Die Reichsbürger der USA(sovereign citizens)
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Eröffnet am: | 15.05.17 17:38 | von: Dr.UdoBroem. | Anzahl Beiträge: | 35 |
Neuester Beitrag: | 15.05.17 20:54 | von: kiiwii | Leser gesamt: | 4.852 |
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https://www.theguardian.com/world/2017/may/15/...m-hate-us-government
kann eine Verfassung in freier Entscheidung beschließen. Nur das Deutsche Volk.
Das Grundgesetzt ist keine Verfassung da es nicht von Deutschen Volk angenommen worden ist sonder am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat.
https://de.wikipedia.org/wiki/...g_und_Ratifikation_des_Grundgesetzes
Dieser Parlamentarischen Rat hat es angenommen nicht das Deutsche Volk und das letzte Wort hatten die Besatzer
Nach zum Teil heftigen Debatten über die Lehren, die aus dem Scheitern der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und dem Zweiten Weltkrieg zu ziehen seien, wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat, der seit September 1948 in Bonn tagte, mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Die Gegenstimmen kamen von Abgeordneten der CSU, der Deutschen Partei, der Zentrumspartei und der KPD.[19] Das Datum wurde bewusst als Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht gewählt, weshalb Adenauer die Abstimmung kurz vor Mitternacht forcierte.[20] Am 12. Mai 1949 wurde es von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigt, allerdings mit einigen Vorbehalten.[21] Gemäß Art. 144 Abs. 1 bedurfte die Verfassung der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte.
https://de.wikipedia.org/wiki/...3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
auch über eine Verfassungsreform (eine Änderung) entscheidet nur das Volk, in einer Demokratie ist das so, z.B in der Türkei das entscheidet das freie türkische Volk über die Verfassung und ggf. über eine Reform der Verfassung.
In aller Länder dieser Welt konnte das freie türkische Volk abstimmen, jeder Bürger hatte die Möglichkeit seine Stimme abzugeben.
Warum steht dann im letzten Satz des Zitates in Nr. 12: "bedurfte die Verfassung..."
Und warum haben wir ein Verfassungsgericht, wenn wir keine Verfassung haben?
Und warum steht im Grundgesetz mehrfach das Wort "Verfassung"?
In dem oben geposteten Artikel 146 steht doch für jeden, der lesen kann, dass das Grundgesetz für das vereinigte Deutschland Geltung hat.
Desweiteren steht da, dass es seine Geltung allein dadurch verlieren kann, dass eine neue Verfassung (also anstelle des Grundgesetzes ALS VERFASSUNG) in freier Entscheidung vom deutschen Volk beschlossen wird.
Das bedeutet nur: niemand anderes als allein das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung kann das Grundgesetz durch eine andere Verfassung ersetzen. Da steht keinesfalls: das Grundgesetz MUSS durch eine andere Verfassung ersetzt werden. Aber es kann. Aber eben nur durch das deutsche Volk und von niemandem anderen.
Mehr vsteht da nicht.
Natürlich ist das Grundgesetz die Verfassung der >BRD. Was denn sonst?
Vpolksabstimmungen sind übrigens keineswegs eine Voraussetzung für eine gültige Verfassung. Viele Länder haben eine Verfassung, die nicht durch Volksabstimmung beschlossen worden ist.
GB kommt sogar ohne Verfassung aus und ist trotzdem keine GmbH...
"Today’s sovereign citizen movement can be traced in part to two popular Patriot ideologies: the Posse Comitatus movement, built around the theory that elected county sheriffs are the highest legitimate law officers, and the Freemen-on-the-Land movement, a fringe ideology whose adherents believe themselves subject only to their own convoluted, conspiratorial, and selective interpretation of common law."
Quelle wie oben
ist die Selbe Kakophonie wie Grundgesetz ist die Verfassung.
Die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit kennt in der Regel keine Instanzen. Zwar ist es denkbar, gegen die Entscheidungen eines Landesverfassungsgericht das Bundesverfassungsgericht und schließlich auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, dennoch stellt die Verfassungsgerichtsbarkeit keine Superrevisionsinstanz für die Verfahren der übrigen Gerichtsbarkeiten (Fachgerichtsbarkeit) im Rahmen der Verfassungsbeschwerde dar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit
Eine Superrevision bezeichnet besonders in der deutschen Rechtswissenschaft eine Revision der Revesion, also die nochmalige Überprüfung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht.
In Deutschland findet keine Superrevision durch das Bundesverfassungsgerichtstatt. Auch handelt es sich etwa bei der Ausübung von Gnadenrecht nicht um eine Superrevision, da Gnadenakte keine Rechtsentscheidungen sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Superrevision
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/...-keine-verfassung
Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden.