Bargeldverbot ab 2018Demokratie od. ÜberwachStaat?
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 02.07.16 18:17 | ||||
Eröffnet am: | 20.07.15 18:39 | von: Mme.Eugenie | Anzahl Beiträge: | 59 |
Neuester Beitrag: | 02.07.16 18:17 | von: Tischtennisp. | Leser gesamt: | 11.524 |
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Wie gut, dass dort nur Fakten, Fakten und nichts als Fakten kommen!
Denkbar halte ich jedoch eine regional begrenzte Abschaffung z.B. in Schweden, Island, Estland oder so.
Warum? Weil gerade die nordischen Länder bereits Heute eher wenig mit Bargeld anfangen können/wollen und selbst beim Bäcker mit Kreditkarte zahlen.
Eine Abschaffung des Bargeldes würde in jenen Ländern zu kleinen Wettbewerbsvorteilen führen.
Wenn man dies nun noch auf Bitcoin ausweiten würde, wären die Wettbewerbsvorteile für viele Unternehmen signifikant, u.a. weil man keine zig Währungskonten mehr führen und der ganze verwaltungstechnische Aufwand radikal reduziert werden könnte.
Daher wäre mein Vorschlag, dass man es ähnlich wie beim Banking macht, d.h. wer seine Überweisung oder Geldabheben am Schalter machen möchte, der zahlt eben entsprechend höhere Gebühren als Derjenige der alles online macht.
Oder wer den Service der Nachnahme in Anspruch nehmen möchte, der zahlt ggf. eben auch einen Aufpreis.
D.h. wer mit Bargeld bezahlen möchte, zahlt eben einfach einen Aufpreis und trägt damit die Kosten der Unterhaltung, während Jene die bargeldlos bezahlen und Bargeld nicht beanspruchen, damit fairerweise auch nicht die Kosten dafür tragen müssen.
Wo soll der Sinn sein? Wenn der Sinn sein soll, damit der Handwerker auch diese Einnahmen vernünftig versteuert, dann mag das in diesem Fall ja so sein, aber er macht im gleichne Jahr ein paar Hunderte weitere Aufträge, und die könnten ja bar bezahlen.
Und ich glaube nicht, dass ein Handwerker dann gerade da wo einen Beleg schreibt und sein Kunde das dann beim Finanzamt einreichen will, dann nicht korrekt verbucht.
Habe ich alles schon bei Betriebsprüfungen erlebt, dass eigene Rechnung, dann in den eigenen Unterlegen nachgwiesen werden müssen.
Es ist so bekoppt.....das umso mehr verwunderlich, weil das doch untelligente Leute sein müssten, die solche Vorschriften machen.
Ich gehe mal davon aus, dass mehr als 70 % keine Rechnung vorlegen könnte, weil die Arbeit 20 , 30 oder noch länger her ist.
Und selbst wenn, diese Sache in diesem Jahr gemacht worden wäre könnte er Hausherr sagen, er hättte das selber verlegt!
In dieser Hinsicht ist ganz schwer was zu holen. Die meisten Steuerprüfer, und ich hatte bisher 4 Prüfungen und dabei 6 Prüfer kennen gelernt, waren schon clever bis auf einen Einen!
Der eine hielt sich 2, 5 Tagen damit auf, ob nun eine Provisionseinnahme im Jahr 2004 oder 2003 zu verbuchen sei, mir wär das völlig gleichgültig.
Aber die hatten auch eine Umsatzkurve gemacht, ob nicht evlt. da "unversteurte Entnehmen seien" , aber diese Kurven gingen zwar raus und runter , aber zeigten nichts.
Es hat eben keinen Sinn, wenn i.R. der Handwerker in hunderten von Fällen dann auch nicht korrekt verbuchen kann und gerade in den Fällen wo es ohnehin schon nachweisbar ist, soll er dann es nicht korrekt abwickeln? Dieses Naivität ist dermassen klar, dass man es schon als Dummheit sehen kann.
die gar keine Finanzzeitungen haBEN und lesen.
Einfach mal aktuell googeln,
Beiträge in focus 2016,
in stern,
ach ja, schreibt man ja groß( ist Absicht)
manche Quellen wissens halt schon früher, oder schreiben früher, wie auch immer.