Brauche dringend rechtlichen Beistand Hilfe, !!!!


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Neuester Beitrag: 21.06.02 09:16
Eröffnet am:20.06.02 18:29von: jack303Anzahl Beiträge:11
Neuester Beitrag:21.06.02 09:16von: RolandLeser gesamt:4.882
Forum:Börse Leser heute:1
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6049 Postings, 8477 Tage jack303Brauche dringend rechtlichen Beistand Hilfe, !!!!

 
  
    #1
20.06.02 18:29
Lieber Leser,

Unvorstellabr, das folgende ist soeben passiert:

Vorgeschichte:

Habe am Tag bevor MLP in die Knie ging (BO-Bericht) Calls gekauft. Am nächsten Morgen dann der Schreck. Nach scheinbarer Bodenbildung habe ich dann nachkaufen wollen zu 1,25 Euro. Habe den Auftrag erfasst und bemerkt, das ich das Limit falsch eingegeben habe. Habe dann sofort versucht den Auftrag zu löschen, mehrfach erfolglos(Systemfehler). HAbe dann (max. 2 Minuten später) den Auftrag  doch löschen können und das mit meiner PIN bestätigt. Als ich den AUftrag dann neu eingeben wollte, kam ein Fenster "KaufLimit überschritten".

Also habe ich direkt bei der Bank angerufen, gesagt online ordern sei nicht möglich wg. Kauflimit überschritten und habe den Auftrag telefonisch erfassen lassen.

Eine knappe Woche später habe ich dann meine sämtlichen scheine zu 1,05 verkauft. Als ich einen Tag später in mein Online_Depot schaue sehe ich einen Bestand von 3000 Scheinen. Rufe sofort die Sparkasse an und gebe Alarm. Diese verkuauft dann, ohne meinen Auftrag, alle Scheine zu 70 Cent und schreibt mir den Betrag gut.

Also habe ich kurz gesprochen für 1,35 Euro ohne mein Wissen gekauft und die Sparkasse für 70 Cents  verkauft. Weil die Löschung nach AGB unter Vorbehalt erfolgt erhalte ich nach einem persönlichen Gespräch vor ca. 1Stunde keine Entschädigung. Die Bank habe keine Schuld. Somit ca. 1800 Euro Verlust für mich.

Suche Rechtsberatung oder Leser die schon einmal vor einem ähnlichen Problem standen. bin seit knapp 10 Jahren Kunde da, meine ganze Familie ebenso, inkl Opas und Omas.

Wer kann helfen ? Bitte keine Spässe !

Danke vorab Gruss jack  

7885 Postings, 8864 Tage Reinyboy@

 
  
    #2
20.06.02 19:03
Also, wennste schon so lange Kunde bei der Sparkasse bist, haben die schon genug mit den Orderspesen verdient und sollten mal, kulanter sein und den Schaden tragen.

Ansonsten würde ich sofort das Depot kündigen. Und mit dem Rechtsanwalt drohen.

Wenn das nicht fruchtet, dann Rechtsberatung dem Rechtsverdreher und wenn Aussichten auf Erfolg sind, klagen.

Hab mal 10000 Call-OS-Scheine geordert  mit Restlaufzeit von 4 Wochen, hab nicht schlecht geschaut, als die Abrechnung kam, wo draufstand, daß 100000 Calls ins Depot gewandert sind.

90000 Stück hat dann die Bank mit 25000 Euro Verlust sofort bei meiner Reklamation verkauft und den Schaden getragen.

Ach, wenn der DAX nur gestiegen wär, dann hätte ich satten Gewinn gemacht, denn dann hätte ich nicht reklamiert, hihihihi.....



Grüße Reiny

 

13451 Postings, 8586 Tage daxbunny@ Rb, Calls auf den Dax ?? Das muß aber schon

 
  
    #3
20.06.02 19:09
lange her sein :-))  

24273 Postings, 8843 Tage 007BondNoch ein wichtiger Hinweis:

 
  
    #4
20.06.02 19:14
Die meisten Banken zeichnen die mit ihren Kunden geführten Telefongespräche bei Aktiengeschäften zur eigenen Sicherheit auf. Sollte sich der Sachverhalt tatsächlich so wie geschildert zugetragen haben, hat die Bank im wahrsten Sinn des Wortes "schlechte Karten". Ggf. würde ich mich auch mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen und danach nochmals mit der Bank ein "konstruktives" Gespräch führen. Sofern das nicht zum gewünschten Erfolg führen sollte, stehen die Chancen für Dich bei Gericht eigentlich recht gut. Bei eindeutiger Rechtslage entscheiden sich die meisten Banken die Angelegenheit intern zu klären und scheuen sich (nicht nur wegen der Kostensituation) vor den Kadi treten zu müssen. Stay cool und viel Glück.

 

818 Postings, 8915 Tage Digedagdoch vorstellbar ...

 
  
    #5
1
20.06.02 20:36
Hallo jack303!

Nachdem ich mir deine Geschichte nun 3-mal sorgfältig durchgelesen habe, denke ich dass du wenig Chancen hast, daran was zu ändern.

Warum?
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Der Ablauf beim Online-Ordern ist in etwa folgender:

1.) Du gibst in der Erfassungsmaske deine Order ein und bestätigst mit PIN/TAN. Nun ist die Order beim Orderverwaltungssystem deiner Bank.
2.) Das Orderverwaltungssystem zieht den aus dem Limit/aktuellem Kurs kalkulierten Auftragswert von deiner verfügbaren Liquidität ab, und prüft, ob der Rest noch >0 ist ("Kauflimit"). Wenn ja, wird die Order an die gewählte Börse weitergeleitet. - Bis zu diesem Punkt hättest du die Chance, die Order direkt zu löschen, danach nicht mehr. da das aber normalerweise in wenigen Sekunden abläuft, ist diese Chance real =0.
3.) Die Order wird von der Börse entgegengenommen und ins Börsen-Orderbuch gestellt. Zu dieser Zeit hat deine Bank keinen direkten Zugriff mehr auf die Order. Sie kann bestenfalls (wenn du sie über die Internet-Erfassungsmaske und mit PIN/TAN dazu beauftragst) einen Löschauftrag an die entsprechende Börse schicken, - natürlich UNVERBINDLICH, denn inzwischen wird dein Auftrag im Börsen-Orderbuch ja möglicherweise bereits ausgeführt. (Wegen dieser Unverbindlichkeit wird auch der kalkulierte Betrag vorläufig nicht wieder dem "Kauflimit" hinzugefügt.)
4.a) Dein Löschauftrag erreicht deine Order im Börsen-Orderbuch noch bevor es zum Handel kommt. Dann wird die Order aus dem Börsen-Orderbuch gestrichen, und die erfolgreiche Orderlöschung wird von der Börse an deine Bank zurückgemeldet. Deine Bank addiert den kalkulierten Auftragswert wieder zu deinem verfügbaren "Kauflimit" hinzu.
4.b) Als dein Löschauftrag an der Börse eintraf, war der Trade bereits ausgeführt. Der Löschauftrag verfällt wirkungslos. (Denn Börsengeschäfte sind unwiderruflich seitens der Handelspartner.)
Die Börse meldet nun die Geschäftsausführung an deine Bank.
5.) In deinem Depot-Orderbuch wird die Rückmeldung der Borse entsprechend angezeigt.
Nach (2.) sollte dort in etwa "Order an Börse ... übergeben" mit den Orderdaten angezeigt werden.
Nach dem Nachreichen eines Löschauftrages sollte dort in etwa stehen: "Order zur Löschung vorgemerkt". Vorgemerkt, weil der Status ja ungewiss ist, und ein Erfolg nicht garantiert werden kann (könnte ja schon ausgeführt sein).
Nach (4.a) sollte dort stehen "Order gestrichen", nach (4.b) "Order ausgeführt" (+Ausführungsdaten). Diese "Erfolgs"meldungen von der Börse können aber eine gewisse Verzögerung haben, bis sie von deiner Bank angezeigt werden (Siehe deren AGB).

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Aus deiner Schiderung ergibt sich folgendes:
Du hast eine Kauforder mit einem versehentlich falsche Limit (mindestens 1,35€) erfolgreich abgesetzt.
2 Minuten später (da war die Order sicherlich längst an der Börse) hast du erfolgreich einen Löschauftrag hinterhergeschickt.
Jetzt kommt die tragische Stelle!  
Hättest du die Order zu deinem Wunschlimit 1,25€ aufgegeben, wäre sie vermutlich noch im Orderbuch gewesen, und die Löschung hätte geklappt.
Da du sie aber mit einem Verkäufer-freundlichen Limit von 1,35€ losgelassen hast, ist sie vermutlich gleich ausgeführt worden, und der Lösch-Wunsch kam zu spät. -- Pech !!!
Nur die Rückmeldung von der Börse war zu der Zeit noch unterwegs.
Deshalb war beim Versuch, einer ZWEITE Order mit 1,25€ Limit HINTERHER zu schicken, auch das "Kauflimit überschritten".
Bei dieser Fehlermeldung hättest du also mal ins Depot-Orderbuch sehen sollen.
Du hättest festgestellt, dass die erste Order (noch) nicht gelöscht bzw. bereits ausgeführt ist.

Telefonisch hast du dann eine ZWEITE Order aufgegeben und ausführen lassen, ohne  den Status der ersten klären zu lassen.
(Du hast nur gesagt "online ordern sei nicht möglich wg. Kauflimit überschritten".)

Ich verstehe deine Schilderung so, dass du die ganze Woche nicht mehr ins Online-Depot geschaut hast, und so gar nicht gesehen hast, dass du zweimal gekauft hast, dass du dich also gar nicht um das Ergebnis der (aufgrund der Mehrstufigkeit des Weges und der Parallelität der Ereignisse ungewissen)  Löschung gekümmert hast.  --- Leichtsinn !!!

Die telefonisch gekauften hast du dann nach einer Woche also zu 1,05€ wieder telefonisch verkauft (oder online, aber ohne vorher zu schauen, was du denn eigentlich so im Depot hast ...).

Am nächsten Tag siehst du "plötzlich" noch 3000 Stück vom ersten (von der Löschung nicht mehr erreichten) Kauf, und du "rufst sofort die Sparkasse an und gibst Alarm".
Was, bitte schön, ist in dem Zusammenhang ein "Alarm"?

So wie die Lage bis zu dem Punkt ist, sind alle Geschäfte ordnungsgemäß zustandegekommen, und du hast richtigerweise 3000 Stück im Depot. Es gibt nur 2 Möglichkeiten: drinlassen oder verkaufen.
Worin bestand also dein "Alarm"? Du schreibst, die Sparkasse hat dann alle zu 0,70€ (also vermutlich "bestens") verkauft, aber ohne deinen Auftrag.
Ja, hast du ihnen im "Alarm" gesagt sie sollen alle im Depot lassen? Die andere Möglichkeit, nämlich verkaufen kann bei "Alarm" eigentlich nur heissen "bestens".  --- hört sich mächtig nach Mißverständnis an, aber eher mit dem Fehler bei dir.

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Es tut mir zwar sehl leid für dich, aber so wie ich deine Geschichte verstanden habe, hast du gerade mit Leichtsinn und Unaufmerksamkeit 1800€ Online-Broking-Lehrgeld bezahlt.


 

Clubmitglied, 49972 Postings, 8600 Tage vega2000@Digedag Guter Beitrag & zutreffend!

 
  
    #6
20.06.02 20:47

9161 Postings, 8925 Tage hjw2digedag, toller beitrag

 
  
    #7
20.06.02 21:08
Noch ein Tip:

bei "Order gültig bis"  immer einen längeren Zeitraum eingeben.

Gebt ihr nur einen Tag an, kann die Order nach Börsenschluss nicht mehr

gelöscht werden, auch nachbörslich telefonisch nicht.

Das heisst, die Liquidität ist um die Höhe des "noch offenen"

Orderbetrages eingeschränkt.  

6422 Postings, 9025 Tage MaMoeBeitrag von Digedag ist - wie gewohnt - perfekt.

 
  
    #8
20.06.02 21:26
Zum Thema: "Limit erreicht":

Verpfände einen Teil (oder alles) deines Depots an die Bank und lass dir einen Wertpapierkredit einräumen (100000 oder mehr, keine Ahnung ...)

Das ist die einzige Möglichkeit, um flexibel an der Börse hantieren zu können ... nur so kannst du mal über 1-2 Monate einige Abstauberlimits setzen, ohne dass dich das auch nur in irgend einer Weise beeinträchtigt ... bezieht sich natürlich nur auf Online-Depots ... bei der Hausbank sollte das natürlich sowieso kein Problem sein ...

 

6049 Postings, 8477 Tage jack303@all, herzlichen Dank für Eure Hilfe

 
  
    #9
21.06.02 08:48
Möchte dem ganzen nur eins hinzufügen. Ich habe in meiner "Onlinebanking-Karriere" schon einmal eine Order versucht zu löschen. Als dies nicht möglich war kam eine Meldung zurück, Löschung nicht möglich Order ausgeführt. Dies war hier NICHT der Fall. Ich habe die TAN eingegeben und die Bestätigung der Löschung erhalten. Ist das in keinster Weise relevant ?

gruss jack  

6049 Postings, 8477 Tage jack303..und noch was vergessen

 
  
    #10
21.06.02 08:53
Der Verkauf der 3.000 Scheinchen erfolgte OHNE eine Anweisung meinerseits. Ich habe dort angetrufen und gesagt, es befinden sich 3000 Stück in meinem Depot, die ich nicht geordert habe. Daraufhin hat die Bank sofort selbstaendig verkauft. Ändert das etwas, darf die Bank ohne AUftrag verkaufen ?

Zu dem Orderlimit: Selbst wenn der Auftrag gelöscht wird, wird der Order-Betrag vom Orderlimit abgezogen. Nach Aussage meiner Bank.  

117 Postings, 9177 Tage RolandZwei paar Schuhe

 
  
    #11
21.06.02 09:16
Erhalten hast Du wahrscheinlich die Nachricht, daß der AUFTRAG zur Löschung eingegangen ist, daß diese durchgeführt wird, kann das Institut an dieser Stelle selbst noch nicht sagen. Die Bestätigung, daß der Auftrag schon durchgeführt wurde, lag wahrscheinlich dem Institut noch nicht vor. Daher gehe ich von einer zeitlichen Überschneidung aus (Auftrag schon ausgeführt, Bestätigung noch nicht eingegangen, daher wurde der Auftrag für die Löschung angenommen). Von daher ist ein Blick in das Orderbuch in solchen Fällen unerläßlich. Nur hier ist der aktuelle und tatsächliche Stand ersichtlich.

Was die Auftragserteilung per Telefon anbelangt:

Ein Vorschreiber hat schon den Tip gegeben, bei dem Institut Auskunft über Dein Geschäft zu verlangen. Falls aus dem von Dir geführten Gepräche (Wertpapiergeschäfte werden i.d.R. per Telefon mitgeschnitten) hervorgeht, daß Du keine Verkaufsorder erteilt hast, kannst Du versuchen, dagegen vorzugehen.

Ohne Telefonmitschnitt hast Du allerdings schlechte Karten.  

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