Elektrobikes...
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:38 | ||||
Eröffnet am: | 13.06.20 19:54 | von: Juto | Anzahl Beiträge: | 38 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:38 | von: Ulrikepaxta | Leser gesamt: | 5.423 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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Zb , dass es mit 27kg viel zu schwer ist.
https://www.hagebau.de/p/...montis-20-275-9-gang-88-ah-anP7000086538/
chickes teil- gerade ne probefahrt gemacht.
muss sich erstmal ein grooven.
ehrlicherweise hatte ich erhofft,
dass man noch```` weniger trampeln muss.
ist aber super akzeptabel.
demnächst mal zur arbeit, etwa 20 km.
gute investition.
da das rad zu zweit benutzt wird, hat man die ausgaben in 1-2 jahren raus.
locker.
klar im winter bleibt es im schuppen.
locker."
Muß da jemand bezahlen um auf dem Gepäckträger mitfahren zu dürfen?
Vllt gründe ich eine mitfahrzentrale.
Aber ich meinte es eher so,
Dass wir es zu verschiedenen zeiten benutzen.
Die Arbeitgeber stellen die doch als Dienstrad via 1%-Regelung zur Verfügung.
und nach einiger zeit gibt man ab, oder übernimmt es.
keine schlechte idee.
hab mich ehrlicherweise nicht getraut , zu fragen..
Du als Linker hast es drauf, an das ökologische Gewissen Deines AG zu appellieren.
Wobei das oftmals gar nicht nötig ist.
Die Regelung ist wie beim Dienst-KFZ. Du bekommst 1% vom Listenpreis auf den Bruttolohn drauf, versteuerst und bekommst den Bruttobetrag abgezogen. Wenn das Ding 3000 kostet, sind das Peanuts. Leasing, Wartung usw. liegt beim AG.
Aber erstens bin ich schüchtern
Und aussderdem reicht schon meine
Abhängigkeit zu einem beschäftigungsverhältnis.
Da muss ich nicht noch die verküpfung
Job / verkehrsmittel eingehen.
Ja, klingt komisch..
https://www.vanmoof.com/shop/de_de/...BACiAx0GSw9JEAQYAiABEgITz_D_BwE
Die Dinger sind aussergewöhnlich gut in der Handhabung.
Das Besondere:
Die Technik ist im Rahmen verbaut, inklusive Lichtanlage & was man sonst so außen an den Rädern sieht.
Der Kraftaufwand beim van Moof Rad ist wesentlich geringer als bei den herkömmlichen E-Bikes.
Der Clou:
Die Diebstahlversicherung, denn das Bike kann wie beim Smartphone nach dem Klau geortet werden.
Ich bin das Teil schon Probe gefahren, Deine herauskopierten Bedenken kannst Du vergessen, der LED-Strahler vorne streut breit genug.
Ja ja, was nicht so alles verboten ist (frag nach bei VW).
Bin superfroh mich für den Roller entschieden zu haben. :)
Das Gestrampel is doch ätzend.
LG Tony
Der US-Modus mit bis 32km/h, muss vom Nutzer selber auf dem Smartphone umgestellt werden (huch, ist ja verboten).
Ist doch genauso, wie mit den "blockierten" Gasgriffen bei den chinesischen E-Klapprädern - hilft nix.
diskreditiert die Autoindustrie auf unfaire Weise. Sagt die französische Aufsichtsbehörde:
https://www.spiegel.de/auto/...a-151fde43-f910-4b93-a0a3-a36c52e7280c
Radarwarner darfste ja auch haben, nur benutzen ist nicht erlaubt & was Freunde von hochpreisigen Sportwagen mit der von den Herstellern eingebauten Geschwindigkeitsabriegelung von 250 km/h (Volvo 180 km/h) vernastalten, ist auch nicht erlaubt.
E-Bikes werden vor der Zulassung im Strassenverkehr vom TÜV geprüft:
(...)Warum ist die Prüfung von Elektrofahrrädern wichtig?
Ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung ist aufgrund der verbauten Software und des elektrischen Antriebs ein Technikwunder auf zwei Rädern. Entsprechend kann die E-Bike- und Pedelec-Geschwindigkeit deutlich höher sein als bei Rädern, die per Pedale betrieben werden. Umso wichtiger, dass alle Komponenten sicher und verlässlich funktionieren. TÜV SÜD nimmt daher verschiedenste Prüfungen vor, die alle mechanischen, elektrischen und softwarebasierten Fahrradteile sorgfältig testen, einschließlich chemischer Analysen (...)
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/...t/pruefung-elektrofahrraeder