir 10% der Zwangssicherungshypothek gibt, dann nehm die Kohle, sei froh drüber und geh damit ordentlich einen saufen und vergess die ganze Geschichte.

247 Postings, 6413 Tage kreuzritterHaus selbst ersteigern

 
  
    #36
22.04.09 14:48
Hab hier etwas mitgelesen und mir überlegt,  er soll das Haus selbst
ersteigern damit übernimmt er seine Schulden ja praktisch +/- null
mit.  Was meint ihr dazu.
Mfg  

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