Eingeschränkte Meinungs- u. Versammlungsfreiheit
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:24 | ||||
Eröffnet am: | 27.01.20 08:39 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:24 | von: Ineshetqa | Leser gesamt: | 1.560 |
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Wenn Hoteliers oder Gastwirte der AfD keine Räume für Parteitage vermieten wollen, ist dagegen nichts zu sagen. Privatleute können es hierbei halten, wie sie wollen. Wenn sie aber zur Vermietung bereit sind, dann jedoch von außen bedroht werden und aus Angst vor Gewalt oder Umsatzeinbußen der AfD wieder absagen, werden Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Parteiendemokratie eingeschränkt. Und wenn staatliche Stellen bei der ersatzweisen Vermietung öffentlicher Räume nicht eben kooperativ sind, werden die Einschränkungen noch größer.
https://www.welt.de/vermischtes/article210843385/...-Corona-Demo.html
Razzien in linker Szene nach Angriff bei Corona-Demo
Die größte Demonstration gegen die Corona-Auflagen Mitte Mai in Stuttgart war friedlich geplant. Auf dem Weg zur Kundgebung wurden aber drei Menschen zusammengeschlagen. Jetzt gab es Razzien in sieben Städten. ...Das Trio war Mitte Mai auf dem Weg zu einer Kundgebung angegriffen worden, einer war dabei lebensgefährlich verletzt worden. ... Für Aufsehen hatte damals auch der Brand von mehreren Lastwagen einer Firma für Veranstaltungstechnik gesorgt.