Das Bundesverfassungsgericht beschädigt die EZB
des Verhaltens der EZB hinsichtlich des EU-Rechts obliegt dem EuGH.
Und sich dazu zu äußern, ob den Richtern die geldpolitischen Maßnahmen der EZB und deren Folgen gefallen oder nicht und das in ein (Schein-)Urteil zu verpacken, gehört erst Recht nicht nicht zu seinen Aufgaben. Sie fallen schlicht nicht in den Kompetenzbereich des BVerfG.
Für mich ein peinlicher Lapsus.
Er weist darauf hin, dass die EZB-Gegner sich selbst ein Bein gestellt haben könnten, wenn die EZB nämlich die Inflation schleifen ließe, weil Zinserhöhungen zu schlimme wirtschaftspolitische Folgen hätten. Das BVerfG habe damit durch die Hintertür ein weiteres Ziel der Geldpolitik eingeführt, mit dem das vorrangige Ziel der Preisstabilität unterlaufen werden könne. Somit könne sich für die Stabilitätsfreunde mittelfristig ein Pyrrhussieg ergeben.
Er weist auch noch darauf hin, dass das BVerfG nichts dazu schreibt, wie sich die Wirtschaft ohne die Intervention der EZB entwickelt hätte. Es wäre womöglich noch schlimmer geworden.
https://verfassungsblog.de/...nd-die-buechse-der-ultra-vires-pandora/
"3. Mit den genannten umfangreichen Maßnahmen sind Bundesregierung und Bundestag im Gefolge des Urteils vom 5. Mai 2020 und in Wahrnehmung ihrer Integrationsverantwortung tätig geworden und haben damit dem Untermaßverbot genügt. ... Der ihnen bei der Erfüllung der sich aus dem Urteil ergebenden Anforderungen zukommende weite (politische) Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 125, 39 <78>; ...) umfasst auch die Art und Weise des Vorgehens wie etwa das technische und kommunikative Procedere." https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20210429_2bvr165115.html RandNr. 108
Zur Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2021/bvg21-038.html