Folterdrohung von Daschner: Lächerlich
Folterdrohung und Prozess das ist doch lächerlich. Gäfgen kommt in paar Jahren in psychische Klinik und kann spazieren gehen. Das ist Deutschland.
Das Urteil wird aber relativ salomonisch ausfallen, weil es sich hier doch um einen schwierigen Fall handelt. Die angesprochene Sachlage, mit dem bereits bekannten Täter und einem Kind das noch am Leben hätte sein könne, wird auch die Leute berücksichtigen (vermutlich die Mehrheit im Volk), die emotional mit der Sicht von Eltern an diese Sache gehen! Auch wenn das eigentlich nichts mit richterlicher Rechtssprechung zu tun hat!
Aber Posting 1 verlangt ja nun einfach und geradeheraus übelste Folter im Stile von etwa Abu Ghraib. Was war dann eigentlich am politischen System der DDR auszusetzen? Willkür und Erniedrigung "nur" mit der "falschen" politischen Einstellung?
Was wollt ihr Saddam vorwerfen? Willkür mit der "falschen" Religion? Wenn im Namen dessen, was ID Robin für richtig hält, gefoltert und erniedrigt wird, dann hat es schon seine Richtigkeit, denn schließlich ist er der "Gute"?
Mann Leute - sowas von Demokratie-, Rechtstaats- und Menschlichkeitsdefiziten auf einem Haufen ...
Ich hätte das in Deutschland nicht mehr für möglich gehalten.
Tschüss BarCode
Sei froh das wir in einem halbwegs rechtsstaatlichen Land leben!
@IDTE, das ist jetzt wirklich blödester Populismus! Sorry! Bei allen Emotionen in dem Fall sollte man doch mal etwas Verstand walten lassen. Ein paar in den Medien breitgetretene Ausbrüche machen noch kein schlechtes Rechtssystem!
- moved by a higher love -
...in ein entsprechendes Land zu emigrieren, wo nicht solche Weichei-Polizisten wie hier herumlaufen und auch noch eine echte Rechtsprechung existiert. Es gibt reichlich davon:
In Saudi-Arabien, habe ich zumindest gehört, werden Mörder ganz legal mit dem Schwert enthauptet, Dieben die Hand abgehackt usw. Ich gehe davon aus, dass jeweils Geständnisse vorlagen, die durch entsprechende Foltermassnahmen verifiziert wurden, damit es nicht zu unwiderruflichen Fehleinschätzungen kommt. Da ist auch nix mit Psychiatrie und Flucht. Zack, Rübe ab, Ruhe ist. Und man spart Geld wegen der ausfallenden Berufungsverhandlung.
Auch diese Frauen in Sudan, die wegen Ehebruchs gesteinigt werden, haben es sicherlich verdient - diese verkommenen Luder. Immerhin kennt der Kronzeuge jemanden, der einen Bruder hat, dessen Friseur gesehen hat, wie sie...
Oder die Neger in USA - kein Wunder, dass die alle capital punished werden. Wieso müssen die auch immer so viele Weisse umbringen. Passiert umgekehrt ja auch nicht.
</Ironie>
Ich wundere mich übrigens immer wieder, auf welchem Sonderschüler-Niveau hier einige argumentieren.
Wer hier "Foltergesetze" oder post hoc-Legalisierungen solcher Massnahmen einfordert, verlässt die moralische Grundlage, die überhaupt eine Unterscheidung zwischen gut und böse ermöglicht. Siehe auch Irak.
Ausdrücklich zustimmen möchte ich Vega2000 und Barcode. Falls Daschner sich tatsächlich bewusst und persönlich für einen Gesetzesbruch entschieden hat, dafür jetzt persönlich die Konsequenzen trägt, indem er sich eben nicht verpisst wie das offenbar z. B. Bankerslast machen würde, dann hat er Charakter und ist für mich eine coole Sau mit Zivilcourage.
Absoluter Neuling
Ceterum censeo: praecidendum est praecoxicomi
Ein bisschen Nachhilfe bezüglich dessen, was Rechtsstaat so heißt in einem Zeit-Artikel, den ich voll unterschreiben kann - wenn er auch nicht explizit zu diesem Thema hier passt:
http://www.zeit.de/2004/48/01__leit_1_48
Gruß BarCode
Jeder fall liegt auch anders.
Verwunderlich ist allerdings, alle die in der Vergangenheit schärfere Strafen forderten, ereifern sich auf einmal wegen grosser Ungerechtigkeiten. Ich denke einfach , wenn der "Kleine" gerettet worden wäre, hätte es Verdienstorden gehagelt.
Wenn man ein wenig nachdenkt, ist es wahnsinnig schwer.
Emozionen gehen schnell mal mit einem durch. Ich habe ein gewisses Verständniss für beide Lager. Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.
jeder weg in den abgrund beginnt mit dem ersten schritt. wo sind die grenzen der verhältnismäßigkeit? heute geht es um mord, wer garantiert das es morgen nicht schon folterandrohung bei weit weniger gibt wenn die schwelle erstmal überschritten ist.
Der Aufschrei sowohl in den Massenmedien als auch hier bei Ariva kommt meist von Leuten, die entweder höhere Strafen fordern oder die sich rein emotional im Falle Daschner auf seine Seite stellen!
Erst danach kommen meist die Stimmen, die auf den Rechtsstaat hinweisen, und das man mal die Emotionen etwas zügeln sollte! Oder womit begann dieser Thread?
Jeder Mensch (ich vermute auch HappyEnd und BarCode) kann sich emotional in die Lage von Daschner damals versetzen, aber das heißt noch lange nicht, das man auch rechtswidrig reagiert hätte! Letztlich weiß jeder worauf es ankommt, und was bei Überschreiten bestimmter Grenzen auf dem Spiel steht!
kat
- moved by a higher love -
Frankfurts Ex-Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ordnete an, dem Kindesentführer Magnus Gäfgen mit Gewalt zu drohen - um das Opfer lebend zu befreien. Jetzt steht er vor Gericht und weist alle Vorwürfe von sich
von Michael Mielke
Wolfgang Daschner hat diesen Tag herbei gesehnt. Forsch betritt der 61-Jährige den Großen Saal im Landgericht Frankfurt am Main. Selbstbewußt blickt er in die Kameraobjektive. Und als es eine kleine Rempelei zwischen zwei Fotoreportern um einen möglichst guten Platz gibt, huscht sogar ein spöttisches Lächeln über das verbitterte Gesicht des ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten. Er wird wenig später von den vergangenen 21 Monaten berichten, die er und seine Familie "als Kampagne" empfunden haben. Er wird die Foltervorwürfe "absurd" nennen. Und er wird die jüngsten Spekulationen zurückweisen, nach denen er sich die "Rückendeckung des Innenministeriums eingeholt" habe.
Richtig sei zwar, so Daschner, daß er am späten Abend des 30. September 2002 - also Stunden vor der Anordnung der Androhung von Gewalt gegen Magnus Gäfgen, Kidnapper des sechsjährigen Jakob von Metzler - "über den aktuellen Sachstand informiert" habe. Auch über die Erwägungen, "Zwangsandrohung und gegebenenfalls Zwangsanwendung" gegen den Entführer vorzunehmen. Nur wen er informiert haben will, das mag Daschner nicht sagen. Er wolle verhindern, daß weitere Personen in dieses Verfahren einbezogen würden. Seine "zunächst theoretischen" Überlegungen seien zustimmend und ohne rechtliche Bedenken zur Kenntnis genommen worden. Betont er: "Ich fand dadurch meine Rechtsauffassung bestätigt". Ob es einen Vorgesetzten gab, der von den geplanten Drohungen wußte und sie befürwortete, könnte wichtig sein, wenn das Gericht bei Daschner einen Verbotsirrtum erkennt. Das würde zwar schon wegen Daschners Berufserfahrung kaum ein "unvermeidbarer Verbotsirrtum" sein. Aber es würde die drohende Strafe erheblich mildern.
Doch Daschner möchte mehr. Er will einen glatten, rehabilitierenden Freispruch. Jedes Wort seiner Verteidigungsrede zielt darauf ab. Und kaum einer im Saal kann sich seiner beklemmenden Schilderung der Tage im September und Oktober des Jahres 2002 entziehen:
Wie Daschner am 27. September vom hessischen Landeskriminalamt die Nachricht der Entführung eines Kindes bekam - des Bankierssohns Jakob von Metzler. Wie das Lösegeld in der Nacht zum 30. September an einer Bushaltestelle im Frankfurter Stadtwald deponiert wird. Gäfgen, dem ein Gutachter später hohe Intelligenz bescheinigen sollte, kommt wirklich zum Versteck - und wird fortan von der Polizei nahtlos observiert. Die Beamten ahnen nicht, daß Jakob zu diesem Zeitpunkt längst tot ist, von Gäfgen noch am Tag der Entführung erstickt. Sie hoffen, daß Gäfgen sie dorthin führt, wo er das Kind gefangen hält. Aber Gäfgen trifft sich mit seiner Freundin. Bestellt sich in Aschaffenburg einen Mercedes. Bucht eine Urlaubsreise.
Da es sich also nicht abzeichnete, daß Gäfgen zu dem Kind fahren würde, sagt Daschner gestern, habe man den Jurastudenten festgenommen. Die Beweislage ist erdrückend. Doch Gäfgen verrät nicht, wo sich das Kind befindet. Er lügt. Beschuldigt andere. Daschner berichtet, wie er sich "den Kopf zermartert" habe, um "eine Lösung aus dieser nahezu ausweglosen Situation zu finden". Wie er die Minuten zählte. Und daß er wußte: "Je mehr Zeit verging, um so größer war die Gefahr, daß Jakob sterben würde".
Man kann sich gut vorstellen, wie er damals in seinem Büro die grauenvollen Szenarien, die Jakob drohten, wieder und wieder durchdachte. Vor Gericht trägt er das noch einmal im Stile eines Sachverständigen vor: Wie ein Mensch durch Flüssigkeitsentzug sukzessive vergiftet wird. Wie ein Mensch trotz keineswegs allzu niedriger Außentemperaturen langsam erfrieren kann. Er erwähnt seine Gedanken an den Gastwirtssohn Matthias Hintze aus Brandenburg, den seine Entführer in einem Erdloch versteckten und dort grauenvoll sterben ließen. Er erinnert an die elfjährige Ursula Hermann, die in Eching entführt und in einer Holzkiste lebend beerdigt wurde.
"Wir wollten das Leben von Jakob retten", sagt er. "Am vierten Tag der Entführung hatte sich die Situation so zugespitzt, daß ich eine Entscheidung treffen mußte." Als "Ultima Ratio" sei dabei erstmals auch an die Möglichkeit der Drohung oder Anwendung unmittelbaren Zwanges gedacht worden. Er wähnte sich auf sicherem Terrain. In Nordrhein-Westfalen, sagt Daschner, habe es wenige Jahre zuvor einen ähnlichen Fall gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe diese Gewaltandrohungen gegen den Entführer nicht moniert und das Landespolizeigesetz als rechtliche Grundlage gesehen. Und dieses Gesetz, sagt Daschner, sei mit dem Hessischen fast identisch.
Doch es kommt noch nicht zum Vollzug. Gäfgen erfindet eine Geschichte, nach der sich Jakob in einer Hütte am Langener Waldsee befinden soll. 900 Beamte suchen ihn vergeblich. Die Zeit verrinnt. Es habe aus seiner Sicht dann nur zwei Alternativen geben, sagt Daschner: Drohend auf Gäfgen einzuwirken oder auf weitere Maßnahmen verzichten "und damit den qualvollen Tod des Kindes billigend in Kauf zu nehmen".
Er habe sich für die erste Variante entschieden. Weil "der Schutz des menschlichen Lebens zu den elementaren Pflichten des Rechtsstaates" zähle. Und weil es für ihn nicht vorstellbar war, "die Vollendung eines Mordes an einem entführten Kind unter staatlicher Aufsicht zuzulassen". Der Staat, so Daschner, müsse seine Schutzpflicht für das menschliche Leben gewährleisten. "Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, erfüllt den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung oder gegebenenfalls sogar den der Tötung durch Unterlassen im Rahmen einer bestehenden Garantenstellung". Aber Folter? Diese Vorwürfe seien "absurd und entbehren jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage".
Daß es überhaupt zu Drohungen gegen Gäfgen kam, wird von dem ebenfalls angeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin E. unterdessen heftig bestritten. Der 51-Jährige war am 1. Oktober von Daschner - der am selben Tag die Staatsanwaltschaft über sein Vorgehen informierte - beauftragt worden, noch einmal eindringlich mit Gäfgen zu sprechen und ihm im Zweifel auch die "geplanten Maßnahmen" anzudrohen. Dazu, so Ortwin E., sei es jedoch nicht mehr gekommen: Gäfgen habe nach den sehr emotionalen, intensiven Vorhaltungen des Kriminalisten doch plötzlich gebeichtet, daß Jakob tot sei und das Versteck der Leiche verraten.
Gäfgen, im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt und durch die Einschätzung des Gerichts, das auf besondere Schwere der Schuld erkannte, ohne Aussicht auf eine Entlassung nach 15 Jahren, erinnert sich anders. Vor dem BHG hatte er erfolglos gegen sein Urteil Revision eingelegt. Am kommenden Donnerstag wird er nun im Verfahren gegen Wolfgang Daschner gehört. Als Zeuge.
Artikel erschienen am Fr, 19. November 2004
aufgegriffen wurde und dann vor der stadt im schnee ausgesetzt wurde.er überlebte
dies nicht.es kam zur anklage und die beiden mußten einsitzen.richtig so.
auch wenn dies ein "penner" war so gehts natürlich auch nicht.
wenn es sich um den tatbestand des kindesmißbrauchs oder kindesentführung handelt,
welches bei uns viel zu lasch gehandhabt wird,bin ich für jegliche anwendung von
gewalt.allerdings muß dies rechtlich abgesichert sein,damit man nicht wieder den
"kleinen"vor´s schienbein pissen kann.
Die Maßnahmen dürfen laut dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) nur dann angewandt werden, wenn andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen, um eine Person zu einer Handlung zu zwingen. Dabei muss aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Der Situation entsprechend können als "Hilfsmittel" unter anderem Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- oder Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe genutzt werden. Als Waffen sind zudem Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole zugelassen.
Der Situation und Umständen entsprechend - außer in akuter Gefahrenlage - soll unmittelbarer Zwang laut Gesetz vorher angedroht werden. Zur Abgabe einer Erklärung ist unmittelbarer Zwang laut Paragraf 52 Absatz zwei jedoch ausgeschlossen.
um 18.11.04 16:48):
extra für 96er:
Par. 52 Abs. 2 ist m.E. nicht einschlägig, weil die Situationsbeschreibung eine andere ist als die, eine "Erklärung" erhalten zu wollen bzw. erzwingen zu müssen.
Vielmehr wäre es zutreffender, den Vorgang mit dem einer aktuell in einer Bank ablaufenden Geiselnahme zu vergleichen, in der der Geiselnehmer die Geisel erkennbar in seiner Gewalt hat (oder auf Gäfgen übertragen: der einzige ist, der ihren Aufenthaltsort kennt und im übrigen behauptet, sie sei noch am Leben, und unzweifelhaft der Täter ist),
aber nicht bereit ist, sie frei zu lassen, sondern sie bedroht, während gleichzeitig die Polizei mit Scharfschützen im Anschlag vor dem Gebäude steht und den Täter im Visier hat, also den Täter ebenfalls bedroht, wobei wiederum der Täter sich der Bedrohung durch die Scharfschützen bewusst ist.
In dieser Lage befanden sich Daschner und Gäfgen.
Natürlich kann die Polizei schiessen, aber dann ist möglicherweise die Geisel ebenfalls tot; sie kann auch auf den Schuss verzichten und in Kauf nehmen, dass der Täter die Geisel bei Nichterfüllung seiner Forderungen erschießt; dann ist sie auch tot.
Es geht also darum, die polizeiliche Bedrohung des Täters zu erhöhen, damit er nachgibt (damit Gäfgen den kleinen Metzler laufen lässt bzw. dessen Aufenthaltsort preisgibt).
Für mich geht es also nicht um eine "Erklärung", sondern um ein "Tun", zu dem ich den Täter zwingen will.
Wieciel Gewalt ist erlaubt, um eine Aussage zu erzwingen? Ist ein vermutlicher Mitwisser eines geplanten Terroranschlags mit voraussichtlich vielen Opfern härter anzufassen als jemand, der durch sein Geständnis nur ein Menschenleben retten kann?
Alles "Ermessensspielraum"? Und wer entscheidet dann darüber? Was macht man mit Leuten die man irrtümlich verdächtigt hat? So ne Art Folterentschädigung analog einer Haftentschädigung, der Staat übernimmt die Behandlungskosten für die körperlichen Beeinträchtigungen soweit noch zu heilen?
Ne! So bitter es im Einzelfall auch sein mag, Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht angegriffen werden, sonst landen wir ganz schnell wieder im Mittelalter.
Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense
Es gibt auch noch ein paar andere Gesetze, z.B. den Notwehrparagraphen.
Die Argumentation von Daschner, er hätte sich sonst möglicherweise der Beihilfe zum Mord durch Unterlassung schuldig gemacht, kann man nicht so einfach wegwischen, wie das hier teilweise geschieht.
Diejenigen, die hier vom hohen Roß aus von Menschenrechten reden, mögen doch bitte mal daran denken, daß der entführte Junge ein Recht auf Leben hatte - und das ist nun wirklich ein Menschenrecht. Und wo steht geschrieben, daß das Recht auf Leben hinter dem Recht auf Schutz vor verbalen Drohungen zurückzustehen hat?
Hier machen es sich manche zu einfach.