Möllemanns Tod für immer ungeklärt


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Neuester Beitrag: 09.07.03 20:43
Eröffnet am:09.07.03 16:44von: kl.SiegerAnzahl Beiträge:12
Neuester Beitrag:09.07.03 20:43von: GrinchLeser gesamt:702
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1129 Postings, 7974 Tage kl.SiegerMöllemanns Tod für immer ungeklärt

 
  
    #1
09.07.03 16:44
Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen ab
Möllemanns Tod für immer ungeklärt

Selbstmord oder doch ein Unfall? Der tragische Tod von Jürgen W. Möllemann († 57) wird möglicherweise niemals aufgeklärt. Heute schloss die Staatsanwaltschaft Essen ihre Ermittlungsakten.
 

10373 Postings, 7794 Tage big lebowskyDa wird sich wohl ein Rechtsstreit anbahnen,

 
  
    #2
09.07.03 19:33
für den wahrscheinlichen Fall,dass Möllemann eine/mehrere Lebensversicherungen abgeschlossen hat.Freitod nicht nachzuweisen,könnte auch Unfall gewesen sein;sicher kein Tötungsdelikt.Da der Versicherer Vorsatz(Selbsttötung)beweisen muss,könnte es hier noch zivilrechtlich weitergehen.Der StA ist das egal,weil Freitod noch nicht strafbar ist.  

12850 Postings, 8150 Tage Immobilienhainö big l. die versicherer haben ne ausschlussklaus

 
  
    #3
09.07.03 20:04
el das zahlung bei freitod während der ersten 3-5 jahre ausgeschlossen ist. danach ist denen das relativ schnuppe. es geht nur darum, solche fälle auszuschliessen, in denen leute in finanzieller not meinen, sich durch den abschluss einer lv und danach tod zu sanieren.  

179550 Postings, 8250 Tage Grinch2 Jahre o. T.

 
  
    #4
09.07.03 20:17

179550 Postings, 8250 Tage GrinchNö sind doch 3. o. T.

 
  
    #5
09.07.03 20:17

179550 Postings, 8250 Tage GrinchUnd hierzu noch was:

 
  
    #6
09.07.03 20:28
Weil ich das büchlein grad da hab:

§8 ALV:

Was gilt bei Selbsttötung des Versicherten?

(1) Bei Selbsttötung vor Ablauf von 3 Jahren seit Beginn des Versicherungsschutzes gemäß §2 Absatz 1 oder seit Wiederherstellung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, daß die Tat in einem die freie Willensbestimmuing ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Gestestätigkeit begangen worden ist. Andernfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert gemäß §5 Absatz 3 aus.  

34698 Postings, 8647 Tage DarkKnightWENN es hier auch nur einen einzigen am Board

 
  
    #7
09.07.03 20:33
gibt, der ne Versicherspolice lesen kann und daraus etwas prognostizieren kann, dann ziehe ich meinen Hut.

Ich habe da andere Erfahrungen.

Scheiß auf Gesetzestexte und Vertragsbestandteile. Versicherung ist Mafia und Connections. Kohle bekommt man nur bei Aussicht auf eine größere Police. Wo lebt Ihr überhaupt?

Außer es geht um "Kleinscheißer"beträge.  

179550 Postings, 8250 Tage GrinchSchick mir die Police.

 
  
    #8
09.07.03 20:34
Frag mich ob dies oder das versichert ist und ich sag es dir. Auch wenn mich das ankotzt!  

34698 Postings, 8647 Tage DarkKnightDie Police besteht aus 5 Ordnern.

 
  
    #9
09.07.03 20:38
Das Portogeld habe ich zur Zeit leider nicht.  

179550 Postings, 8250 Tage GrinchUm was für eine geht es? o. T.

 
  
    #10
09.07.03 20:39

34698 Postings, 8647 Tage DarkKnight@Grinch: ich schreib Dir morgen ein e-mail

 
  
    #11
09.07.03 20:42
und falls Du keines bekommst:

ich passe mich dem Rücklauf an, den ich erhalte.  

179550 Postings, 8250 Tage GrinchJut mach dat. o. T.

 
  
    #12
09.07.03 20:43

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