DGAP-Ad hoc: Aixtron AG: AIXTRON gibt Ergebnisse f


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03.11.05 08:31

DGAP-Ad hoc: Aixtron AG: AIXTRON gibt Ergebnisse für das dritte Quartal 2005 bekannt
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Geschäftszahlen

Aixtron AG: AIXTRON gibt Ergebnisse für das dritte Quartal 2005 bekannt

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AIXTRON gibt Ergebnisse für das dritte Quartal 2005 bekannt

Aachen - 3. November 2005 - AIXTRON AG gab heute die Ergebnisse für das dritte
Quartal 2005 zum 30. September 2005 bekannt.In einem schwierigen
Branchenumfeld war die Investitionsbereitschaft der Kunden des Unternehmens
wie bereits im ersten Halbjahr 2005 weiterhin gering, insbesondere im
Verbindungs-Halbleiter-Markt. Die Umsatzerlöse beliefen sich vor diesem
Hintergrund auf insgesamt 29,1 Mio. EUR im dritten Quartal 2005. Im Vergleich
dazu betrugen die Umsatzerlöse im zweiten Quartal 2005 insgesamt 44,4 Mio. EUR
und im dritten Quartal 2004 insgesamt 30,0 Mio. EUR.
Umsatzerlöse aus AIXTRONs Silizium-Halbleiter-Geschäft trugen wesentlich zu
den Gesamtumsatzerlösen des dritten Quartals 2005 (9,2 Mio. EUR) und des
zweiten Quartals 2005 (15,6 Mio. EUR) bei. Im dritten Quartal 2004 enthielten
die Gesamtumsatzerlöse dagegen keine Umsatzerlöse aus dem Silizium-Halbleiter-
Geschäft. Die Bruttomarge vom Umsatz stieg im dritten Quartal 2005 im
Vergleich zum Vorquartal um 12 Prozentpunkte auf 38 %; im Vorquartal hatte sie
damit 26 % und im dritten Quartal 2004 39 % betragen. Im dritten Quartal 2005
wirkten sich eine günstige Produkt- und regionale Zusammensetzung des
Umsatzes positiv auf die Bruttomarge vom Umsatz aus. Darüber hinaus trugen
aber auch buchhalterische Effekte im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft
angewandten Vorschriften zur Umsatzerlösrealisierung zum quartalsweisen
Anstieg der Bruttomarge vom Umsatz bei.AIXTRON verzeichnete im dritten Quartal
2005 einen Periodenfehlbetrag nach Steuern in Höhe von 7,1 Mio. EUR, was den
quartalsweisen Rückgang der Umsatzerlöse um 35% widerspiegelt und einem
Periodenfehlbetrag je Aktie in Höhe von 0,08 EUR entspricht. Dem gegenüber
steht ein Periodenfehlbetrag in Höhe von 2,0 Mio. EUR (bzw. ein
Periodenfehlbetrag in Höhe von 0,02 EUR je Aktie) im zweiten Quartal 2005 und
ein Periodenüberschuss in Höhe von 2,6 Mio. EUR (bzw. Periodenüberschuss in
Höhe von 0,04 EUR je Aktie) im dritten Quartal 2004. Der Bestand an liquiden
Mitteln verringerte sich von 45,5 Mio. EUR zum 31. Dezember 2004 auf 31,5 Mio.
EUR zum 30. September 2005. Der Rückgang der liquiden Mittel in den ersten
neun Monaten des Geschäftsjahres 2005 ergab sich im Wesentlichen aus
Investitionen und Mittelabflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit.
Der Auftragseingang für Anlagen im dritten Quartal 2005 zum 30. September 2005
belief sich auf insgesamt 24,9 Mio. EUR. Im Vergleich hierzu lag der
Auftragseingang für Anlagen im zweiten Quartal 2005 zum 30. Juni 2005 bzw. im
dritten Quartal zum 30. September 2004 bei insgesamt 28,4 Mio. EUR bzw. 25,9
Mio. EUR.
Der Anlagen-Auftragsbestand zum 30. September 2005 belief sich auf 56,0 Mio.
EUR (einschließlich abgegrenzter Umsatzerlöse für bereits ausgelieferte,
jedoch noch nicht abgenommene Anlagen in Höhe von 8,7 Mio. EUR). Im Vergleich
hierzu belief sich der Anlagen-Auftragsbestand auf 52,5 Mio. EUR
(einschließlich abgegrenzter Umsatzerlöse in Höhe von 15,9 Mio. EUR) zum 31.
Dezember 2004 und 85,6 Mio. EUR zum 30. September 2004 (einschließlich
abgegrenzter Umsatzerlöse in Höhe von 11,5 Mio. EUR).
Vor dem Hintergrund kurzfristig weiterhin geringer Ausrüstungsinvestitionen in
der Verbindungs-Halbleiter-Industrie sowie Ungewissheit über den genauen
Zeitpunkt der Einführung neuester Produktions-Technologien und -Materialien in
der Silizium-Halbleiter-Industrie erwartet AIXTRON weiterhin zurückhaltende
Ausrüstungsinvestitionen seiner Kunden für den Rest des Geschäftsjahres 2005
und Anfang 2006.
In einem gegenwärtig schwierigen Marktumfeld werden sich nach Einschätzung des
Unternehmens die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2005 nunmehr eher auf ca.
140 Mio. EUR als, wie bislang angenommen, auf ca. 150 - 160 Mio. EUR
belaufen. Dabei erwartet das Unternehmen unverändert einen Jahresfehlbetrag
nach US-GAAP in Höhe von ca. 10-15 Mio. EUR.
Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach den
derzeit von AIXTRON angewandten US-GAAP-Vorschriften und den ab dem vierten
Quartal 2005 von AIXTRON angewandten IFRS-Vorschriften kann der nach US-GAAP
geschätzte Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2005 vom tatsächlichen nach
IFRS zu berichtenden Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2005 abweichen.

AIXTRON AG
Kackertstr. 15-17
52072 Aachen
Deutschland

ISIN: DE0005066203 (TecDAX)
WKN: 506620
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 03.11.2005

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:

Die vollständige Pressemitteilung sowie der 9-Monatsbericht 2005 zu dieser
Adhoc-Mitteilung stehen unter http://www.aixtron.com zur Verfügung.

Zukunftsgerichtete Aussagen:Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete
Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen
von AIXTRON im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen
Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe oder
Aussagen wie "das Unternehmen kann", oder "das Unternehmen wird", "erwartet",
"geht davon aus", "erwägt", "beabsichtigt", "plant", "glaubt", "fährt fort"
und "schätzt", sowie ähnliche Begriffe und Aussagen kennzeichnen diese
zukunftsgerichteten Aussagen. Diese Aussagen sind keine Garantie dafür, dass
getätigte Prognosen erreicht werden. Vielmehr sind diese Aussagen mit Risiken,
Unsicherheiten und Annahmen verbunden, die schwierig vorherzusagen sind und
basieren zudem auf Annahmen über künftige Ereignisse, die sich als
unzutreffend erweisen können. Aus diesem Grunde können die tatsächlichen
Ergebnisse von den hier geäußerten Annahmen wesentlich abweichen. In einer
zukunftsgerichteten Aussage, in der AIXTRON Erwartungen oder Annahmen in Bezug
auf künftige Ergebnisse zum Ausdruck bringt, werden diese Erwartungen oder
Annahmen in gutem Glauben getroffen, und es ist davon auszugehen, dass diese
auf einer angemessenen Grundlage beruht; es kann jedoch nicht gewährleistet
werden, dass die Aussage, Erwartungen oder Annahmen eintreffen bzw. erreicht
oder erfüllt werden. Das tatsächliche Betriebsergebnis kann wesentlich von
diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen und unterliegt bestimmten
Risiken; dazu zählen Risiken in Verbindung mit: den tatsächlich von AIXTRON
erhaltenen Kundenaufträgen; dem Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor
Deposition (CVD)-Technologie; dem Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von
Anlagen durch die Kunden; der Finanzlage und den Zugangsmöglichkeiten zu
Finanzierungen; den allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-
Anlagen und dem makroökonomischen Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder
Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der
Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen;
Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Änderungen im Wachstum der
Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen;
Verfügbarkeit von Zuwendungen der öffentlichen Hand; Zinsschwankungen bzw.
verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und
Kommerzialisierung von neuen Produkten; schlechteren allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen als erwartet; und anderen Faktoren. Die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur zu dem
Datum gültig, an dem sie gemacht werden, und AIXTRON übernimmt keinerlei
Verantwortung (und lehnt eine solche Verantwortung ausdrücklich ab),
Erläuterungen zu aktualisieren, die erklären aus welchen Gründen tatsächliche
Ergebnisse wesentlich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen gemachten
Ergebnissen abweichen. Jegliche Referenz auf die AIXTRON Webseite stellt
keinen Bezug durch Verweis auf diese Informationen in dieser Pressemitteilung
dar, und eine solche Referenz sollte nicht als Bezug durch Verweis auf eine
solche Information aufgefasst werden.

Zusätzliche Information:Für zusätzliche Informationen über Faktoren, die die
zukünftige Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, lesen Sie bitte unsere
Registrierung mit der Securities and Exchange Commission einschließlich
unserer Registrierungsanmeldung in der Form des F-4 (Regis. No. 333-122624),
die bei der SEC am 8. Februar 2005 eingereicht wurde und auf der SEC Webseite
unter http://www.sec.gov nachzulesen ist.
Die deutsche Übersetzung der "Zukunftsgerichteten Aussagen" und "Zusätzlichen
Informationen" ist ausschließlich eine Gebrauchsübersetzung. Die
rechtsverbindliche englische Fassung ist unter http://www.aixtron.com
nachzulesen.

Ende der Meldung (c)DGAP



 

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