Möllemanns Tod für immer ungeklärt
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.07.03 20:43 | ||||
Eröffnet am: | 09.07.03 16:44 | von: kl.Sieger | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 09.07.03 20:43 | von: Grinch | Leser gesamt: | 702 |
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Möllemanns Tod für immer ungeklärt
Selbstmord oder doch ein Unfall? Der tragische Tod von Jürgen W. Möllemann († 57) wird möglicherweise niemals aufgeklärt. Heute schloss die Staatsanwaltschaft Essen ihre Ermittlungsakten.
§8 ALV:
Was gilt bei Selbsttötung des Versicherten?
(1) Bei Selbsttötung vor Ablauf von 3 Jahren seit Beginn des Versicherungsschutzes gemäß §2 Absatz 1 oder seit Wiederherstellung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, daß die Tat in einem die freie Willensbestimmuing ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Gestestätigkeit begangen worden ist. Andernfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert gemäß §5 Absatz 3 aus.
Ich habe da andere Erfahrungen.
Scheiß auf Gesetzestexte und Vertragsbestandteile. Versicherung ist Mafia und Connections. Kohle bekommt man nur bei Aussicht auf eine größere Police. Wo lebt Ihr überhaupt?
Außer es geht um "Kleinscheißer"beträge.