Für die unterworfene natürliche Person Grinch
http://www.ariva.de/forum/...h-grundsteuer-547633?page=7#jump22779163
und mir gestern mitteilte ich hätte keine Ahnung von juristischen Formulierungen und deren Bedeutungen als ich zur Debatte gab, dass das Deutsche Grundrecht keine Verfassung ist und auf den Art. 146 Grundgesetz verwies, habe ich mich entschlossen ihn als unterworfene natürliche Person aufzuklären.
http://www.ariva.de/forum/...eign-citizens-547771?page=0#jump22792812
Da Grinch meint er wäre eine Person ob natürlich oder juristisch, ist er in erster Linie eine unterworfene Person, da das angebliche Bundesverfassungsgericht, also ein abgebliches Verfassungsorgan, nach deutschen Verfassungsrecht (Staatsrecht) , sich zum anderen mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen befasst zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrecht_(Deutschland)
Damit es alle verstehen.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)[2] ist in der Bundesrepublik Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes. Als Hüter der deutschen Verfassung (des Grundgesetzes) hat das Gericht eine Doppelrolle, einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Durch seine maßgeblichen Entscheidungen liefert es eine verbindliche Auslegung des Verfassungstextes
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
Verfassungsorgan
Als Verfassungsorgan (bei Bundesstaaten auch oberstes Bundesorgan[1]) wird im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind. Vom Verfassungsorgan zu unterscheiden ist die Person, die in ihm tätig wird (Organwalter).
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan
deutschen Verfassungsrecht>>>> Staatsrecht (Deutschland)
Staatsrecht (Deutschland)
Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).
Also Grinch, die natürliche Person unterworfen vor dem Staat und seinem Einflussbereich. meinte auch das Deutschland eine Verfassung hat und ich sollte die Fresse halten wenn ich keine Ahnung hätte.
http://www.ariva.de/forum/...eign-citizens-547771?page=0#jump22792812
Also schauen wir mal was bei Wikipedia steht.
Verein der Richter des Bundesverfassungsgerichts
Der Verein der Richter des Bundesverfassungsgerichts e. V. ist ein deutscher Verein von Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Die in diesem Verein organisierten Richter geben in privater Nebentätigkeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE und BVerfGK) heraus.
https://de.wikipedia.org/wiki/...ichter_des_Bundesverfassungsgerichts
Das es sich bei den angebliche Bundesverfassungsgerichts
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
um ein Verfassungsorgan handelt dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung (Verfassung)festgeschrieben sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes (vgl. Vertrag über eine Verfassung für Europa) bezeichnet.
Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung
Staatsvolk
Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der durch die Herrschaftsordnung eines Staates vereinigten Menschen. Neben dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt ist es eines der drei Elemente im völkerrechtlichen Sinne.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk
Da wir jetzt wissen das eine Verfassung in demokratischen Staaten vom Staatsvolk ausgeht,
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung
schauen wir und mal an, wie es mit dem Staatsvolk im bundesdeutschen Verfassungsrecht aussieht. Da ja das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG), angeblich als geltende „Verfassung der Deutschen“[2] die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland regelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/...3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
Staatsvolk
Das Staatsvolk im bundesdeutschen Verfassungsrecht
Ausdrücklich erwähnt ist der Begriff „Staatsvolk“ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht. Allerdings setzt das Bundesverfassungsgericht[5] den Begriff Deutsches Volk (vgl. Präambel; Art. 56, Art. 146 GG) bzw. Volk (vgl. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) des Grundgesetzes mit dem Begriff Staatsvolk rechtlich gleich – obgleich es sich hier um Verschiedenheiten handelt –, welches wiederum prinzipiell durch die Staatsangehörigkeit bestimmt wird; das Bundesverfassungsgericht rechnet zum Staatsvolk ebenso die in Art. 116 Abs. 1 GG (Definition des Begriffs des Deutschen im Sinne des Grundgesetzes) den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellte Personen, also wer „als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“.
https://de.wikipedia.org/wiki/..._im_bundesdeutschen_Verfassungsrecht
Genau gesagt, hat das Bundesverfassungsgericht am 31. Oktober 1990, festgesetzt in einem angebliche Urteil also einem BVerfGE,
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html
hier auch der Link zum BVerfGE bei Wikipedia unter Staatsvolk, Einzelnachweise [5]
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk#cite_note-5
was jetzt laut Verfassungsgericht, dass Deutsche Staatsvolk ist und somit die Grundrechte als Verfassung festgesetzt, von einem Urteil im Namen des Deutschen Volkes kann und darf nicht gesprochen werden, da eine BVerfGE und BVerfGK in privater Nebentätigkeit der Richter des angeblichen Bundesverfassungsgerichts herausgegeben werden, die auch "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts" genannt werden.
das politische system in deutschland ist klappe halten und alle 4 jahre die gleiche brühe wählen..
wo sind denn da noch große unterschiede zwisschen den parteien.. ?
egal ob du grüne, fdp, spd oder cdu wählst....alles gleich ...eigentlich würde eine partei langen und wahlen bräuchte man keine... die meißten finden dr. merkel einfaach nur GUT...also für was noch wahlen..?
lasst sie brd führen bis man sie brdigt ;)
Aber rein rechtlich gilt man als "Mensch", der in Deutschland wohnt und
dort Steuern zahlt erst mal als "Natürliche Person", das ist richtig.
Wenn man nun die Definition einer natürlichen Person berücksichtigt:
"Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten" und das beginnt lt. §1 BGB mit der Geburt.
Was willst mehr..?
Reicht doch um Arbeiten, Steuern zahlen, Wählen und dich vom Staat in den
Krieg schicken zu lassen. Mehr braucht man doch nicht....?
Oder wollt ihr freie Menschen sein....?
(vogel-) freier Mensch = staatenlos... komplett auf sich alleine gestellt !
Ich denke nicht !
FÜGT EUCH!
Und gebt Ruhe!
Verfassung:
die schriftlich niedergelegten Grundsätze über Form und Aufbau eines Staates, seiner eigenen Rechte und Pflichten und die seiner Bürger.
Grundgesetz:
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.