DEWB - Abfindungsanspruch bei über 32 Euro
Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG
WKN: 804100
ISIN: DE0008041005
Obwohl das Urteil in zweiter Instanz des Oberlandesgerichts Thüringen in Sachen Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) schon am 22. Dezember 2004 gefällt wurde und bereits in zahlreichen Presseveröffentlichungen über die möglichen Folgen berichtet wurde, erhält die SdK noch beinahe täglich Anfragen von Aktionären zu den Hintergründen. Grund genug also,um die Fragen unserer Mitglieder in dieser Ausgabe „SdK exclusiv“ zu beantworten und unsere Einschätzung und mögliche Chancen darzustellen.
Wer ist die DEWB?
Die DEWB ist eine große börsennotierte Beteiligungsgesellschaft. Die Gesellschaft konzentriert sich auf Biotechnologie und optiknahe Technologien, die zu den wichtigsten Innovationstreibern der nächsten Jahre zählen werden. Zum 31. März 2005 verwaltete die DEWB ein Vermögen von rund 90 Mio. Euro und ist an rund 20 Gesellschaften beteiligt. Die 15,2 Mio. Inhaberaktien der DEWB werden unter der WKN 804100 gehandelt.
Worum geht es im Urteil vom 22. Dezember 2004?
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit ist die Übernahme der DEWB durch Jenoptik im Jahr 1997. Jenoptik hatte damals die DEWB von der traditionsreichen Heidenheimer Industriellenfamilie Voith erworben, die 99% der DEWBAnteile hielt. Zu diesem Zeitpunkt bestand zwischen Voith und der DEWB bereits seit vier Jahren ein so genannter Beherrschungsvertrag gemäß §291 Aktiengesetz. Beim Abschluss eines derartigen Vertrages ist es gesetzlich vorgeschrieben, allen Minderheitsaktionären einen Ausgleich anzubieten. Dieser Abfindungsanspruch betrug beim Abschluss des relevanten Beherrschungsvertrags 26,51 Euro. Seitdem verfügen die freien Aktionäre über einen Anspruch von 26,51 Euro Abfindung je Aktie – was in etwa auch dem damaligen Kurs entsprach. Das Problem: Die Zahlung wurde nicht von allen Eignern unverzüglich angenommen. Einigen Aktionären fiel dieses Angebot zu gering aus, sie klagten in einem Spruchstellenverfahren auf eine höhere Abfindung. Dieses Verfahren läuft noch heute. Weil das Geschäft glänzend lief und die Bewertung der DEWB hoch war, weitete die Jenoptik durch Kapitalerhöhungen den Streubesitz auf inzwischen knapp 35% beziehungsweise etwa 5,22 Mio. Aktien aus, ohne darauf zu achten, die neu ausgegebenen Aktien von denen, die aus dem damaligen Beherrschungsvertrag anspruchsberechtigt sind, zu trennen. Die Jenoptik und der damalige Vorstandschef Lothar Späth haben es also versäumt, die Aktien von jenen unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Durch eine eigene Wertpapierkennnummer wäre dies leicht möglich gewesen, und in ähnlichen Fällen wurde es auch so gehandhabt. Bei DEWB tragen nun alle Aktien die WKN 804100. Nun verlangte ein Aktionär die Abfindungszahlung von Jenoptik und verklagte diese, nachdem Jenoptik seinem Abfindungsverlangen nicht nachkam. Das OLG Jena hat in diesem Verfahren entschieden, dass die Beweislast dafür, dass ein Aktionär nicht anspruchsberechtigt ist, bei der Jenoptik liegt. Dies führt zu dem zugegebenenmaßen abstrusen Ergebnis, dass es denkbar ist, dass sich alle Aktionäre der DEWB nun mit einer Abfindungszahlung an die Jenoptik wenden, obwohl feststeht, dass nur ein kleiner Teil der Aktien abfindungsberechtigt sein kann. So könnte auf Jenoptik eine Flut von Abfindungsprozessen zukommen, die den Konzern in dreistelliger Millionenhöhe belasten würden.
Ist es nicht möglich, den Beweis dadurch zu führen, dass die einzelnen Aktionären verpflichtet werden, Ihre Depotauszüge vorzulegen?
Nein, denn die Abfindungsansprüche sind „verkehrsfähig“, das heißt, sie gehen bei einem Verkauf mit dem in der Aktie verbrieften Anteilsrecht auf den Erwerber der Aktie über. Da der Handel an der Börse anonym erfolgt und die neuen von den alten Aktien nicht unterscheidbar sind, kann der neue Aktionär nicht beweisen, dass er die Ansprüche hat. Das ist in etwa so vergleichbar: Die Jenoptik hat zugelassen, dass zu 99 Kilogramm Zucker ein weiteres Kilo geschüttet und diese 100 Kilo jahrelang durchgemischt wurden. Jetzt ist es unmöglich, gerade das eine, zusätzliche Kilogramm wieder herauszufiltern. Den Beweis, dass ein Aktionär, der seine DEWB-Aktien vielleicht erst letzte Woche gekauft hat, keine anspruchsberechtigten Aktien erworben hat, kann allerdings auch Jenoptik nicht führen.
Und die Konsequenz?
Jenoptik hat gegen die Entscheidung des OLG Jena Revision eingelegt. Unterliegt Jenoptik vor dem Bundesgerichtshof, ist damit zu rechnen, dass alle DEWB-Aktionäre im Streubesitz einen Abfindungsanspruch von mindestens 26,51 Euro zzgl. Zinsen einklagen werden. Dann müsste zwar jeder Aktionär individuell klagen, doch mit der BGHEntscheidung im Rücken werden das auch viele tun.
Warum „mindestens“ 26,51 Euro zzgl. Zinsen?
Wie schon weiter oben gesagt, läuft parallel noch das Spruchstellenverfahren. Dieses Verfahren wird geführt, weil Aktionäre unzufrieden mit der Abfindungshöhe von 26,51 Euro waren. Aufgrund der aufwendigen Gutachten dauern diese Verfahren in Deutschland leider extrem lange. Dabei ist eines sicher: Egal wie das Verfahren ausgeht, unter den Anspruch von 26,51 Euro Abfindung je Aktie kann die Abfindung nicht fallen – daher „mindestens“. Das Verfahren hat nichts mit dem hier besprochenen Sachverhalt zu tun, außer dass bei einer Erhöhung derAbfindung sich dann der Betrag zzgl. Zinsen für alle nach dem BGH-Urteil Abfindungsberechtigten erhöht.
Woher kommt der Anspruch auf Zinsen?
Der Abfindungsanspruch ist gemäß § 305 Abs. 3 S. 3 AktG mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Frist läuft ab 01. Januar 2000, insgesamt ist bereits ein Zinsanspruch von 6,43 Euro aufgelaufen. Der Abfindungsanspruch beläuft sich also aktuell auf 32,94 Euro und steigt täglich um 0,0023 Euro.
Wer hat das Urteil erstritten?
Erstritten hat das OLG-Urteil der Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr.jur. Hans Norbert Götz. Bei ihm handelt es sich um einen der renommiertesten Anwälte, wenn es um die Vertretung von Aktionärsrechten in Deutschland geht. Der in Baden- Baden ansässige Einzelkämpfer vertritt regelmäßig die Interessen der SdK und kann auf eine große Zahl gewonnener Prozesse verweisen. Vor dem BGH hat Götz beispielsweise die Macrotron-Entscheidung erstritten. Aber auch der Kläger ist kein Unbekannter. Richard „Richi“ Mayer hat Götz beauftragt, seine Interessen bei DEWB wahrzunehmen. Mayer ist SdK-Mitglied und streitbarer Aktionär aus Leidenschaft. Mit seinem ungeniert bayerischen Auftreten hat sich Mayer schon auf zahlreichen Hauptversammlungen und bei manch einem anfänglich arrogant auftretenden Unternehmenslenker gehörigen Respekt verschafft. Mayer ist dafür bekannt, dass er Angelegenheiten konsequent bis zum Ende verfolgt. Was sollten Aktionäre der Jenoptik machen? Bei Jenoptik gibt man sich betont gelassen. Obwohl durch das Urteil eine potenzielle Belastung mit Beträgen von über 170 Mio. Euro droht (dieser Betrag errechnet sich aus den 5,22 Mio. freien Aktien multipliziert mit der Mindestabfindung zzgl. Zinsen von 32,94 Euro), wurde die Tatsache, dass Jenoptik vor dem OLG unterlag, noch nicht einmal ad hoc gemeldet. Auch wurden keinerlei Rückstellungen gebildet. Die Ruhe ist wohl nur vordergründig. Zahlreiche Aktienanalysten haben den Wert aufgrund der Klage zurückgestuft. Auch internationale Rating-Agenturen stuften den Konzern in seiner Kreditwürdigkeit zurück. Der Kurs der Jenoptik hat bereits unter dem DEWB-Urteil gelitten. Aber noch ist es für Jenoptik-Aktionäre nicht zu spät. Wir empfehlen Aktionären, darüber nachzudenken, einen Teil ihres Investments in DEWB-Aktien zu diversifizieren. Sollte Jenoptik vor dem BGH unterliegen, kann das Minus auf der einen Seite durch Zuwächse bei DEWB ausgeglichen werden. Die DEWB-Beteiligung ist durch Substanz unterfüttert, so dass die Aktie auch ohne die Klage Phantasie birgt.
Wie wird es weitergehen?
Wir rechnen mit einer BGH-Entscheidung gegen Ende 2005. Das Urteil des OLG ist aus unserer Sicht schlüssig und gut begründet. Unterliegt Jenoptik auch vor dem BGH – und davon gehen wir aus –, wird man sehr schnell eine Einigung mit allen Aktionären suchen. Anderenfalls droht Jenoptik eine Klagewelle, durch die die Sache noch teurer würde. Der DEWB-Kurs wird dann wohl nur gering unter dem dann aktuellen Abfindungspreis von 26,51 Euro zzgl. Zinsen stehen. Der Abschlag ist durch die Lästigkeit begründet, selbst eine Klage zu führen. Da Klagewillige durch das BGH-Urteil aber praktisch kein Prozessrisiko haben und für beliebig viele DEWB-Aktien klagen können, wird der Abschlag nur gering sein.Spätestens dann wird Jenoptik an einer schnellen Lösung für alle interessiert sein. Denn dann besteht für das Unternehmen immer noch das Risiko, dass beim Spruchstellenverfahren ein deutlich höherer Abfindungsbetrag erstritten werden könnte.
Und wie sieht es operativ bei DEWB aus?
DEWB ist keineswegs nur ein Zockerpapier auf den Abfindungspreis. Abseits des Rechtsstreits konnte die Gesellschaft Anfang April von Erfolgen im operativen Geschäft berichten. Im Zuge der Veräußerung der Beteiligung an der Oasis SiliconSystems fließen etwa 30 Mio. Dollar in die Kasse der Beteiligungsfirma. Seit 1998 wurden von der DEWB insgesamt 22 Exits durchgeführt (davon 8 Börsengänge) und dabei Erlöse von 297 Mio. Euro erzielt. Dabei wurde von 1998-2003 ein kumuliertes EBIT von 154,14 Mio. Euro erzielt. DEWB verfügt über ein aussichtsreiches Beteiligungsportfolio. Darunter befinden sich Biotechwerte wie zum Beispiel die 75,2-prozentige Beteiligung an Integrated Genomics. Die Gesellschaft hat eine einzigartige Plattform-Technologie für funktionale Genomanalyse entwickelt, die mit Hilfe von Bioinformatik-Tools durchgeführt wird. Gelingt der Börsengang des Unternehmens, dürften erhebliche Werte gehoben werden. Der Wert des Eigenkapitals derartiger Beteiligungsunternehmen ist immer schwer zu bestimmen, da er erheblich von den Marktbewertungen abhängt – und die zeigen sich nur bei Exits. Sollte die Börsenstimmung weiter freundlich bleiben und der IPO-Markt breiter anspringen, ist es gut möglich, dass die Bewertung von DEWB auch ohne Rücksicht auf die Klage deutlich ansteigt. Vor Jahren notierte der Wert zeitweise bei über 90 Euro. Damals machte Jenoptik, die sich durch die Situation jetzt gerne als ungerechtfertigt betroffen sehen, mit den DEWB-Aktienverkäufen ordentlich Kasse. Das Urteil (7 U 391/03) ist im geschlossenen Mitgliederbereich der SdK-Internetseite www.sdk.org abrufbar.
DEWB gefällt mir aber. Alle Zocker sind scheinbar raus. Kaum Bewegung drin in den letzten Tagen und mit schlechten Halbjahreszahlen scheint auch schon jeder zu rechnen. Super Basis für nen neuerlichen Zwischenspurt.
Es bedarf nur eines kleinen Anschubs und schon gets hier ab.
Kann sein, dass es den sprung auf 10€ erst mit beaknntgabe eines BGH-termins geben wird. danach dann weiter richtung 15-20€.
sei denn jenoptik macht im vorfeld noch etwas.
aber das management dort ist so schwach, da würde es mich auch nicht wundern, wenn sie nichts machen.
die Zeit läuft definitiv für uns.
Kursdaten 05.12.2005 Lang & Schwarz
Realtime:
15:50:40 4,96 -4,89% -0,26
Taxe Stück
Bid: 15:50:40 4,92
Ask: 15:50:40 4,99
Chart http://gfx.finanztreff.de/charts/...&d2=0&uintervall=60&split=0&neu=1
Thema börsennotierte Beteiligungen, hier: MediGene AG http://www.dewb-vc.com/de/beteiligungen/portfolio_ueberlick.html
Der WP-Kurs der MediGene AG hat sich in letzter Zeit m.E. zu Recht deutlich erholen können und besitzt - zumal in Kürze mit der seit langem erwarteten AdHoc-Mitteilung zum Vermarktungspartner für die PolyphenonE-Story zu rechnen ist - noch ganz erhebliches Kurspotential (zunächst bis hin zum alten Jahreshoch bei ca. 11,80 €).
Mit Stand 31.03.05 betrug der DEWB-Bestand an MediGene 4,38 % (Seite 12). Ende August lief die Sperrfrist für die Altaktionäre der in die MediGene eingebrachten ehemaligen Munich Biotech (darunter auch die DEWB)AG aus.
Laut dem Q 3 Bericht wurden neben den Anteilen an der MediGene ebenso insbesondere auch die Anteile an Oasis, Nexus und Müller (die Lila Logistik) vollständig veräussert. http://www.dewb-vc.com/downloads/dewb_qb3_2005_de.pdf
Wer sich nunmehr doch noch veranlasst sieht, über den inneren Wert der verblieben VC-Investments und den Kursverfall nachzudenken, tut dies wohl zu Recht.
Wer sich jetzt über den inneren Wert der verblieben VC-Investments und den Kursverfall doch noch Gedanken macht, tut dies wohl zu Recht.
Ist wohl eher positiv zu werten, oder?
Wenn du jetzt sagen willst, dass die übrigen 15 nicht börsennotierten beteiligungen im schnitt weniger als die 3 mio wert, mit denen sie aktuell an der börse bewertet werden, dann bin ich doch wirklich gespannt, wie du das hinrechnen willst!
Also dann fang mal an...
ps Kennst du überhaupt ne beteiligung von dewb?
Tatsächlich soll nur etwa der halbe Bestand veräussert worden sein (somit verblieben ca. 2,1 - 2,3 % an der MediGene im DEWB-Bestand ... Wert ca. 2,6 - 3 Mio.€)
Der ursprüngliche Medigene-anteil von 812000 Stück wurde halbiert. Somit befinden sich noch 411000 stück zu aktuell 9,14 im Depot.
Macht 3,75 mio €.
UND KEINE 2,6 - 3; MEGANONN
ein erneutes Beispiel für die Dreistigkeit deines DEWB-Schlechtredens und-rechnens.
in all deinen postings kommt so ein 30-40% rechenfehler vor! natürlich nur nach unten. absicht oder einfach nur grenzenlose Dummheit?
macht dann eben 3,71 mio €, den der medigene-anteil wert ist.
udn nicht zu vergessen, die 812000 medigeneaktien gab es für
"die in die MediGene eingebrachten ehemaligen Munich Biotech (darunter auch die DEWB)AG ..."
die waren übrigens auch komplett abgeschrieben in der bilanz... gab aber immerhin noch fast 10 mio € für...
Ich mach nochmal eine Ausnahme ...
1. Wo bleibt der Nachweis zu exakt (!) 406.000 MDG-Aktien im Bestand der DEWB ?
2. Ich hatte hier auf einen UNGEFÄHREN Wert ( ...ca...) des MDG-Bestands hingewiesen. Die Bewertung unterliegt - je nach Kursverlauf - gewissermassen auch einer "Tagesform" der Aktie. Und obgleich ich der Auffassung bin, dass die MediGene bis hin zum Jahresende 2005 noch das alte Jahreshoch (ca 11,80 €) erreichen dürfte (nicht muss !), kann es durchaus auch noch zu einem Rückschlag kommen.
Die "Richtigkeit" von Bewertungen börsennotierter Beteiligungen unterliegt also börsentäglichen Kursfeststellungen. Hinzu kommt, dass auch solche VC-Beteiligungen - aufgrund der Schwankungsbreite des Marktes und der Unwägbarkeiten der Zukunft - immer mit einem erheblichen Abschlag (> 20 %) testiert werden ... aber das nur nebenbei !
Aber ein IDTE ist ja sozusagen "Insider" und Wirtschaftsprüfer zugleich und deshalb immer bestens informiert !
und kurz darüber
"Tatsächlich soll nur etwa der halbe Bestand veräussert worden sein"
als bekennender möchtegern-dewb-insider wirst du sicherlich auch die zahl 812 000 im kopf haben.
also was oder wer hindert dich daran,d en wert der medigene-beteiligung, auf ca. 3,75 mio € zu taxieren?????
Wieso kommt bei dir ne summe von 2,6 - 3 mio € raus????
Wenn du es nicht genau weisst, wieso liegst du denn 40% UNTER dem wahren wert.
Wenn du keine genaue ahnung hast, wieso erweiterst du dann nicht deinen schätzspanne auf 3-4 mio €.
Wieso gibts bei all deinen rechnungen unerklärliche abweichungen von 30 und mehr prozent????
Exorbitante Matheschwäche oder absichtliche Fehlinformationen???
und wenn du schon festtehende nachweisbare beteiligungen absichtlich 40% unter aktuellem wert ansetzt, wie kann man dann von dir eine halbwegs faire bewertung der nichtbörsennotierten beteiligungen erwarten?
antwort: Überhaupt nicht!
Danke, diskussion mit dir ist beendet. Sei froh, dass du nicht pinoccio bist, dann wäre deine nase 10 städte weiter...
"Von dir kommt wie üblich nur Geschwafel"
mein "Geschafel" beinhaltet zumindest reelle werte, denn 406000 * 9,18 sind nun einmal ca. 3,75 mio €, während dein "geschwafel" leider nen wert beinhaltete, der 30% niedriger lag udn somit total falsch war.
aber red dich nur weiter raus...
diese rechnung ist bezeichnend für dich. Auf all deine unternehmenswerte zu dewb muss man midnest 40% aufschlgen, um den heutigen istwert zu erhalten. Zukunft spielt dabei noch nicht einmal ne rolle. du liegst schon 40% unter dem Istwert von heute.
was ist bei dem aktuellen Kurs auf mittlere Sicht denn noch zu verlieren?...was soll dieses beinahe Null-Wert-Gebashe?...also - normal ist das nicht...!
steigern...bis zu persönlichen Beleidigungen...""
Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Denn
1. Steigere ich mich nicht hinein, jedenfalls nicht mehr als alle anderen
2. Bin ich niemand Rechenschaft über die Beweggründe meines Schreibens
schuldig. Meine Beiträge haben den Vorzug, NICHT gelesen werden zu müssen.
3. Das mit der persönlichen Beleidigung ist glatt an den Haaren herbeigezogen.
(Um nicht zu sagen: verlogen). Habe ich Dich jemals beleidigt? Falls Du meinst
ja: sag wann, wo und wie. Falls Du das nicht kannst, würde ich an deiner
Stelle die Klappe halten.
Anmerkung:
Wenn Du meinst ich betreibe "gezielte Verunsicherung", dann amüsiert mich das allenfalls. Es zeigt, daß Du Dich offenbar leicht verunsichern läßt. An Deiner
Stelle würde ich mir dann standfestere Argumente zulegen.
Nix für ungut!
wie ich auf 406 000 komme?
Ich arbeite bei so etwas mit abschlägen, damit man nicht negativ überrascht werden kann.
Ansonsten hätte ich auch die 2,3% aus dem Beteiligungsbericht nehmen können.
2,3% siehe homepage dewb von 18,5 mio medigene-aktien, macht übrigens 425 500. Gefällt mir sogar noch besser ...
die 425 500 * 9,33€ = 4 mio €.
Und jetzt sag du mir nochmal wie du auf nen wert zw. 2,6 und 3 mio € kommst!!!
entweder hast du 6 klassen oder du belügst hier vorsätzlich die leser!
allein, es wird dir nichts nützen, du praktikant.
angepöbelt werde -und das geschieht Tag für Tag- dann darf und muß ich
mich wehren. Schade, daß Du das derart einseitig siehst.
Was meine Empfehlung an Dich (halt die Klappe) anbetrifft, so war diese
für den Fall gemünzt, daß Du mich grundlos der persönlichen Beleidigung
bezichtigst; entspechend habe ich Deinen Beitrag verstanden. Solltest Du
diesen Vorwurf fallen lassen bzw. richtig stellen -was Du ja getan hast-
entfällt dementsprechend auch meine "Empfehlung". Ich hoffe, Du siehst
ein, daß sie aber angebracht gewesen wäre, wenn Du die Behauptung
weiterhin aufrecht erhalten hättest.
Daß sich Dein Vorwurf auf Streitereien mit anderen bezogen hat, finde ich
ungewöhnlich. Die Betroffenen können selber für sich sprechen. Und wenn
man sich schon einmischt, sollte es neutral sein. Und das bist Du leider
nicht; sonst hättest Du zuerst das teilweise schäbige Verhalten meiner
Kontrahenten erwähnt.
bitte per mail an: 4278566@freenet.de
Merci
DEWB
Angesichts der Tatsache, dass die DEWB inzwischen zum reinen Zockerpapier verkommen ist und dramatisch an Kurswert verloren hat, ist von dem Oberpusher IDTE hier im Forum natürlich weit und breit nichts mehr zu hören ... was sollte man von einem "Börsenspezialisten" wie IDTE, der sich mehr oder minder unfreiwillig zu einem willfährigen Vasallen von Frick und Konsorten gemacht hat, auch anderes erwarten.