Dialog Semiconductor - weiter zu neuen Höhen


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Neuester Beitrag: 16.11.21 09:47
Eröffnet am:28.03.13 01:40von: karambolAnzahl Beiträge:36.027
Neuester Beitrag:16.11.21 09:47von: JacktheRippLeser gesamt:7.055.116
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4868 Postings, 5068 Tage BirniVitale

 
  
    #26351
1
08.03.18 16:52
Das Management hat selber Aktien und deshalb Interesse an steigenden Aktienkursen.
Darüber hinaus investiert Dialog in Wachstum.
Fang schon mal an zu sparen, wenn Du meine Aktien kaufen willst.  

165 Postings, 2310 Tage VitaleDas Managment.......hat Aktien

 
  
    #26352
08.03.18 17:04
ich muss lachen.  

5912 Postings, 3948 Tage dlg....

 
  
    #26353
08.03.18 17:10
Machst Du das aus Gnatz, dass Du jede meiner Silben anzweifelst und per se nicht glaubst? In Deinem eigenen Screenshot steht unter „type of instrument“ dass es sich um „shares on loan“ handelt. Dazu steht da noch, dass Norges ein „right to recall“ hat - und meine Interpretation des „at any time“ ist, dass Norges das Recht hat, die Leihe jederzeit zu beenden.

Kann sich mal jemand Neutrales dazu melden, damit es nicht von mir kommt?  

4868 Postings, 5068 Tage Birnidlg, Du hast Recht.

 
  
    #26354
08.03.18 17:15

846 Postings, 3758 Tage WesHardinLogisch,

 
  
    #26355
08.03.18 18:35
irgendwer muss den Leerverkäufern ja die Aktien leihen. Warum also nicht die Norges Bank?  

992 Postings, 3131 Tage KostoLenin@dlg.

 
  
    #26356
08.03.18 19:17

da ich anpassungsfähig bin, und mitbekommen habe, dass beim Umstieg von komplizierten in einfache Erklärungsversuche neuerdings der familiäre Ton angeschlagen wird, versuche ich es jetzt mal auf die Weise.

Liebling, bei Überschreiten oder Unterschreiten der Schwelle von 3% der Aktien ist es meldepflichtig. Die Norges Bank ist der Ansicht, dass der Anstieg von 2,8 % der Aktien mit Stimmrechten auf 3,11% meldepflichtig ist. Das war die erste Meldung.

Als dann wieder verkauft wurde ist der Anteil von von 3,11 % gesunken auf 2,97 %, auch dies ist meldepflichtig, das war die 2. Meldung.

Bei allen Meldungen wurde mit den "Optionen" die Schwelle von 3% nie unterschritten, wäre nicht meldepflichtig gewesen, wieso sollten sie eine Meldung schreiben.

Solange also die Bank selbst, die Börse und die Aufsichtsbehörden nur die Aktien mit Stimmrechten zählen, mache ich es genauso, wie du es hand habst Schatzi ist mir egal.

P.S ich habe sofort nach dem posten gemerkt das ich beim letzten post im ersten Satz die Hälfte vergessen hab. Wo es steht habe ich schon gesehen, ich wollte wissen wie du auf Ausleihen von Aktien kommst?

Im Finanzenglisch steht loan auch für Termingeschäfte, und Kaufoptionen auf Aktien sind meist mit einer Endlaufzeit verbunden, einem Termingeschäft, und recall bedeutet außer zurückrufen auch abrufen.

 

812 Postings, 3236 Tage -wb--

 
  
    #26357
1
08.03.18 22:47
@KostLenin, kann es sein, dass Du dich gerade komplett verrannt hast ?

dlg. hat doch vollkommen recht. Die Stimmrechtsanteile sind insgesamt von 3,72% auf 3,38% in 2 Schritten abgebaut worden.

"Solange also die Bank selbst, die Börse und die Aufsichtsbehörden nur die Aktien mit Stimmrechten zählen, mache ich es genauso..."

Das ist so nicht richtig. Es zählen sowohl die direkten als auch die indirekten und noch beides kombiniert bei den meldepflichtigen Schwellen.
 

846 Postings, 3758 Tage WesHardinBeim Verleihen

 
  
    #26358
1
08.03.18 22:54
einer Sache, zB von Aktien, kommt es zu einem Besitzerwechsel, aber der Eigentümer bleibt der gleiche. Die Stimmrechte hat aber der jeweilige Besitzer. Es macht also schon einen Unterschied, ob ich für 2,97% der Aktien Eigentümer UND Besitzer bin, oder von 3,11%.
 

5912 Postings, 3948 Tage dlg....

 
  
    #26359
09.03.18 08:26
Mein liebes Köstoleninchen,

Wer...
...glaubt, dass man von verliehenen Aktien weiterhin die Stimmrechte ausüben kann (bei der nächsten HV mehr als 100% der Stimmrechte vor Ort?)
...einen ‚Loan‘ mit Termin-/Optionsgeschäften verbindet
...sich nicht einfach auf die ‚Total‘ Spalte konzentriert und nur einen Teil der Gleichung anschaut
...glaubt, dass man Optionen jederzeit ausüben kann
...Optionen mit einem ‚recall right‘ in Verbindung bringt (was soll das sein?)
...sich auch von mehreren (mittlerweile vier) Foristi nicht beirren lässt

...der sollte, ja der muss ja quasi davon ausgehen, dass Norges zwischen dem 13. Feb und dem 6. März seine Position ausgebaut hat. Und weißt Du was? Das ist für mich völlig in Ordnung, das kann derjenige gerne glauben, das beeinflusst mein Wohlbefinden in keinster Weise (letzter Hinweis: die gesamte ökonomische Position in einer Aktie muss nicht immer harmonieren mit den Meldevorschriften).  

5912 Postings, 3948 Tage dlg....

 
  
    #26360
09.03.18 08:31
Man kann auch einfach mal „shares on loan“ bei Tante Gugel ins System geben - wäre schneller als so manches Posting. Erster Treffer: https://de.reuters.com/article/...in-over-a-year-markit-idUKKCN1241FM

 

992 Postings, 3131 Tage KostoLenin#26357

 
  
    #26361
09.03.18 09:01

@-wb-, ich mache nun noch einen letzten post in dieser Sache, dann ist für mich Schluß, dazu ist es einfach zu unrelevant um eine weitere Diskussion zu führen.

Es zählen sowohl die direkten als auch die indirekten und noch beides kombiniert bei den meldepflichtigen Schwellen

Da hast du vollkommen Recht und da zählt all dies dazu:

Nach § 34 Absatz 1 WpHG sind Stimmrechte einem Aktionär zuzurechnen,

  • die einem Tochterunternehmen des Meldepflichtigen gehören,
  • die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden,
  • die der Meldepflichtige einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn, der Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Meldepflichtigen auszuüben,
  • an denen zugunsten des Meldepflichtigen ein Nießbrauch bestellt ist,
  • die der Meldepflichtige durch eine Willenserklärung erwerben kann (Optionen),
  • die dem Meldepflichtigen anvertraut sind oder aus denen er die Stimmrechte als Bevollmächtigter ausüben kann, sofern er die Stimmrechte aus diesen Aktien nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen des Aktionärs vorliegen.

Nach § 34 Absatz 2 Satz 1 WpHG ist eine Stimmrechtszurechnung ferner vorzunehmen, wenn der Anleger sein Verhalten mit einem Dritten oder einem Tochterunternehmen in Bezug auf den Emittenten abstimmt. Dies wird als acting in Concert bezeichnet. Keine Zurechnung erfolgt allerdings, wenn sich die Abstimmung lediglich auf Einzelfälle beschränkt.

Und indirekte Stimmrechte sind für Tochterunternehmen, verwahrte Aktien, etc.


Hier geht es aber darum, dass erwerbbare Stimmrechte angegeben werden, die aber nicht zu den vollen Stimmrechten zählen. Die Rechtsgrundlage dazu ist 2008 in Kraft getreten:

Durch die im August 2008 erfolgte Einführung des Risikobegrenzungsgesetzes ergeben sich eine Reihe von Änderungen, die unter anderem Auswirkungen auf die Publizitätspflichten von Stimmrechtsmitteilungen haben. Optionen und Aktien sind somit nicht mehr getrennt, sondern zusammen zu behandeln.Nach dem im Zuge der Umsetzung der Transparenzrichtlinie von 2013 eingefügten § 33 Absatz 3 WpHG kann demgegenüber bereits der Erwerb eines Anspruchs auf Übereignung eines Wertpapiers genügen

Die Optionen (loan) müssen erst ausgeübt oder abgerufen (recall) werden, damit die Stimmrechte ausgeübt werden können. So steht auch alles in der Stimmrechtsmitteilung. Ich möchte niemanden bekehren, ich habe einzig als Information eingestellt wie ich die Stimmrechtsmeldung sehe, und dass diese veröffentlicht wurden weil Meldeschwellen tangiert wurden. Nach eurer Interpretation wäre eine Meldung gar nicht nötig gewesen, da dem Verleiher sowohl Stimmrechte als auch Dividende der verliehenen Aktie zustehen, und somit keine Meldeschwelle tangiert worden wäre.

Resumee, beim Verleihen bleiben Stimmrechte und Aktienbesitz bei mir, die muss ich nicht mehr erwerben, und die Stimmrechte zählen direkt zu den Aktienstimmrechten dazu.

Bei Optionen muss ich die Stimmrechte erwerben und bei der Meldung angeben, zählen aber nicht zu den in Besitz befindlichen direkten Stimmrechten, daher Über- und Unterschreiten der Meldeschwellen.

@dlg.

Machst Du das aus Gnatz, dass Du jede meiner Silben anzweifelst und per se nicht glaubst?

Ich dachte wir sind hier in einem Diskussionsforum, daher ist es für mich nur logisch, wenn ich mich nur an der Diskussion beteilige wenn ich anderer Meinung bin, als das was von einer anderen Person gepostet wurde. Wenn es Dir wichtig ist, kann ich aber zukünftig auch jedesmal wenn ich deiner Meinung bin ein post drunter setzten, dass ich Dir voll und ganz zustimme. ;-)

  1. Dass die Meldungen erfolgten wegen der Meldeschwellen stützt meine Aussage.
  2. Die Überschrift in der Tabelle (müssen erst erworben werben) stützt meine Aussage (verliehene Aktien und die damit verbundenen Stimmrechte gehören mir, die kann ich sogar ausüben während sie verliehen sind, müssen nicht erworben werden)
  3. Die Rückgabe / Ausübungsfrist "at any Time" stützt die Optionsaussage die jederzeit (at any time) ausgeübt werden kann (verliehene Aktien müssen zu einem bestimmten Termin zurück gegeben werden, wer würde denn ein Aktie leihen wenn zum ungünstigsten Zeitpunkt der Verleiher einfach sagen kann gib mir die Aktien zurück).

Und ihr könnt gerne weiter glauben, dass ihr die richtige Übersetzung für loan on share anwendet, und alle anderen Aussagen auf dem Formular nicht stimmen.

Damit denke ich, ist es am Besten wir beenden hier die Diskussion und jeder Mitleser darf für sich selbst entscheiden wie er die Stimmrechtsmitteilung interpretieren möchte.

 

992 Postings, 3131 Tage KostoLeninNachtrag

 
  
    #26362
09.03.18 09:49

Schaut euch mal die Überschriften in der Stimmrechtsmitteilung an.

Bei A sind alle Stimmrechte "voting rights attached to shares" enthalten die einen direkten Bezug zu Aktien haben, da gehören auch ausgeliehen dazu.

In B sind aber financial instruments aufgeführt.

Eine Option ist ein financial instrument, eine ausgeliehene Aktie eben nicht.

 

5617 Postings, 3121 Tage JacktheRipp.....

 
  
    #26363
09.03.18 10:18
Hihi.... immer wenn hier von Liebling und von Schatz gesprochen wird, steigt die Dialog-Aktie heimlich.....
Also bitte weitermachen Ihr Lieblinge ;-)  

5912 Postings, 3948 Tage dlg....

 
  
    #26364
09.03.18 11:01
Lass uns doch mal logisch an die Sache herangehen: Norges besitzt Aktien, verleiht die an Blackrock, Blackrock verkauft die im Markt, Kostolenin kauft die. Wer könnte bei einer morgigen HV das Stimmrecht ausüben? Natürlich Kostolenin, da Du diese Aktien im Depot hast (wie Wes schreibt: Du bist der Besitzer). Wenn Deiner Meinung nach Norges das Stimmrecht behält, dann könnte die selbe Aktie zwei mal abstimmen, oder nicht?

Warum weist Norges diese verliehenen Positionen trotzdem aus? Weil man wahrscheinlich durch eine ‚simple‘ Nachricht an Blackrock sein „right to recall“ ausüben kann und Blackrock dann diese Aktien zurückliefern muss (wahrscheinlich gibt es definierte Fristen dafür, zB ein Tag oder eine Woche). Dass man diese verliehenen Aktien trotzdem ausweist ist mE gut begründbar, denn ansonsten könnte jemand einen signifikanten Anteil ohne notwendige Meldungen aufbauen, in dem er seine Positionen verleiht und erst zu einem Termin alle abruft.

Und, ja, die Meldung ist wahrscheinlich ausgelöst worden, weil man bei den direkten Stimmrechten die Schwelle von 3% berührt hat - aber das trifft doch keine Aussage darüber, wie sich die Gesamtposition von Norges entwickelt hat. Das solltest Du mal getrennt von einander sehen.

Mit welcher Leichtigkeit Du aus einem „Loan“ eine „Option“ machst, eine ausgeliehene Aktie nicht zu einem Finanzinstrument erklärst, uns mitteilst dass eine verliehene Aktie immer zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden muss (glaubst Du, dass sich Norges sämtliche Flexibilität nehmen lassen würde was einen möglichen Verkauf seiner Position betrifft), Optionen bei Dir jederzeit ausgeübt werden können, ein „recall“ für Dich das „Abrufen einer Option“ ist, Du beim Verleihen einer Sache in deren Besitz bleibt (Weltklasse - von Dir leihe ich mir nix), bringt mich zum Erstaunen.

Aber Du hast Recht, lass uns diese Diskussion beenden, das ist so ein wenig wie die Diskussion, ob Apple mit zwei Leuten ein internationales Design-Zentrum aufbaut :-).  

992 Postings, 3131 Tage KostoLeninletzter Nachtrag

 
  
    #26365
09.03.18 11:01

auf der Stimmrechtsmitteilung steht ja auf welcher Gesetzesgrundlage sie beruht:

Art. 13(1)(a) of Directive 2004/109/EC

und hier der entsprechen Prargraph Absatz 2 dazu:

(2) The thresholds for the market making and trading book exemptions should be calculated by aggregating voting rights relating to shares with voting rights related to financial instruments (that is entitlements to acquire shares and financial instruments considered to be economically equivalent to shares) in order to ensure consistent application of the principle of aggregation of all holdings of financial instruments subject to notification requirements and to prevent a misleading representation of how many financial instruments related to an issuer are held by an entity benefiting from those exemptions.

Die Schwellenwerte für Marketbildung und Handelsbuchausnahmen sollten berechnet werden, indem die Stimmrechte in Bezug auf Aktien mit Stimmrechten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (dh Ansprüche auf den Erwerb von Aktien und Finanzinstrumenten, die wirtschaftlich mit Aktien gleichgestellt sind) zusammengefasst werden, um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten Anwendung des Grundsatzes der Aggregation aller Bestände an Finanzinstrumenten, die Meldepflichten unterliegen, und Verhinderung einer irreführenden Darstellung der Anzahl der Finanzinstrumente, die mit einem Emittenten verbunden sind, durch eine von diesen Ausnahmen betroffene Einrichtung.

Was ist denn einer Aktie gleich gestellt? Natürlich eine Kaufoption auf eine Aktie.

Ausgeliehen Aktien werden immer besichert, und im Leihevertrag wird festgehalten, dass die Dividende an den Verleiher zu bezahlen ist. Beim Stimmrecht muss so gestimmt werden wie der Verleiher es will. Daher werden ausgeliehene Aktien meist vor Ablauf des Dividende un HV-Termins glatt gestellt (zurück gegeben).

 

992 Postings, 3131 Tage KostoLenin@dlg

 
  
    #26366
09.03.18 11:11

Wer könnte bei einer morgigen HV das Stimmrecht ausüben? Natürlich Kostolenin, da Du diese Aktien im Depot hast (wie Wes schreibt: Du bist der Besitzer). Wenn Deiner Meinung nach Norges das Stimmrecht behält, dann könnte die selbe Aktie zwei mal abstimmen, oder nicht?

Siehe dazu mein letztes posting warum ausgeliehene Aktien meist vor dem HV Termin zurück gegeben werden müssen.

Und du hast sicherlich von all den Bankern gehört die wegen cum Ex geschäften vor Gericht stehen? Die haben nämlich genau das Gemacht was du hier beschrieben, und gegen diese Richtlinie verstoßen. Deswegen stehen sie vor Gericht.

Nachricht an Blackrock sein ?right to recall? ausüben kann und Blackrock dann diese Aktien zurückliefern muss (wahrscheinlich gibt es definierte Fristen dafür, zB ein Tag oder eine Woche)

Dann würde bei Rückgabe nicht at any time stehen sondern das exakte Datum


 

992 Postings, 3131 Tage KostoLeninzurück zum Alltag

 
  
    #26367
09.03.18 11:46

die Analystenkommentare werden langsam besser, chartbild und Bewertung ändert sich langsam:

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/...-semiconductor-deutlich

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/...sifikation-vollem-gange

(selbst von der Deutschen Bank)

 

5912 Postings, 3948 Tage dlg....

 
  
    #26368
09.03.18 11:53
Wenn ich nicht falsch liege, dann ging die cum-ex Geschichte um Dividendenzahlungen und Anrechnung von in Realität nicht gezahlten Kapitalertragssteuern. Da ging es nicht um Stimmrechte oder um Meldungen.

Warum ist es für Dich so kategorisch ausgeschlossen, dass man Aktien verleihen kann auf „b.a.w.“ Basis mit einem Recht, jederzeit diese Leihe / dieses Verleihen zu beenden? Wo hast Du das her, dass diese immer ein fixes Enddatum haben?

Ich verstehe das mal wieder nicht, wie bei so vielen Diskussionen. Da ist etwas SEHR deutlich beschrieben mit „shares ON LOAN“ (‚Leihe, Ausleihe, Darlehen’) und einem „right to recall“ (‚zurückrufen‘ bzw. ‚aufkündigen‘).  Und anstatt die einfache, logische Lösung zu nehmen wird hier wieder von hinten durch die Brust ins Auge argumentiert/formuliert, dass es sich bei dem loan um eine Kaufoption handelt, die man jederzeit ausüben kann. Und das ganze weil man nicht sehen will, dass Norges seine Position reduziert hat - was an sich ein ganz normaler Vorgang ist/wäre, der begrenzte Aussagekraft hat.  

812 Postings, 3236 Tage -wb--

 
  
    #26369
09.03.18 11:57
Hallo KostoLenin,

ich finde gut mit welcher Akribie Du an die Sache rangehst, aber mE manchmal zu sehr auf das Detail schauend und das „größere Bild“ außer Acht lassend.

„Ich dachte wir sind hier in einem Diskussionsforum, daher ist es für mich nur logisch, wenn ich mich nur an der Diskussion beteilige wenn ich anderer Meinung bin,…“

Das wiederum sehe ich etwas anders. Man sollte doch nicht nur seine Meinung äußern wenn man gegen etwas ist. Das ist eine von mir oft beobachtete Haltung, dieses schwarz/weiss Denken. Die Wahrheit liegt doch meistens dazwischen, oder ? Die PMIC Eigenentwicklung von Apple ist doch ein sehr gutes Beispiel. Ich finde, dann darf man sich auch ruhig mal eingestehen, dass die eigene Meinung vielleicht zu extrem war.
Man sollte doch auch mal einfach eine andere Sichtweise in eine Diskussion einbringen, oder ? Die muß ja nicht automatisch gegen andere Meinungen sein. Neue Sichtweisen können vorhandene Meinungen bestärken oder schwächen.

Zur Stimmrechtsmitteilung:
Was ich ehrlich gesagt bei Dir nicht verstanden habe ist die Reaktion auf dlg.’s Posting der Reduzierung der Gesamtstimmrechte der Norges Bank von 3,72% auf 3,38%.

Deine erste Bemerkung auf das Posting war:
„@dlg. das stimmt so nicht. Die haben heute 2 Meldungen rausgegeben.“

Erstens ist das unerheblich und zweitens hatte dlg. nie behauptet, dass es in einer Meldung kam. Beide Meldungen kamen am gleichen Tag !
Natürlich sind die einzelnen Anteil evtl. auch interessant, aber entscheidend ist am Ende die erreichbare Gesamtzahl der Stimmrechte, da ja uU bei Verschiebungen keine Meldung kommen muß.

Jetzt mal inhaltlich:
Es ging ja im Kern um meldepflichtige Schwellen.
Du argumentiertst mit WpHG und EU Recht, vergisst aber das hier wohl angewendete UK Recht! Es gilt wohl immer das strengste Recht um keines zu verletzen, oder ?  

812 Postings, 3236 Tage -wb--

 
  
    #26370
09.03.18 12:37
von mir auch ein kurzer Nachtrag zu dem geltenden Recht:

Du läßt immer?/oft Teile weg. Warum nur?

„auf der Stimmrechtsmitteilung steht ja auf welcher Gesetzesgrundlage sie beruht:

Art. 13(1)(a) of Directive 2004/109/EC“

Korrekterweise muß Du angeben:

„Art. 13(1)(a) of Directive 2004/109/EC (DTR5.3.1.1 (a))“

Bei DTR handelt es sich nämlich um das britische Recht. Ich weiß jetzt nicht, ob das in diesem Fall („Shares of Loan“) relevant ist, aber bei der Über/Unterschreitung der meldepflichtigen Prozentgrenze ist das der Fall. Darum die 2 Meldungen nur für das leichte über- und unterschreiten der 3% Grenze bei den direkten Stimmrechten.  

992 Postings, 3131 Tage KostoLenin@-wb-

 
  
    #26371
09.03.18 12:57

Hallo -wb-, es ging nicht um die Meldeschwelle, ich habe erst gepostet, als dlg. auf wes Aussage, dass hier nur ein bißchen hin und her getradet wurde, dlg. der Meinung war, dass das nicht stimmt, sondern die Profis wissen was sie tun und ihre Anteile vreduzieren.

Ich wollte hier deutlich machen, dass ich wes zustimme und nur etwas getradet wird, der echte Aktienanteil aber aufgestockt wurde, und nicht vermindert wie dlg. es geschrieben hat. Diese Aussage suggerierte für mich, "seht ihr im Forum die Profis verkaufen, nur ihr seht durch die rosarote Brille" und diese Aussage konnte ich so einfach nicht stehen lassen.

Übrigens, noch gilt in England das gleiche Recht wie in der EU bezüglich Meldepflichten. Die liegen ja genau deswegen im Klinsch bei den Brexit Verhandlungen, weil England nicht mehr will, dass nach dem Brexit für enlische Banken noch das EU Finanz-Recht gilt.

Es ist ja auch nicht so, dass ich mich nur melde wenn ich widersprechen will, eure Abschätzungen auf zukünftigeUmsatzentwicklungen  weiß ich sehr zu schätzen, und das habe ich ja auch schon des öfteren gesagt, auch bei den technischen Specificationen bin ich auf dein und Jacks wissen angewiesen.

Ich und dlg. haben eher die vielen Diskussionen, weil sowohl dlg. und ich zwar relativ nah mit unserer Positionen liegen (deswegen sind wir beide noch investiert), aber die Möglichkeiten auf den äußeren Rand (gänzlicher Wegfall des Kunden Apple zu kaum Auswirkungen) in entgegengesetzter Richtung im Forum von uns dargestellt werden.

Auch auf die Gefahr, dass ich mich jetzt technisch blamiere, und bin für eine Korrektur falls ich falsch liege dankbar, habe ich es so verstanden, dass Apple keinen PMIC entwickelt, sondern dass Apple Funktionen die bisher im PMIC localisiert waren, in den Zeentralchip integrieren möchten, und dann ein "kastrierter" billigerer PMIC ausreichend ist (deswegen hat JB im Call auch gesagt "sub PMIC wie sie es bezeichnen"). Dazu brauchen sie wohl die PMIC Ingenieure (aber eben keine hundertschaft wie bei einem PMIC Entwicklungszentrum), und so wie ich es verstanden habe, ist es ihnen bis jetzt noch nicht gelungen. Wenn es ihnen gelingen sollte, würde es aber bedeuten, dass Apple nicht an einer PMIC Entwicklung arbeitet, sondern an einem Chip, der die Verwendung einfacherer und billigerer PMICs ermöglicht, die weiterhin in u.U. sehr hoher Stückzahl, für eine Vielzahl an Geräten von DLG geliefert wird. Dies würde trotzdem auf viele Jahre hinaus ein Apple Geschäft für DLG bedeuten, und die Margenverluste wären durchaus über Diversifikation im Laufe der Jahre auszugleichen.

Das rote Tuch für mich ist einfach die immer wiederholte Aussage die können eigene PMICs entwickeln und dann fällt 70 - 75 % des Geschäftes weg.

 

992 Postings, 3131 Tage KostoLenin@-wb-

 
  
    #26372
09.03.18 13:07

Du weißt, dass die Engländer schon immer etwas separatistisch waren, und sicherheitshalber eine eigene Gesetzesschreibung zusätzlich haben.

Das steht einfach in Klammern dahinter (Financial Instruments according to Art. 13(1)(a) of Directive 2004/109/EC = (DTR5.3.1.1 (a)), weil das die englische Form des Gesetzes ist, mit gleichem Text und gleicher Aussage wie im EU-Gesetz. Da uns ein Gesetz von 2 identischen reicht, habe ich weggelassen darauf hinzuweisen in welchem englischen Gesetzestext das gleiche steht.

https://www.handbook.fca.org.uk/handbook/DTR/5/1.html

 

992 Postings, 3131 Tage KostoLenin@-wb-, @dlg.

 
  
    #26373
09.03.18 13:34

Jedes EU Gesetz muß auch im Heimatland ratifiziert werden, daher steht nicht nur im DTR das gleich wie im EU Gesetz sondern auch deutschen Wertpapiergesetz:

https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html

Ich zitiere hier mal zu §33 und 34 einen Ausschnitt zu Meldungen von Aktienbestand:

Die Angabe zum Stimmrechtsanteil „§§ 33, 34 WpHG Gesamt (Prozent)“ setzt sich aus dem direkt gehaltenen (§ 33) und zugerechneten (§ 34) Stimmrechten zusammen. Da die Stimmrechte aus ein und denselben Aktien neben dem tatsächlichen Eigentümer gleichzeitig noch weiteren Personen zuzurechnen sein können (Mehrfachzurechnung), kann es bei unreflektierter Zusammenrechnung aller einen Emittenten betreffenden Bestände unter „§§ 33, 34 WpHG Gesamt“ zu einem Gesamtstimmrechtsanteil mit einem Prozentsatz von über 100% kommen. Zu beachten ist außerdem, dass Veränderungen des Stimmrechtsanteils zwischen den Schwellenwerten von 3%, 5 %, 10 %, 15%, 20%, 25 %, 30%, 50 % oder 75 % keine Mitteilungspflicht auslösen. Ebenso führt der bloße Wechsel von direkt zu indirekt gehaltenem Aktienbesitz und umgekehrt sowie der bloße Wechsel unter Zurechnungstatbeständen nicht zu einer (erneuten) Mitteilungspflicht.

Die meldepflichtigen Finanzinstument sind dann unter § 38:

Bei der Anzeige „§ 38 WpHG (Prozent)“ wird der Stimmrechtsanteil des ausgewählten Meldepflichtigen abgebildet, den dieser als direkter und/oder indirekter Inhaber von Instrumenten nach § 39 WpHG an einem ausgewählten Emittenten hält. Unter „§ 39 WpHG (Prozent)“ wird der Stimmrechtsanteil angezeigt, der sich aus der Zusammenrechnung der Stimmrechtsanteile nach §§ 33, 34 WpHG und § 38 WpHG ergibt. Bei den Angaben unter „§ 38 WpHG (Prozent)“ und „§ 39 WpHG (Prozent)“ ist zu beachten, dass die Mitteilungen nach § 38 und § 39 WpHG in der Fassung des WpHG vor dem 26.11.2015 nicht in der Datenbank angezeigt werden. Es werden ausschließlich die nach § 38 und § 39 WpHG in der Fassung des WpHG ab dem 26.11.2015 mitzuteilenden Stimmrechtsanteile angezeigt.

Im deutschen Gesetz steht also expresis verbis, dass verliehene Aktien (=Mehrfachzurechnung) den Aktien zuzurechnen sind. Was bitte soll ich noch alles vorlegen?

 

812 Postings, 3236 Tage -wb-@KostoLenin

 
  
    #26374
09.03.18 13:42
Zu den Gesetzen:
Das EU Recht und britisches Recht identisch ist kann ja bei einzelnen Regelungen so sein, ist aber nicht generell der Fall.

Die meldepflichtigen Schwellen sind definitiv andere, strengere !

Siehe Dein Link zu DTR5.1.2 und der folgende:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...004L0109&from=EN

Beispielsweise:
EU:
„Der Herkunftsmitgliedstaat stellt sicher, dass ein Aktionär einem Emittenten mitteilt, welchen Anteil an den Stimmrechten des Emittenten er hält, wenn er durch Erwerb oder Veräußerung von Aktien des Emittenten, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind und an die Stimmrechte geknüpft sind, die Schwelle von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % erreicht, über- oder unterschreitet.

Der Anteil der Stimmrechte wird ausgehend von der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien berechnet, auch wenn die Ausübung dieser Stimmrechte ausgesetzt ist. Dieser Anteil ist darüber hinaus auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung anzugeben.“

ggü

UK:
„Aperson must notify the issuer of the percentage of its voting rights he holds as shareholder or holds or is deemed to hold through his direct or indirect holding of financial instruments falling within DTR 5.3.1R (1) (or a combination of such holdings) if the percentage of those voting rights:

   (1)

   reaches, exceeds or falls below 3%, 4%, 5%, 6%, 7%, 8%, 9%, 10% and each 1% threshold thereafter up to 100% (or in the case of a non-UK issuer on the basis of thresholds at 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% and 75%) as a result of an acquisition or disposal of shares or financial instruments falling within DTR 5.3.1 R;“


Daher stimmt Deine Aussage so nicht:
„Übrigens, noch gilt in England das gleiche Recht wie in der EU bezüglich Meldepflichten.“

Zum PMIC melde ich mich später nochmal.  

992 Postings, 3131 Tage KostoLenin@-wb-

 
  
    #26375
09.03.18 14:08

zugegeben, die Abweichung der Prozentzahlen bei den Meldeschwellen habe ich nicht gesehen, aber die 3% gilt auch in Deutschland, dennoch steht im Gesetz über das was gemeldet werden muss, das gleiche drin, deswegen müssen EU-Gesetze ja ratifiziert werden. Soweit ich weiss dürfen bei bestimmten Parametern auch schärfere Bestimmungen vom Mitgliedsland verabschiedet werden, die nur für Bürger des eigenen Landes gelten (was bei der Meldeschwelle in D und UK offensichtlich der Fall ist), aber eine Lockerung ist nur mit Zustimmung der EU möglich.

Jetzt aber deswegen die eh schon unnötige Diskussion auszuweiten müssen wir uns doch nicht antun, oder?

 

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