Griechenland Banken
An die sechs Euro glaube ich nicht mehr. Vier wären schon gut.. aber wer weiß.
Erst mal sehen, was die Amerikaner heute nachmittag aus den News machen.
Und dann den Verfalltag an den Börsen am nächsten Freitag abwarten.
Goldman Sachs neue Kursziele:
2,40 AB
0,28 NBG
0,85 EB
3,10 PB
Wenn es nach den Stresstests keine Dilution gibt, werden die Kursziele allerdings kräftig nach oben korrigiert, so Goldman Sachs, die heute den "Greek Investors Day" veranstalten.
http://bestinsurance.gr/a1/?p=16469
unter 2 für mich ein kauf.
Der größte Geldvernichter mit ausgeprägter Zockermentalität ist die EZB!
Diese Typen gehören in den Knast! Wie soll denn ein Grieche, der in Armut steht, dieses verstehen? Milliarden über Milliarden werden verzockt.
Es ist an der Zeit, dass die Europäer gegen diese Institution vorgehen!
ich kann nur von meiner Pfandriefbank sagen das man manchmal viel Geduld braucht bis der Zug abfährt
Im Juni wurde durch die EU ein Papier herausgegeben, dass die Verwertung von NPLs erzwingt, wobei NPL ziemlich weit gefasst wird: Schon wenn eine Privatperson kein Einkommen hat oder ein Unternehmen ein Liquiditätsproblem, wird aus einem Kredit ein NPL - selbst wenn noch eine einzige Rate ausgefallen ist.
Diese Kredite - eigentlich genau das Geschäft der Banken - müssen nach jetziger EU-Planung in Zukunft abgewickelt und ausgelagert werden.
Deshalb dürfte es dann auch für unsere GR-Banken seit Juni beständig runtergegangen sein.
Es bleibt zu hoffen, dass sich Widerstand formiert.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/...s-fuer-schuldner/
Zu deiner Aussage rate ich dir dringend mal den Chart der PB in Verbindung mit den letzten KEs anzuschauen!
In 10 Jahren und durch zahlreiche KEs mit Resplits ist der Kurs von sagenhaften 250.000 € auf die aktuellen ca. 2.5 € gefallen.
Der letzte Resplit (ohne KE) von 20:1 war ziemlich kursneutral, weil es dazu eben keine KE gab.
Aber beim letzten Resplit (mit KE) in 2015 ging der Kurs von 100 auf 3 € zurück.
Solche Kursverluste kann niemand mehr ausgleichen, auch wenn die Aktie mal wieder um einige 100% ansteigt!
02.08.17 Reverse Split 20:1
02.12.15 Reverse Split 100:1
Ich war hier auch zeitweise mit 22 K investiert und zwischendrin mit 40% in den Miesen.
Deshalb bin ich auch bei 4,90 mit ca. 10 % Gewinn ausgestiegen, was im Nachhinein betrachtet für mich ein großes Glück war.
Ich hatte aber bei meinem damaligen Ausstieg nur mit Kursrückgängen so bis 3,80 gerechnet.
Das der Kurs aber so schnell bis auf die 2 € fällt, dass hätte ich damals auch nicht gedacht.
Mache aber nicht den gleichen Fehler wie ich und lasse es so weit ins Minus laufen wie bei mir!
Wenn der Kurs nochmal zurückfallt auf 2,19 dann würde ich an deiner Stelle lieber mit Verlust verkaufen.
Das sollte dir auch eine Warnung sein, auch die ganz Großen haben sich schon an der PB ordentlich die Finger verbrannt!
https://www.welt.de/wirtschaft/article153472106/...land-verzockt.html
die müssen ja auf endlos faulen krediten sitzen da ja keiner mehr kredite zahlen kann oder?
http://www.ariva.de/forum/...nland-banken-516069?page=371#jumppos9296
Gruß
Huey
wenn die zahl stimmt sehe ich aktuell ein KBV von 0,11
die aktuellen q3 zahlen und der Ausblick bis 2019 sind eigentlich positiv insofern müsste das KBV Gap sich schliessen
angenommen ende 2019 haben wir noch 0,5 KBV dann wäre der Kurs ca €11
das wäre eine Jahresrendnite von 111%
Zitat aus wikipedia:
Bilanzierung
Die Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) gliedert im Unterabschnitt 1 die Posten der Aktivseite nach Forderungen an Kreditinstitute (§ 14 RechKredV), Forderungen an Nichtbanken (§ 15 RechKredV), Schuldverschreibungen im Bestand (§ 16 RechKredV), Aktien im Bestand (§ 17 RechKredV) und Beteiligungen (§ 18 RechKredV). Dabei müssen die Institute im Anhang des Jahresabschlusses Fristenuntergliederungen nach § 9 Abs. 2 RechKredV vornehmen, und zwar für Restlaufzeiten dieser Bilanzpositionen von < 3 Monaten, > 3 Monaten bis 1 Jahr, > 1 Jahr bis 5 Jahre und > 5 Jahre.
Die Bilanzierung der Eventualhaftungen ist geregelt in § 26 Abs. 1 RechKredV (Wechselhaftungen), § 26 Abs. 2 RechKredV (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Garantien, Patronatserklärungen und Akkreditive), § 26 Abs. 3 RechKredV (Sicherheiten aus dem Bankvermögen für fremde Verbindlichkeiten), § 27 Abs. 2 RechKredV (nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen). Sonstige Derivate unterliegen als schwebende Geschäfte nach herrschender Meinung einem Bilanzierungsverbot durch den so genannten Nichtbilanzierungsgrundsatz schwebender Geschäfte. Dieser Grundsatz ist nicht gesetzlich kodifiziert, sondern wird aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (Bilanzierung) abgeleitet. Deshalb ist nach § 36 Satz 1 RechKredV in den Anhang eine Aufstellung über noch nicht abgewickelte, fremdwährungs-, zinsabhängige und sonstige Termingeschäfte mit Erfüllungsrisiko aufzunehmen. Unterschieden wird nach währungsbezogenen, zinsbezogenen und Derivaten mit sonstigen Preisrisiken, die lediglich namentlich aufzuzählen sind. Der Sicherungsgeber eines Credit Default Swaps weist in Höhe des übernommenen Kreditrisikos eine Eventualverbindlichkeit gemäß § 251 HGB oder nach § 340a HGB in Verbindung mit § 35 RechKredV und den entsprechenden Formblättern aus, solange mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.