Gesetz:Verlust nicht realisierbar lt. §20,2 EstG ?


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Neuester Beitrag: 23.01.18 21:49
Eröffnet am:23.01.18 21:45von: neu_hierinAnzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:23.01.18 21:49von: buckweiserLeser gesamt:1.491
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6 Postings, 3101 Tage neu_hierinGesetz:Verlust nicht realisierbar lt. §20,2 EstG ?

 
  
    #1
23.01.18 21:45
Hallo, ich frage mal das Expertenforum hier....

Ich hatte in 2015 einen Aktienverlust von 5000€ gemacht (400 Aktien a 13€), davon 4000€ (300 Aktien) verkauft. Der Aktienwert war 6,30€. Das war auch genau die Höhe der Transaktionskosten, sodass unterm Strich der Restwert 0€ war.

Nun wollte ich die 4000€ aber zumindest steuerlich geltend machen (mache gerade die Steuererklärung), d.h. mit einem Gewinn verrechnen.

Habe nun die nette Dame der consorsbank angerufen, die sich auch wunderte, dass die 4000€ nicht in der Verlustrechnung zum Jahresabschluss auftauchten. Und nach Recherchen kam sie mit dieser Begründung: "Es liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 EStG vor,
da der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt.".

Das heißt: nur, weil am Verkaufstag der aktuelle Stückwert so niedrig war, dass sie genau die Verkaufsgebühren aufwogen und 0€ (6,30-6,30) herauskam, kann ich 4000€ nicht realisieren.

Dabei hatten sie noch einen Verkaufswert von 6,30€. So die Gesetzeslage.
Kennt sich jemand hier im Forum aus, und weiß, ob es noch Möglichkeiten gibt, die 4000€ doch geltend machen zu können?

Allerbesten Dank und schönen Abend!

 

2642 Postings, 8807 Tage buckweiserhilft dir jetzt nix

 
  
    #2
23.01.18 21:49
aber ich hatte da mal bei einem knockout das man die wenn die wertlos verfallen nicht anrechnen kann, hätte ich sie kurz vorher verkauft hätte ich den Verlust komplett anrechnen können, das wusste ich bis dahin auch nicht

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