Frage an Steuerexperten - Verkauf von Belegschaftsaktien während der Sperrzeit??


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Neuester Beitrag: 16.11.99 15:04
Eröffnet am:15.11.99 01:36von: TurboAnzahl Beiträge:12
Neuester Beitrag:16.11.99 15:04von: MisterXLeser gesamt:4.549
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770 Postings, 9008 Tage TurboFrage an Steuerexperten - Verkauf von Belegschaftsaktien während der Sperrzeit??

 
  
    #1
15.11.99 01:36
Hallo Experten!
Wer kennt sich denn mit vorzeitigem Verkauf von Belegschaftsaktien aus?
Geht das? Wenn ja -wie berechnet sich 'Geldwerter Vorteil'?
Ich habe ein paar Belegschaftsaktien, die mit dem Vermerk 'VL/Vermögensbet. gem P19A EStG, Sperre bis 31.12. 200X' gekennzeichnet sind, die ich aus gegebenem Anlass vorzeitig veräussern möchte.

Für eine schnelle Antwort wäre ich ausgesprochen dankbar
:-))
Turbo  

770 Postings, 9008 Tage TurboKennt sich niemand mit dem Verkauf von Belegschaftsaktien während der Sperrzeit aus? o.T.

 
  
    #2
15.11.99 13:21

131 Postings, 9080 Tage RossiRe: Frage an Steuerexperten - Verkauf von Belegschaftsaktien während der Sperrzeit??

 
  
    #3
15.11.99 13:35
Du kannst die Aktien entsperren lassen wenn Du z.B. seit dem Kauf geheiratet hast, oder nicht mehr in  der Firma bist.
Zum Entsperren brauchst Du die Zustimmung der Frima.

Rossi  

803 Postings, 9043 Tage ruebeNormalerweise ist das so mit Belegschaftsaktien

 
  
    #4
15.11.99 14:12
wenn sie in deinem Besitz sind und du Mitarbeiter dieser Firma bist, kannst du sie jeder Zeit wieder verkaufen. Nur entgeht dir der Firmenrabatt (normalerweise um die 300 DM). Das heißt, du bekommst das geld aus dem Verkauf minus 300 DM.

Gruß ruebe    

48 Postings, 8954 Tage HeavytraderFinanzamt lässt grüssen!

 
  
    #5
15.11.99 15:43
Wenn du gesperrte Belegschaftsaktien verkaufen willst, kannst du das. Allerdings musst du deiner Bank die Anschrift deines Finanzamtes mitteilen, damit diese die Aktien entsperren und verkaufen dürfen. Das FA kriegt dann eine Kontrollmitteilung von der Bank, daß die Aktien verkauft wurden und die
Vergünstigungen müssen nachversteuert werden (unabhängig von eventuellen firmeninteren Regeln).  

48 Postings, 8954 Tage HeavytraderKleine Korrektur

 
  
    #6
15.11.99 15:49
Die Bank ist natürlich diejenige, welche entsperrt bzw. verkauft und nicht der Fiskus!    Sorry  

770 Postings, 9008 Tage TurboErstmal herzlichen Dank aber trotzdem sind noch Fragen offen:

 
  
    #7
15.11.99 20:53
Hat jetzt Rossi Recht (Firma muß Zustimmung zum entsperren geben)
oder Ruebe:ich kann verkaufen mit 300 DM ans Finanzamt?

Die 300 DM sind wahrscheinlich der 'geldwerte Vorteil' und da kommt auch schon die nächste Frage:
berechnet sich der 'geldwerte Vortiel' aus
1)Preis der Aktie bei Depoteinlagerung minus Verkaufspreis an Mitarbeiter
oder
2)(wäre ganz, ganz böse) Preis der Aktie beim Verkauf minus Verkaufspreis??

und jetzt noch 'ne besondere Schwierigkeit:
wenn der Preis der Aktie zum Zeitpunkt der Depoteinlagerung UNTER dem Verkaufspreis an die Mitarbeiter war - gibt's dann Geld zurück, oder kan ich das verrechnen ....???


Jetzt noch 'ne Frage an Heavytrader: ich handle Online mit meiner Bank - wie bekommt die denn dann die Adresse des Finanzamtes??

Sch..., ist das alles kompliziert
1000 Dank im voraus an die Informationsspender
Gruß
:-)) Turbo
 

770 Postings, 9008 Tage TurboGibts denn hier keine Experten? o.T.

 
  
    #8
16.11.99 10:01

252 Postings, 8983 Tage MisterXAn Turbo! Werde mir die Sache anschauen und mich heute oder morgen melden! o.T.

 
  
    #9
16.11.99 10:25

252 Postings, 8983 Tage MisterXAn Turbo! Hier ist die voraussichtliche Lösung:

 
  
    #10
16.11.99 10:51
Aktien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu einem Vorzugskurs überläßt, führen in Höhe der Differenz zwischen gezahltem Entgelt und Börsenkurs am Übergabetag zu einem als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteil. Unter gewissen Voraussetzungen ist dieser Vorteil gem. § 19 a EStG steuerfrei (Begrenzung auf den halben Wert der Vermögensbeteiligung, höchstens aber auf 300 DM jährlich). Folglich müßte bereits bei Dir ein geldwerter Vorteil versteuert worden sein. Solltest Du jetzt vor Ablauf Deiner Sperrfrist über Deine Vermögensbeteiligung verfügen, so ist eine Nachversteuerung durchzuführen. Unter gewissen Voraussetzungen (siehe u.a. auch ruebe) ist die vorzeitige Verfügung unschädlich. Sollte der Preis der Aktie zum Zeitpunkt der Depoteinlagerung unter dem Verkaufspreis an die Mitarbeiter gelegen haben, so liegt m.e. kein geldwerter Vorteil vor.

Gruß MisterX
 

770 Postings, 9008 Tage TurboMein Dank an alle Experten - jetzt noch eine allerletzte Frage:

 
  
    #11
16.11.99 13:23
Muß meine Firma (bei der ich immer noch beschäftigt bin) jetzt zum Verkauf zustimmen oder nicht?
:-)) Turbo
 

252 Postings, 8983 Tage MisterXEine Zustimmung des Arbeitgebers ist m.e. nicht erforderlich.

 
  
    #12
16.11.99 15:04
Er wird sich aber vielleicht erst einmal währen, da er für die nachzufordernde Lohnsteuer haftet, wenn er gegen seine Anzeigepflicht ver-
stößt. Durch den vorzeitigen Verkauf verlierst Du aber die o.a. Steuerfrei-
heit.

Gruß MisterX  

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