Gericht billigt Passfoto mit Kopftuch
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 10.02.04 20:15 | ||||
Eröffnet am: | 04.02.04 18:29 | von: alphaalpha | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 10.02.04 20:15 | von: bogard | Leser gesamt: | 3.889 |
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- Muslimen müssen lediglich "zweifelsfrei" erkennbar sein -
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel können muslimische Frauen für ihren Pass auch ein Foto mit Kopftuch einreichen. Bedingung sei allein, dass die Frau auf dem Foto "zweifelsfrei" erkennbar sei, heißt es in dem Beschluss. Eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft, dass der jeweilige Glaube nur ein Foto mit Kopftuch zulasse, können die Behörden danach nicht verlangen.
Passbild mit Kopftuch erlaubt (AFP)
Damit verpflichtete das Gericht die Stadt Kassel, einer eingebürgerten früheren Türkin ihren vorläufigen Pass auch mit dem Kopftuch-Foto auszustellen. Die Stadt hatte dies abgelehnt, weil das Passrecht ein Foto ohne Kopfbedeckung verlange. Zwar seien Ausnahmen aus religiösen Gründen möglich, doch lasse sich aus dem Koran keine allgemeine Regel ableiten, sich nicht ohne Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit zu zeigen. Daher sei eine Bescheinigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft nötig.
Dem Verwaltungsgericht reichte es dagegen aus, dass es eine entsprechende religiöse Lehrmeinung gibt. Die Antragstellerin habe glaubhaft dargelegt, dass sie diese Ansicht Teile und nach eigener Überzeugung gegen die Gebote Allahs verstoße, wenn sie sich ohne Kopftuch fotografieren lasse.
Eine Bescheinigung sei daher nicht nötig, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit stehe jedem zu, auch ohne formelle Bindung an eine Religionsgemeinschaft. Weil die Frau auf dem Foto auch mit Kopftuch klar zu erkennen sei, stünden auch Sicherheitsinteressen einem entsprechenden Pass nicht entgegen.
afp, Mittwoch, 04. Feb, 17:32 Uhr
Viel wichtiger war es, als ich am Samstag Kartonagen und Altpapier auf dem Recycling-Hof ablieferte. Da sollte ich Papier und Kartonagen fein säuberlich trennen.
Die spinnen die Röm... äääh die Deutschen.
die orientalische frauenverachtung ist in allen monoteistischen religionen begraben. ich werde deshalb nie gläubige frauen verstehen ob christin, muslemin, ...
wenn wir nicht zurück ins finstere mittelalter wollen, muss es schluss sein mit der tolleranz gegenüber diesen menschenverachter. der staat muss streng laizistisch werden! es kann doch nur ein juristischer jux sein, dass ein gericht das kopftuch zuläßt, während in der politik über zusätzliche biologische kenndaten für den pass diskutiert wird.
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Türkei
(2551) Ankara. In der Türkei sollen Verstöße gegen die streng weltlich ausgerichtete Kleiderordnung künftig härter bestraft werden. Mit knapper Mehrheit billigte der Rechtsausschuß des Parlaments einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung. Der Entwurf ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Regierung den radikalen Islamismus eindämmen will.
Nach den Vorstellungen von Ministerpräsident Mesut Yilmaz sollen unter anderem Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr für Männer, die einen Turban oder eine andere islamische Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit tragen, nicht mehr in Geldbußen umgewandelt werden können. Die Geldstrafe droht nun zusätzlich zur Haft. (In der Türkei dürfen nur von der Regierung anerkannte Geistliche die islamische Kopfbedeckung und den traditionellen Umhang tragen.) Frauen dürfen zwar die vom Islam vorgeschriebene Kleidung in der Öffentlichkeit tragen, nicht jedoch in Amtsräumen, Schulen und Universitäten.
An Universitäten ist ihnen zukünftig sogar das Tragen von Kopftüchern untersagt; ihre männlichen Kommilitonen dürfen keinen Vollbart mehr tragen. Studienanfänger müssen bei der Immatrikulation ein höchstens sechs Monate altes Paßfoto ohne Kopftuch beziehungsweise ohne Vollbart vorlegen. Wer über keinen Studentenausweis mit einem solchen Foto verfügt oder anders aussieht als auf dem Foto, wird vom Studium ausgeschlossen.
Kopftuch und Vollbart werden als Bekenntnis zu islamistischen Vorstellung gewertet, das mit dem laizistischen Selbstverständnis des türkischen Staates kollidiert. (dpa, 4.5.98; AP, 5.6.98)
Weg mit dem Müll - ich halte es da mit dem alten Fritze: "Jeder soll auf seine Facon seelig werden."
Aber doch nicht den Staat, sprich: die Allgemeinheit, damit belässtigen.
Alles weg. Ich meine, dass ich als Bürger der Souverän bin - und ich nicht die Verbreiter von irgendwelchen Ideoligien unterstützen muss.
Noch was: Als Atheist kann ich natürlich nicht akzeptieren, dass irgendwelche Vereinigungen sich nicht an geltendes Baurecht halten - wie in dem Fall:
http://ariva.de/board/181840/...l=Anlass&285&jump=1367330#jump1367330
Das Teil müsste abgerissen werden, weil es gegen das Baurecht verstößt. Übrigens ist das bauen von Moscheen nix anderes als ein Zeichen von Desintegration.
- Sprachkenntnisse: Wenn sie es nicht schaffen, ihren Kindern bis zum Schulalter hinreichende Deutschkenntnisse beizubringen, dann müssen diese Kinder staatliche Sprachkurse besuchen. Die kosten allerdings, und die Kosten sollen bitteschön die Eltern übernehmen - und wenn man ihnen die Kosten von den Sozialleistungen abzieht.
- Sozialtransfers (wie Kindergeld, Renten) werden nur für hier Wohnende gezahlt. Dasselbe sollte auch für die deutsche Rentner gelten, die auf Mallorca residieren - denn dort Geld hin zu transferieren, mindert die Kaufkraft.
-Arbeitserlaubnis nur für Qualifizierte. Wer keine Einstellung oder kein Vermögen nachweisen kann, kommt nicht rein (wie bei US-Grenncard) - auch nicht im Rahmen der Familienzusammenführung. Hab nix gegen die Familienzusammenführung - muss aber nicht bei uns sein.
- Gastrecht gilt - wer das nicht akzeptieren will, dem wird der Ausgang gewiesen.
- Die Religion ist dem Grundgesetz nachgeordnet. Wer etwa seine Frauen meint als Haustiere halten zu müssen, ist fehl am Platze. Und wenn sich die Frauen dementsprechend unterwerfen wollen, diese auch.
Mal sowas gelesen?
http://www.mlwerke.de/me/me21/me21_025.htm
Französisches Parlament billigt Kopftuch-Verbot
Mit überwältigender Mehrheit hat das französische Parlament das Kopftuch-Verbot in erster Lesung gebilligt. Die französischen Grünen fürchten die zunehmende Diskriminierung der Muslime.
Neben der rechtsliberalen Regierungspartei UMP stimmten auch die oppositionellen Sozialisten in der Nationalversammlung dem von Staatspräsident Jacques Chirac geforderten Verbot auffälliger religiöser Zeichen in öffentlichen Schulen mehrheitlich zu.
Anfang März wird der Text vom Senat beraten und dann abschließend von der Nationalversammlung verabschiedet. Das Verbot, das neben dem islamischen Kopftuch auch die jüdische Kipa und größere christliche Kreuze betrifft, soll mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Es gilt nicht für Privatschulen.
Am Dienstag votierten 494 Abgeordnete für das Gesetz, es gab 36 Gegenstimmen. Die kleine bürgerliche Regierungspartei UDF hatte angekündigt, sich zu enthalten. Grüne und Kommunisten lehnen das Gesetz ab, weil es ihrer Ansicht nach die Diskriminierung der fünf Millionen Muslime in Frankreich verstärkt. Premierminister Jean-Pierre Raffarin hatte im Parlament versichert, das Verbot richte sich gegen keine bestimmte Religion.
Sozialisten für klare Auslegung
Die Sozialisten setzten durch, dass das Gesetz nach einem Jahr überprüft wird. Sie wollen alle "sichtbaren" Zeichen der Religionszugehörigkeit verbieten, um jeden Streit über die Auslegung zu vermeiden.
Bislang stand es im Ermessen der Schulleitung, Zeichen der Religionszugehörigkeit zu untersagen. In Thann in den Vogesen wurde nach Angaben vom Dienstag ein türkischstämmiges Mädchen wieder zum Unterricht zugelassen, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, das Kopftuch gegen ein Baumwolltuch (Bandana) auszutauschen.
Das neue Gesetz wird auch im Elsass gelten, wo es aus historischen Gründen im Gegensatz zum Rest Frankreichs keine strikte Trennung von Staat und Kirche gibt.
Kritik aus Großbritannien
Der sozialistische Bürgermeister von London, Ken Livingstone, bezeichnete das französische Gesetz als Fehler, der antimuslimische Stimmung schüren könne. Chirac spiele ein "gefährliches Spiel", sagte Livingstone am Dienstag in London.