Fälligkeiten von Anleihen


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Neuester Beitrag: 25.04.21 11:13
Eröffnet am:03.02.14 19:09von: laura66Anzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:25.04.21 11:13von: SaraunfpaLeser gesamt:8.887
Forum:Börse Leser heute:3
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4 Postings, 3725 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

 
  
    #1
1
03.02.14 19:09
Bin neu hier und benötige Hilfe bzw. eine Auskunft.

1. Wird man vor Fälligkeit einer Anleihe benachrichtigt und

2. wenn ja, von wem? Vom Emittent?

Das Depot wird von einer Direktbank verwaltet. Bin auch ein wenig ratlos, ob ich warten soll, bis die Anleihen fällig sind und der Emittent sie zurücknimmt oder ob ich an der Börse verkaufen soll, falls der Kurs steigt.

 

16574 Postings, 4820 Tage zaphod42Ja, wirst du

 
  
    #2
2
03.02.14 19:13
von der Depotbank ca. 4 Wochen vorher. Bis zum Fälligkeitstermin kannst du sie aber noch jederzeit an der Börse verkaufen.  

4 Postings, 3725 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

 
  
    #3
03.02.14 19:21
aha...  Bei Verkauf an der Börse ist für mich als Verkäufer der BID-Kurs relevant, oder?

Wenn die Anleihe am 09.07.14 fällig ist, erhalte ich zu diesem Termin dann noch eine Ausschüttung. Dann müsste ich also abwägen, ob ich die Ausschüttung noch mitnehme oder vorher verkaufe?



 

16574 Postings, 4820 Tage zaphod42Nein

 
  
    #4
03.02.14 19:26
die Ausschüttung wird mit dem Kurs als Stückzinsen verrechnet. Bsp:

BID = 98 EUR, Zinsen am 9.7. = 2% = 2 EUR, du erhälst ca. 99 EUR Erlös, weil es noch 1/2 Jahr bis Juli ist, du also Anspruch auf die anteiligen Stückzinsen hast.

Der Käufer erhält eine entprechende Steuergutschrift.

Du brauchst beim Anleihehandel also nie auf die Zinstermine achten, weil das gerecht gehandhabt wird.  

4 Postings, 3725 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

 
  
    #5
03.02.14 19:32
Ok, verstanden. Mir geht also nichts verloren, wenn ich vorher verkaufe, obwohl ich dann die letzte Ausschüttung nicht mehr erhalte? Ich erhalte das eingesetzte Kapital zurück und habe sozusagen von den Ausschüttungen der letzten Jahre profitiert?  

16574 Postings, 4820 Tage zaphod42Genau

 
  
    #6
03.02.14 19:40
Die Berechnung der anteiligen Stückzinsen erfolgt taggenau, ist also vollkommen gerecht für Käufer und Verkäufer. Der BID-Kurs enthält nicht die anteiligen Stückzinsen, der Verkäufer erhält also mehr Erlös als das BID, der Käufer muss mehr als das BID zahlen.  

4 Postings, 3725 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

 
  
    #7
03.02.14 19:49
Ok...  dann warte ich bis Fälligkeit, nehme noch die Ausschüttung mit und erhalte zusätzlich mein eingesetztes Kapital zurück... richtig?

Dann bedankt sich das Greenhorn in Sachen Wertpapiere jetzt erstmal für die schnelle Hilfe.

Gruss Laura  

16574 Postings, 4820 Tage zaphod42Richtig

 
  
    #8
03.02.14 19:51
Sofern der Emmi nicht vorher pleite geht, ist das eine gute Option. Denn der VK kostet i.A. 1% Spesen und lohnt sich daher kurz vor Fälligkeit eigentlich nie ;-)

Good luck!  

13 Postings, 3725 Tage Tobias Schuster@laura66: Vielen Dank!

 
  
    #9
12.02.14 16:15
Werde es genau so machen!  

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