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Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.01.19 11:25 | ||||
Eröffnet am: | 22.10.18 15:25 | von: Heinz | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 09.01.19 11:25 | von: Heinz | Leser gesamt: | 1.946 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Leider haben unsere Pappenheimer der Bundesregierung es versäumt, das Gesetz bis Juni 2018 in nationales Recht umzuwandeln! Nun drohen wieder Strafen durch die EU. Kriegen die denn überhaupt noch etwas hin?
Hintergrund: Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1) verpflichtet die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Immerhin ist ja "schon" ein Entwurf im Juli d. J. veröffentlicht worden:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/...n_210_362330.html
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/04/entwurf-geschgehg.pdf
Bis das aber real durch den Bundestag verabschiedet ist, haben wir Anfang 2019!
Ziel der Richtlinie ist es, den Bereich des Geheimnisschutzes, der in den Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich geregelt ist, zu harmonisieren. Dadurch sollen Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die in unklaren Regelungen und einem unterschiedlichen Schutzniveau fußen, beseitigt werden.
Innerhalb von zwei Jahren muss die Richtlinie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
https://www.datensicherheit.de/aktuelles/...arf-bei-unternehmen-25727
Ich hab' dann 'ja' gesagt, bovor nachher alle das mit der Syphilis wissen...