Danke lieber Schröder das haaast du fein gemaacht!
Juristen war aufgefallen, daß Ingenieure nur Kosten verursachen, während
Verkäufer Geld einbringen ;-)
(mit 28 erst mit dem Studium fertig ? da mußte man schon gute Gründe haben)
schau mal, ob da was für dich bei ist. falls ja, kannst du ja mal eine bewerbung riskieren. das ist weltweit der zweitgrösste makler.
in diesen sinne
Zulässige Gründe bei Ingenieuren:
- Uni-Studium nach FH-Studium
- Studium nach Lehre
- Studium nach Abendschul-Abitur
Heute sieht es zu Glück für Ingenieure besser aus. Irgendwie ist den Juristen und
Kaufleuten inzwischen klar geworden, daß man sie sie trotzdem braucht.
s.o.
Durchschnittsdauer war in der Uni Stuttgart damals 14 Semester. Danach ist in der Studienordnung auch noch entrümpelt worden, aber die Verhältnisse waren so. Entschuldige, dass ich mit 28 nach Studienabschluss noch keine 5 Jahre Berufserfahrung hatte.
Der eine sagt Streber, der andere Bummelstudent. Wo bin ich denn hier gelandet?
Grüße
ecki
War 25 als ich fertig war. Mit Wehrdienst.
Grüße
Apfelbaumpflanzer
Weiß ja nicht, an welcher Uni du warst, aber gratuliere dir jedenfalls. Entrümpelt wurde zweimal!
Grüße
ecki
Wie gesagt Abschluss 1995.
Kenne einen, der schaffte es 1994 in 8 Semestern.
(allerdings mit ein bisschen tricksen, weil er mit der Diplomareit 1 Semester vor der letzten Prüfung angefangen hat)
Grüße
Apfelbaumpflanzer
eben für Ingenieure schlecht aus. Und da hatten nur "außergewöhnliche" Werdegänge
vernünfigte Chancen.
"Die UST, die du als Unternehmer reinkreigst, hast du nur im Auftrag des Finanzamtes eingenommen, aber nie gehabt. Nur bei Gegenrechnung musst du sie nicht abführen.
Als Selbstständiger niemals!!!!!!!!!!!! Brutto rechnen. Sollte dein Makler auch nicht."
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vom Grundsatz her richtig, allerdings machst du einen entscheidenden Fehler: Du denkst, jeder Unternehmer sei vorsteuerabzugsberechtigt. Viele sind es nicht! Zeig mir einen Versicherungsmakler, der vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Zahlt die Mehrwertsteuer immer voll an seine Lieferanten, ob er Büromaterial bestellt oder sich neue PC´s anschaft, Software kauft oder was auch immer.
Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen müssen immer "brutto" rechnen.
gruss, advokat
Wenn der Kunde einen sogenannten Maklervertrag abgeschlossen hat, ist der Makler verpflichtet dem Kunden nach bestem Gewissen die passende Deckung, lückenlos zu gewährleisten und zu besorgen. Sprich wenn es was günstigeres mit den gleichen Bedingungen und einschlüssen auffem markt gibt, muss er dort eindecken. Auch wenn das für ihn einen Courtageverlust bedeutet. Gleiches gilt wenn man z. B. eine Lebensversicherung abschliessen möchte und die Courtage beim einen Anbieter höher ist.
SO jetzt können sich die "Schwarzen-Schäfchen" über mich auskotzen... mein Auto parkt ja inner Garage!!! ;-))