Schulbusfahrerin mit 1,8 Promille am Steuer
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Eröffnet am: | 26.09.03 13:57 | von: kl.Sieger | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 26.09.03 15:56 | von: WALDY | Leser gesamt: | 564 |
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Schmallenberg (dpa) - Mit 1,8 Promille ist eine 37-jährige Busfahrerin in Nordrhein-Westfalen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden. Die Frau war mit 64 Kindern einer Realschule auf dem Rückweg von einer Klassenfahrt, als ein Lehrer in Schmallenberg die Fahrt stoppte und die Polizei rief. Nach Angaben der Beamten hatte der Lehrer die Frau schon auf der Hinfahrt auf ihre Alkoholfahne angesprochen. Die Fahrerin habe dies mit einem starken Minz-Bonbon entschuldigt. Auf der Rückfahrt wurde er dann misstrauisch.
Angeblich hatte sie "nur" drei kleine Bier und ein Fläschen Kümmerling gezischt, bevor sie sich in den Schulbus setzte und 64 Kinder durch die Gegend kutschierte. Die Polizei wollte ihr das jedoch nicht so recht glauben - damit allein sei das nicht zu schaffen, sagte ein Sprecher. Aber der Reihe nach:
Die Schulbusfahrerin aus Wiehl in Nordrhein-Westfalen war wohl schon mit einer deutlichen Fahne zur Arbeit erschienen. Auf dem Programm stand eine Klassenfahrt der Realschüler aus dem rheinischen Wipperfürth nach Winterberg. Schon auf dem Hinweg kam einem Lehrer der Geruch, der die 37-Jährige umwehte, seltsam vor. Auf ihre Fahne angesprochen, entschuldigte sich die Fahrerin jedoch damit, sie habe einen starken Minz-Bonbon gegessen.
Als die Lehrerin auf der Rückfahrt jedoch immer noch (oder schon wieder?) nach Alkohol roch, wurde es dem Lehrer zu bunt. Er ließ die Frau anhalten und rief die Polizei. Die Beamten stellten bei der Fahrerin schließlich 1,8 Promille fest. Der Führerschein der 37-Jährigen wurde daraufhin sichergestellt. Ein Ersatzfahrer brachte die Schüler nach Hause.
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http://www.n-tv.de/3185868.html
Insofern ist das Verhalten der Busfahrerin von Rücksicht geprägt und hohem Berufsethos, während der Lehrer auf allen Ebenen versagt hat: im zwischenmenschlichen Bereich, in seiner Verantwortung gegenüber den Schülern und überhaupt.
Leider ist die Gesetzeslage nicht flexibel genug, um auf die Nuancen Rücksicht nehmen zu können. Aber eines ist sicher: es gibt nichts gefährlicheres als einen Süchtigen ohne Stoff. Egal, um welchen Stoff es geht.