´Goldene Aktien´ verstoßen im Grundsatz gegen EU-R


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04.06.02 15:53
´Goldene Aktien´ verstoßen im Grundsatz gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat staatliche Sonderstimmrechte in privatisierten Unternehmen für weitgehend unzulässig erklärt. Das Urteil könnte Folgen für das VW-Gesetz haben, das den Autobauer vor einer feindlichen Übernahme schützen soll.

Der EuGH urteilte am Dienstag in Luxemburg, dass Regelungen über "Goldene Aktien" beim ehemaligen französischen Staatsunternehmen Elf Aquitaine und bei privatisierten portugiesischen Unternehmen nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Dagegen erklärte das Gericht eine belgische Regelung für zulässig, mit der eine Mindestversorgung mit Erdgas gesichert werden soll.

Der freie Kapitalverkehr in der Europäischen Union (EU) dürfe durch nationale Regelungen nur in bestimmten Fällen eingeschränkt werden, urteilte das Gericht. Zudem müsse dies durch "zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein und in angemessenem Verhältnis zum verfolgten Ziel" stehen. Die Europäische Kommission hatte dem Urteil große Bedeutung für die geplante Richtlinie für Unternehmensübernahmen in der EU beigemessen.



Gabriel reagiert gelassen

Die Urteile stellen auch das niedersächsische Volkswagen-Gesetz in Frage. Das Land hat bei dem Autobauer ein Höchststimmrecht, Anteilseigner dürfen nicht mehr als 20 Prozent ihres Stimmrechts ausüben. Bei strategischen Entscheidungen kann das Land nicht überstimmt werden. EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein hatte wiederholt kritisiert, das Gesetz behindere den freien Kapitalverkehr in der EU.


Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) reagierte jedoch gelassen auf das Urteil: "Das Urteil hat inhaltlich nichts mit VW zu tun", sagte Gabriel am Dienstag in Bremen. VW kenne keine Golden-Share-Regeln. Auch erste Stellungnahmen der Europäischen Kommission wiesen in die gleiche Richtung: "Das Volkswagen-Gesetz ist im strengen Sinne keine Goldene Aktie. Das ist etwas anderes", sagte Kommissionssprecher Michael Tscherny am Dienstag in Brüssel.



Ausnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen

Im Fall der Goldene Aktien des Staates bei Elf-Aquitaine wird der Erwerb von Anteilen oder Stimmrechten ab einer gewissen Größenordnung von einer vorherigen Genehmigung des Wirtschaftsministers abhängig gemacht. Das Gericht gesteht den Staaten zwar zu, aus Gründen der Versorgungssicherheit eine gewisse Kontrolle über die entsprechenden Firmen auszuüben. Doch die französische Regelung gehe über dieses Ziel hinaus, weil sie völlig offen lasse, unter welchen Umständen eine Genehmigung zum Aktienerwerb untersagt werden könnte.


In Portugal ist für den Erwerb von mehr als zehn Prozent des Kapitals privatisierter Unternehmen ebenfalls eine staatliche Genehmigung erforderlich. Außerdem werden ausländische Anteile beschränkt. Schon diese Benachteiligung allein verstößt nach dem Richterspruch gegen die EU-Verträge. Gebilligt wurde vom EuGH dagegen die belgische Regelung über die "Goldene Aktie" beim heimischen Gasversorger, weil hierbei keine vorherige Genehmigungen erforderlich sind und die Entscheidungen des Staates nach überprüfbaren Vorschriften erfolgen müssen.

 

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