Ebay Gewerbe


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 04.12.13 12:48
Eröffnet am:03.12.13 20:37von: ChristobyteAnzahl Beiträge:48
Neuester Beitrag:04.12.13 12:48von: gate4shareLeser gesamt:5.830
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:
2


 
Seite: < 1 | 2 >  

223 Postings, 3816 Tage ChristobyteEbay Gewerbe

 
  
    #1
2
03.12.13 20:37
Hallo

hat jemand Erfahrung mit einem Gewerbe. Ich wollte gewerblich bei Ebay einige Dinge verkaufen. Was muss man beachten, was kostet ein Gewerbe in der Praxis.. Gebühren etc.  
22 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 >  

37031 Postings, 4901 Tage NokturnalWenn du ebay Händler sein willst und z.B

 
  
    #24
1
04.12.13 09:48
unter 7000,- Euro Gewinn im Jahr bleibst (Nebengewerbe / Kleingewerberegelung) wirst du nicht ins Handelsregister eingetragen noch bist du der IHK ein Beitrag schuldig.
Sei nicht sauer gate aber befass dich mit der Lage eh du solch Unsinn erzählst.  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareDie Umsatzsteuerregelung ist wohl nicht

 
  
    #25
04.12.13 09:48
mal unwichtig!

Also grundsätzlich muss jeder gewerbliche Verkäufer auf alle seine Verkäufe 19% Umsatzsteuer abführen. Dagegen rechnen, als bereits gezahlt kann er , was er bei seinen Einkäufen seinem Lieferanten schon als Umsatzsteuer gezahlt hat.

Tja und dann gibt es für Kleingewerbe wohl, Sonderregelungen!

Nur grundsätzlich muss man wohl damit rechnen dass man 19% von allen Umsätzen abführen muss,....das ist praktisch wie zusätzliche Kosten!

Es ist so,wie ich sagte, mag sein, dass ich es bedrohlicher darstellte als es ist.
Und man kann ja in der Regel durch einfache Angaben, die Anfragen beantworten, dann ist auch erst mal ruhe.
Aber nicht antworten geht gar nicht!

Also wenn ich klein anfangen würde, und ich hätte wenig Geld, würde ich wegen den steuerlichen Sachen zum Finanzamt persönlich hingehen  und mich da beraten lassen...freundlich ,aber hart bleibne bei den Fragen, bis man es kapiert hat.
Auch sind die Finanzämter zur Hilfe bei Steuererklärungen verpflichtet.

Ich selber mache das auch nicht..macht alles mein Steuerberater...aber die sind in der Regel eben doch teuer!  

42128 Postings, 9014 Tage satyrNatürlich Gate du verkaufst ja schon Jahre

 
  
    #26
2
04.12.13 09:51
bei Ebay und dann weißt du ja besser Bescheid als alle anderen.  

10616 Postings, 5438 Tage rüganerNaja, wer als kleiner Unternehmer Gewinne ausweist

 
  
    #27
2
04.12.13 09:53
ist eh selbst schuld ;).
Ansonsten hat Gate recht, die Papierflut ist schon gewaltig, die Beamten suchen ja dringend nach Beschäftigung und schmeissen dich mit Papier zu.
Und zu ebay- da gibts doch kaum noch Nischen, mit den Preisen der Großen kannste als kleiner Krauter eh nicht mithalten.

Kleingewerberegelung geht von 17,5 k€ UMSATZ aus - wie will man bei ebay damit Gewinn erwirtschaften, wenn man auch noch Ware einkaufen  muss ?  

42128 Postings, 9014 Tage satyrGate einen Steuerberater für ein Kleingewerbe

 
  
    #28
1
04.12.13 09:53
ist ein Witz,das macht die jede CD für 19,90  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareNoktural....zur Beitragspflicht und Mitgliedschaft

 
  
    #29
04.12.13 09:54
bei der IHK gibt es zig Urteile und seitenweise Diskussionen.

Meines Wissens ist die Sache endgültig durch ein höheres Gericht entschieden worden .

Im Handelsregister müssen die meisten sich nicht eintragen lassen die selbstständig sind.
Aber die Eintragung im Handelsregister ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei der IHk, Es ist seine Zwangsmitgliedschaft bzw. eine automatische Mitgliedschaft, wie die Handwerker bei der Handwerkskammer mitglied sind.

Es ist dafür nicht notwendig , dasss man die IHK nutzen kann oder tut, es geht nur um die Beitragspflicht! Und die IHKs fordern, jedenfalls unsere IHK zu Münster, so sagte man mir, von jedem der sich selbständig macht, bis zum ende und bis zu einer gerichtlichen Klärung inkl. Gerichtsvollzieher und Pfändung, die Beiträge ein!  

Der beitrag kann aber evlt doch nur so 90 Euro betragen....wenn man geringe Gewinne macht....so unter 30 tsd im Jahr.  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareJa ich verkaufe schon Jahre bei Ebay..

 
  
    #30
04.12.13 09:57
Aber es geht doch hier garn nicht um Ebay"

Ebay ist eine handelsplattform, wie ein Ladenlokal oder Marktstand....Wo und auf weldcher Plattform man Nachfrage schafft hat für die Eingruppierung eines Gewerbe nichts zu tun.

Im Übrigen denke ich schon, dass ich in den drei Jahren wo ich bei Ebay gross tätig war , mehr umgesetzt habe, als viele hier ihr ganzes Leben!

 

42128 Postings, 9014 Tage satyrRüganer das geht so

 
  
    #31
3
04.12.13 09:58
Du kaufst was für 5 Euro und verkaufst es wieder für 50 Euro.
Und von den 3 % Gewinn lebst du dann :-)  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareHabe nicht gesagt, man soll einen Steuerberater

 
  
    #32
04.12.13 09:59
nehmen!

Im Gegenteil, würde wegen der Kosten davon abraten!

Ich sagte ja , dass ich, wenn ich steuerlich was machen müsste, und wüsste nicht wie das genau geht, würde ich mit meinem Aufzeichnungen zum Finanzamt gehen und mir da helfen lassen!  

37031 Postings, 4901 Tage NokturnalIch kann jetzt nur für Berlin sprechen....

 
  
    #33
2
04.12.13 10:00
und da bleibt man IHK frei wenns im Jahr unter 7000,- Gewinn bleibt.
Wenn man sein Ebay bzw. Handelsgewerbe als Nebenjob betreibt muss man sich schon ziemlich strecken.  

23557 Postings, 6632 Tage Maickel@gate

 
  
    #34
2
04.12.13 10:07
Umsatzsteuer fällt nicht an bzw. muß ich als Kleingewerbe nicht abführen wenn ich unter 17.500,- bleibe vom Bruttoumsatz.

Habe sogar den Vorteil, dass ich dadurch höhere Kosten geltend machen kann, nämlich die 19 %. Ich muß Netto verkaufen, weise also keine Mehrwertsteuer aus, muß aber explizit den § 19 in den Rechnungen angeben.

Ist ähnlich wie § 13 im Baugewerbe als Subunternehmer wo ich auch Nettorechnungen schreibe an den Auftraggeber.  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareMuss jetzt gehen und bleibe bei meiner

 
  
    #35
04.12.13 10:08
Darstellung und ich möchte dringend davor warnen es so locker zu sehen, wie es hier einige meinen.
Es geht ja nur um einen ebay handel......

ja klar, aber Ebay Handel ist keine besondere Form des Handelns. Es ist ein Handelsunternehmen.....wo man die Kunden gewinnt ist gleichgültig.

Ein Einzelhandel mit 50 verkäuferinnen, gibt die gleiche Anmeldung ab, wie der ebay Händler der nur 2000 Euro Umsatz macht. Und das wissen die Behörden nicht und fragen deshalb jeden ab.

Möchte auch nochmals was Rüganer sagte unterstreichen. Es gibt eigentlich bei Ebay keine normale Warengruppe mehr, wo die Preise nicht so niedrig wären, dass man noch Gewinne machen könnte!
Die Preise sind in der Regel immer erheblich unter den Abgabepreisen der Industrie.also dort wird niedriger verkauft, als normale Händler im Einkauf zahlen!

Ich frage mich auch immer wieder wie sich das rechnen soll.....Vermute , dass da eben ein Anteil an Hehlerware dazwischen ist, oder/und man irgendwie eine Quelle hat, Scharzgeld , geklaute Sachen etc, dass man so billig anbieten kann.

Aber es mag Bereiche geben wo es noch interessant sein könnte...ich kenne keine!  

24273 Postings, 8842 Tage 007BondDen Teufel fragen, wie man weniger sündigt?

 
  
    #36
1
04.12.13 10:10
Sorry .... Daumen nach unten!

Ein Steuerberater (wenn er gut ist), lohnt sich fast immer.

Klar sind die Finanzämter bei Fragen gerne behilflich, wie man Steuern spart. Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass das nicht kostenlos ist?



 

23557 Postings, 6632 Tage Maickel19 und 13 sind Paragraphen, das Zeichen zeigt

 
  
    #37
2
04.12.13 10:11
Ariva nicht an.  

23557 Postings, 6632 Tage MaickelFragen zwecks Steuer sind kostenlos, für eine

 
  
    #38
2
04.12.13 10:16
verbindliche Aussage beim Finanzamt muß man zahlen.

Jeder Steuerbeamte gibt dir Auskunft nur kostenlos muß sie nicht stimmen und ist nicht verbindlich. grins  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareWir gehen hier wohl von verschiedenen Grundlagen

 
  
    #39
04.12.13 10:19
aus!

Also grundsätzlich ist ein Gewerbe an zu melden und es gibt Beitragspflichten und (zwangs)Mitgliedschaft in der berufsgenossen schaft und der Industire und Handelskammer.
Auch muss man seine Steuererklärungen abgeben !

Es gibt grundsätzlich keine Erleichterungen oder extra Regelungen für Ebay(Klein-)händler!
Aber es gibt die steuerrechtlich wohl diese Ausnahmen, die ich selber nicht kenne.

Na ja, wenn einer dann 15000 Euro umsetzt und dann evtl 400 Euro Gewinn macht im ganzen Jahr....und 4% vom umsatz übrig  zu haltne bei Ebay verkäufen, nach Ebayprovison, nach Paypal provison etc, ist schon mal nicht schlecht, dann tut man sich scher damit diese 400 Euro auch noch zu 90% beim Steuerberater zu lassen!

Ob das notwendig ist, soll jeder selber beurteilen!  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareSteuer und Finanzamt....

 
  
    #40
04.12.13 10:21
Also die müssen einem auch bei der Steuererklärung helfen.
und wenn ich jetzt neu bin und wenig umsatz und Gewinn mache, dann würde ich mit den Unterlagen da hin gehen und sagen "ich muss jetzt eine Umsatzsteuervoranmeldung machen..wie geht das ?"  

3875 Postings, 5494 Tage HoloDocja satyr. aber wer kann schon von 17.000 euronen

 
  
    #41
1
04.12.13 10:36
umsatz im jahr überleben? geht doch nur wenn man landwirt ist und alle nahrungsmittel selber produziert und ein abbezahltes haus hat. und selbst dann wirds eng ....  

10616 Postings, 5438 Tage rüganerWenn ich mir die Preise bei ebay so ansehe...

 
  
    #42
2
04.12.13 10:42
komplette Bremse neu für nen Passat 89 € mit Versand - echter Wahnsinn, bei VW 280 Öcken.
Mein Schrauberklub hat die schon 50mal verbaut, halten nicht viel schlechter als die Originalteile.
 

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareMan kann ja auch weiterhin einen Job nachgehen

 
  
    #43
3
04.12.13 10:42
Das wäre allein schon wegen der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung sinnvoll!  

23557 Postings, 6632 Tage Maickel@gate

 
  
    #44
1
04.12.13 10:51
Zitat:

"Eine über das Beantworten von Fragen hinausgehende Beratung ist Aufgabe der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine und darf seitens des Finanzamts nicht erfolgen."

http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11331737/

und wie in #38 schon geschrieben, verbindliche Aussagen sind kostenpflichtig und müssen schriftlich eingereicht werden da sie schriftlich beantwortet werden. Ist im Steuergesetz verankert. Den Paragraphen kann ich dir jetzt aus dem Kopf nicht sagen.

 

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareMaikel und?

 
  
    #45
1
04.12.13 11:13
Also ich haben meinen Steuerberater- abkassierer!


Wie gesagt, es geht um den hypothetischen Fall eines klenien nebenberuflichen Selbstständigen, der ohnehin kaum was verdient und er will nicht auch  noch viel Geld für den Steuerberater ausgeben.
Da er ja ohnehin kaum Gewinne macht, geht es ihm ja gar nicht um  Steuerersparnisse, sondern er will das so einreichen, wie das Finanzamt es haben will......und da er das nicht weiss, fragt er nun beim Finanzamt..  

23557 Postings, 6632 Tage MaickelDie werden ihm sagen:

 
  
    #46
2
04.12.13 11:20
Mantelbogen, Vorsorge, N-Anlage, EÜR, G-Anlage und Umsatzsteuererklärung fertig.  

42128 Postings, 9014 Tage satyrRüganer ja ich habe auch die Erfahrung

 
  
    #47
1
04.12.13 12:34
gemacht da wars zum teil noch extremer Autoteile Preiswert.
Damals für meinen alten Passat Auspuff - bei ATU 450 Euro VW über 500
Ebay um die 90 Euro - Einwandfreis Teil- 2 Stoßdämpfer 94 Euro auch einwandfrei.
Mit Neuware ist man fast chancenlos
Wie zb Ladegerät für ein älteres Nokia waren damals um die 4,5 inklusive Versand.  

10765 Postings, 6565 Tage gate4shareja Neuware ist echt nicht möglich zu gewinn.

 
  
    #48
04.12.13 12:48
bringenden Preisen zu verkaufen....

Allerdings gibt auch Verkäufer die nur Festpreis angebot machen und auch nicht soviel billiger sind als Geschäfte....Mit Autoteilen kenne ich mich ja gar nicht aus.

Wir hatten damals Freeway Special marken verkauft, Paketmarkne. also sowas wie eine Briefmarke für ein paket....Die Post hatte die an mittllere Firmen billig verkauft.so für 3,70 bis 4,20 netto, und von diesen hatten wir die dann gekauft unf für 4,60 netto jeweils zuzüglich Umsatzsteuer weiter verkauft..
Wir hatten im ersten halben Jahr dann 110 tsd Umsatz erzielt dann im ersten vollen Jahr..zweites Ebay geschäftsjahr 570 tsd und im dritten jahr, auch nur noch so 6 Monate nur nohc 220 tsd, weil das Geschäft dann platt gemacht wurde, weil die Post DHL die Pakete mit Freewaymarken einfach nicht mehr zustellte.
Die post wollte das ja ohenhin nie und die leute, die an uns verkauft hatten, wurde auch wieder sofort gekündigt.
Deshalb kaufte wir, wen einer verkaufen wollte gleich 10,000 Stück oder so gegen cash..musste man dann gleich 50 tsd zahlen...
Verkauft haben wir mit mit 10% Spanne nach Ebayprovision.
Da wir mit der Zeit viele Kunden ausserhalb ebays hatten, kam im schnitt wohl so 12% zustande, immer alles netto, also Mehrwertsteuer rausgerechnet.
Wir kauften + umsatzsteuer und verkauften auch + Umsatzsteuer obwohl bei ebay muss ja den Bruttopreis einstellen.  

Seite: < 1 | 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben