Das neue Gesetz gegen Hate-Speech wird bestimmt
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 19.04.17 00:15 | ||||
Eröffnet am: | 18.04.17 15:38 | von: Dr.UdoBroem. | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 19.04.17 00:15 | von: kiiwii | Leser gesamt: | 923 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Bei der deutschen Gründlichkeit sind dann solche Fälle wie jetzt in Spanien zu erwarten, wo eine Studentin für zwei Tweets für ein Jahr ins Gefängnis soll.
https://www.theguardian.com/world/2017/apr/18/...r-spotlight-in-spain
(Man beobachte nur das Melde- und Löschunwesen bei Ariva.)
Und wer wird bezweifeln können, dass bei dieser Blob-Verirrung der Evolution nicht alle Voraussetzungen dafür vorhanden wären...
Der Grünen-Politikerin Renate Künast geht das aber noch nicht weit genug. Sie bemängelte im Gespräch mit dem Deutschlandfunk, dass sich Maasens Gesetzentwurf auf strafbare Inhalte konzentriere, und hätte gerne eine Säuberung auch im „Graubereich“. Mit dem „Graubereich“ meint sie Beleidigungen, bei denen – nach ihrem Verständnis – die Staatsanwaltschaften in Deutschland „seltsam“ (also zu lasch) handelten.
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Seltsame Logik, Künast hält also deutsche Staatsanwälte für zu lasch?
Oder nach Künast Speech: Seltsam?
Deutschland wird zum Irrenhaus...........
Zum anderen wird es ja nicht bei dem Bereich bleiben, auf den das Gesetz abzielt, sondern alle Meinungsäußerungen, egal ob satirisch gemeint oder nicht, können jetzt verfolgt werden, eine massive Einschränkung der Redefreiheit, eines der höchsten Güter der Verfassung.
Anderen etwas vorwerfen zu wollen, um der eigenen Existenz oder Meinung (vermeintlich) mehr Durchschlagskraft zu verleihen, ist eine typische Netzkrankheit.
Dem jetzt auch noch gesetzlich Flügel zu verleihen, halte ich für keine besonders "besänftigende" Maßnahme. Im Gegenteil!
Wie soll ein Forenbetreiber abwägen oder gar beurteilen was strafwürdig ist wenn sogar Gerichte Monate benötigen?
Positiv ist, das der EUGH eingeschaltet wurde.
IMO wird das Maas - Gesetz gekippt.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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GG Artikel 5 ist unumstößlich