Aus dem Behördenalltag...


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Neuester Beitrag: 05.03.03 14:34
Eröffnet am:05.03.03 14:31von: Desaster_Ma.Anzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:05.03.03 14:34von: BRAD PITLeser gesamt:540
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1148 Postings, 7905 Tage Desaster_MasterAus dem Behördenalltag...

 
  
    #1
05.03.03 14:31
Fertigstellung von Tieren

Ein Tier ist fertiggestellt, wenn es ausgewachsen ist. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt bei männlichen Zuchttieren der Zeitpunkt, in dem
sie zur Zucht eingesetzt werden könne, bei weiblichen Zuchttieren die Vollendung der ersten Geburt (BFH vom 09.12.1988, BStBl 1989 II
S. 244) und bei Gebrauchstieren die erste Ingebrauchnahme, z.B. bei Reitpferden der Beginn des Zureitens. (...) Zu den abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern gehören ... Tiere (§ 90a BGB).

I. Dienstweihnachtsbäume

Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

II. Aufstellen von Dienstweihnachtsbäumen

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, daß:

a.der DwBm (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
b.der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht
c.im Unfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen
vorhanden sind.

III. Behandlung der Beleuchtung

Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Vorstehers zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren
Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht, (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn:

a.die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
b.während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

IV. Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen.
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden
geordnet um den DwBm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen
unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.

Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekanntzugeben.

Die verfassungsmäßigen Recht des Bundesrates sind gewahrt.

Bonn, den 11.September 1997
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Weigel



Warum verwendet man auf einem Beamten-Klo nur dreilagiges Toilettenpapier?
Weil sie von jedem Scheiß zwei Durchschläge brauchen!

 

5937 Postings, 8019 Tage BRAD PITEs gab auch mal §1300 BGB "Deflorationsanspruch de

 
  
    #2
05.03.03 14:34
r Braut".

Wurde erst vor kurzem entfernt.  

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